Themenspezial: Verbraucher & Service Studie

Online-Handel oder Ladengeschäft: Das ist der aktuelle Trend

Während der Pandemie bestellten viele Menschen wie wild im Internet - weil es oft einfach nicht anders ging. Nun kehrt sich der Trend wieder um.
Von dpa /

Laden­geschäft statt Inter­net­shop: Der von der Corona-Pandemie beflü­gelte Boom des Online-Shop­pings in Deutsch­land ist einer Umfrage zufolge beendet. Der Anteil derje­nigen, die mindes­tens die Hälfte ihrer Einkäufe online erle­digen, sei von etwa einem Drittel (32 Prozent) 2022 auf nun 26 Prozent gesunken, teilte die zum Deut­sche-Bank-Konzern gehö­rende Post­bank auf Basis der Antworten von 3038 Erwach­senen aus dem August des laufenden Jahres mit. Damit liegt der Anteil aber immer noch höher als 2019 (24 Prozent), dem Jahr vor Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutsch­land.

Der durch­schnitt­liche Anteil der Käufe, die per Internet getä­tigt werden, sank demnach das zweite Mal in Folge: Vom Höchst­wert 38 Prozent im Jahr 2021 über 35 Prozent 2022 auf 30 Prozent im laufenden Jahr. 2019 waren es 29 Prozent.

Ecom­merce bei den Jüngeren stark verbreitet

Postbank Digitalstudie 2023 Postbank Digitalstudie 2023
Grafik: Postbank
"Das Einkaufs­ver­halten norma­lisiert sich wieder nach Ende der Corona-Beschrän­kungen und der Nach­hol­effekt spielt dem Einzel­handel in die Karten", ordnete der Leiter Digi­tal­ver­trieb der Post­bank, Thomas Brosch, ein. "Gerade für die Jüngeren ist jedoch Online-Shop­ping nicht mehr wegzu­denken." In der Gruppe der 18- bis 39-Jährigen ist der Anteil derer, die zumin­dest einen Teil ihrer Einkäufe im Internet erle­digen, der Umfrage zufolge mit 37 Prozent deut­lich größer als bei den über 40-Jährigen (26 Prozent).

Insge­samt gibt seit Jahren etwa die Hälfte der Online-Shopper in der regel­mäßig durch­geführten Post­bank Digi­tal­studie an, nur noch Produkte im Internet zu bestellen, die von ihnen relativ sicher nicht zurück­geschickt würden. Mehr als 80 Prozent sagen seit Jahren, sie würden es begrüßen, wenn es Online-Händ­lern gesetz­lich unter­sagt würde, vom Kunden zurück­geschickte Ware zu vernichten.

Nicht alle Rück­sen­dungen werden erneut verkauft

Denn: Nicht alle Rück­sen­dungen werden erneut verkauft, vor allem bei Klei­dung ist das so. Die EU-Kommis­sion schob dieser Praxis jüngst einen Riegel vor: Größere Händler dürfen unver­kaufte Klei­dung in der Euro­päi­schen Union künftig nicht mehr vernichten. Kleine und Kleinst­unter­nehmen sind von diesem Verbot ausge­nommen, für mitt­lere Unter­nehmen gilt eine Über­gangs­frist von sechs Jahren. Grund­sätz­lich soll das Verbot zwei Jahre nach Inkraft­treten der Verord­nung ange­wendet werden.

In einer weiteren Meldung lesen Sie: Pornhub & Co.: EU verschärft Auflagen für Sex-Platt­formen.

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