R-Gespräche: Bundesnetzagentur geht gegen Betrugsmasche vor
Die Bundesnetzagentur ist gegen eine aktuelle Betrugsmasche eingeschritten
Montage: teltarif.de
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat sich aufgrund einer in den
letzten Monaten aufgekommenen Betrugsmasche mit R-Gesprächen (teltarif.de berichtete) zum Handeln entschlossen. Die
Regulierungsbehörde erließ heute ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für
bestimmte Verbindungen. Es gilt für alle Netzbetreiber - und das rückwirkend ab 18. Februar
dieses Jahres.
Bei sogenannten Reverse-Charge-Telefonaten - kurz: R-Gesprächen - bezahlt nicht der Anrufer die anfallenden Kosten, sondern der Angerufene. In anderen Ländern wie den USA sind derartige Dienste seit Jahrzehnten üblich.
Vermeintliches R-Gespräch aus dem Ausland war gar keins
Die Bundesnetzagentur ist gegen eine aktuelle Betrugsmasche eingeschritten
Montage: teltarif.de
Seit Anfang des Jahres hätten Verbraucher Anrufe mit der angezeigten Rufnummer
069 / 747 362 erhalten, berichtet die Behörde. Nach Annahme des Gesprächs seien sie
per Ansage informiert worden, ein Auslands-R-Gespräch warte auf sie. Der Verbraucherzentrale
Sachsen-Anhalt zufolge lautete die Ansage: "Guten Tag, wir haben ein R-Gespräch für Sie aus dem
Ausland, die Vermittlungsgebühr beträgt 1,69 Euro." Zur Annahme müsse man die Taste 1 auf
dem Telefon drücken.
"Tatsächlich lag nach der Annahme des R-Gesprächs regelmäßig kein Gesprächswunsch aus dem Ausland vor", bilanziert jedoch die BNetzA. Vielmehr hätten Betroffene vielfach "Werbung oder Informationen über Gewinnspiele erhalten". Zudem sei die Frankfurter Rufnummer verkürzt angezeigt worden und habe so gar nicht existiert.
Entsprechende Verbindungen müssen nicht bezahlt werden
Die geführten Gespräche seien auf den Telefonrechnungen der Betroffenen mit der Produkt-ID 81205 in Rechnung gestellt worden. Teilweise seien die Verbindungen auch als "R-Gespräch" oder "Service 0900 Premium Dienst 58" ausgewiesen worden.
Durch das Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot dürfen Verbrauchern diese Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden. Sollte bereits eine Rechnung mit entsprechenden Forderungen vorliegen, brauchen diese Gespräche nicht bezahlt werden. Allerdings: Wurde bereits - zum Beispiel in den letzten Monaten - bezahlt, müssen Betroffene versuchen, mit Hilfe einer Verbraucherzentrale oder notfalls eines Anwalts ihr Geld zurückzufordern.
BNetzA bittet Nutzer um Mithilfe / Sperrliste verfügbar
Die Bundesnetzagentur bittet Telefonkunden darum, sie bei entsprechenden Vorfällen zu informieren, um ähnliche Betrugsmaschen mit anderen Rufnummern unterbinden zu können. Hierzu können sich Verbraucher über die Telefonnummer 0291 / 9955-206 (täglich mindestens von 9 bis 16 Uhr erreichbar) oder per E-Mail (rufnummernmissbrauch@bnetza.de) an die Regulierungsbehörde wenden.
Übrigens: Wer gar keine R-Gespräche erhalten möchte, kann sich seit 2007 von seinem Telekommunikationsanbieter kostenlos in eine Sperrliste eintragen lassen. Diese wird von der BNetzA zentral verwaltet. Unternehmen, die R-Gesprächs-Dienste anbieten, müssen die Einträge der Sperrliste täglich abrufen - und natürlich beachten.