ProSiebenSat.1 und RTL wollen gemeinsame Mediathek
Neue Mediathek umstritten
Bild: Botie - Fotolia.com
Die konkurrierenden TV-Sendergruppen
ProSiebenSat.1 und RTL wollen am Mittwoch ihre Pläne für eine
gemeinsame Internet-Plattform vor Gericht durchsetzen. Das Vorhaben für die angedachte Mediathek der beiden TV-Riesen
war vom Bundeskartellamt vor gut einem Jahr verboten worden. Mit
ihrer Beschwerde beim Düsseldorfer Oberlandesgericht greifen die
Sender die Entscheidung der Kartellwächter an. Das Gericht gab heute den Verhandlungstermin bekannt.
Neue Mediathek umstritten
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Unterstützung hatten die Privatsender von der staatlichen
Medienaufsicht für den privaten Rundfunk bekommen. Die Landesanstalt
für Medien NRW hatte das Kartellamts-Verbot offen kritisiert: Es
spiele lediglich Anbietern wie Hulu und Google in die Hände.
Schließlich hätten auch die öffentlich-rechtlichen Sender
entsprechende "Mediatheken", auf denen man nachträglich verpasste
Sendungen sehen könne.
Kampf dem Duopol
Nach den Plänen von RTL und ProSiebenSat.1 soll ein kostenloses, werbefinanziertes Portal für Shows und Serien entstehen - nach dem Vorbild des amerikanischen Anbieters Hulu. Das Bundeskartellamt hat damit allerdings ob der Größe der beiden Partner Bauchschmerzen und argumentiert, dass damit das "marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen" auf dem Markt für Fernsehwerbung in Deutschland verstärkt werde. Auf dem bundesdeutschen Fernsehwerbemarkt verfügten beide Unternehmen zusammen über einen Marktanteil von 80 bis 90 Prozent.
Die beiden Medienunternehmen sehen keinen Kartellverstoß und argumentieren, dass von einem Duopol auf dem Werbemarkt keine Rede sein könne, weil zwischen beiden Unternehmen Wettbewerb bestehe. Außerdem könnten sich auf der Plattform auch kleinere Anbieter präsentieren.
ARD und ZDF hatten vor kurzem angekündigt, Ende April in Berlin eine gemeinsame Video-on-Demand-Plattform zu gründen, die in der Vorbereitung unter dem Arbeitstitel Germany's Gold läuft. Einen exakten Termin für den Start gibt es allerdings noch nicht.