Intervention

R-Gespräche: Bundesnetzagentur geht gegen Betrugsmasche vor

Regulierer erlässt Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung
Von Marc Kessler

Bundesnetzagentur-R-Gespräche Die Bundesnetzagentur ist gegen eine aktuelle Betrugsmasche eingeschritten
Montage: teltarif.de
Die Bundes­netz­agentur (BNetzA) hat sich aufgrund einer in den letzten Monaten aufgekommenen Betrugsmasche mit R-Gesprächen (teltarif.de berichtete) zum Handeln entschlossen. Die Regulierungs­behörde erließ heute ein Rechnungslegungs- und Inkassierungs­verbot für bestimmte Verbindungen. Es gilt für alle Netzbetreiber - und das rückwirkend ab 18. Februar dieses Jahres.

Bei sogenannten Reverse-Charge-Telefonaten - kurz: R-Gesprächen - bezahlt nicht der Anrufer die anfallenden Kosten, sondern der Angerufene. In anderen Ländern wie den USA sind derartige Dienste seit Jahrzehnten üblich.

Vermeintliches R-Gespräch aus dem Ausland war gar keins

Bundesnetzagentur-R-Gespräche Die Bundesnetzagentur ist gegen eine aktuelle Betrugsmasche eingeschritten
Montage: teltarif.de
Seit Anfang des Jahres hätten Verbraucher Anrufe mit der angezeigten Rufnummer 069 / 747 362 erhalten, berichtet die Behörde. Nach Annahme des Gesprächs seien sie per Ansage informiert worden, ein Auslands-R-Gespräch warte auf sie. Der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zufolge lautete die Ansage: "Guten Tag, wir haben ein R-Gespräch für Sie aus dem Ausland, die Vermittlungsgebühr beträgt 1,69 Euro." Zur Annahme müsse man die Taste 1 auf dem Telefon drücken.

"Tatsächlich lag nach der Annahme des R-Gesprächs regelmäßig kein Gesprächs­wunsch aus dem Ausland vor", bilanziert jedoch die BNetzA. Vielmehr hätten Betroffene vielfach "Werbung oder Informationen über Gewinnspiele erhalten". Zudem sei die Frankfurter Rufnummer verkürzt angezeigt worden und habe so gar nicht existiert.

Entsprechende Verbindungen müssen nicht bezahlt werden

Die geführten Gespräche seien auf den Telefon­rechnungen der Betroffenen mit der Produkt-ID 81205 in Rechnung gestellt worden. Teilweise seien die Verbindungen auch als "R-Gespräch" oder "Service 0900 Premium Dienst 58" ausgewiesen worden.

Durch das Rechnungslegungs- und Inkassierungs­verbot dürfen Verbrauchern diese Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden. Sollte bereits eine Rechnung mit entsprechenden Forderungen vorliegen, brauchen diese Gespräche nicht bezahlt werden. Allerdings: Wurde bereits - zum Beispiel in den letzten Monaten - bezahlt, müssen Betroffene versuchen, mit Hilfe einer Verbraucherzentrale oder notfalls eines Anwalts ihr Geld zurückzufordern.

BNetzA bittet Nutzer um Mithilfe / Sperrliste verfügbar

Die Bundesnetzagentur bittet Telefonkunden darum, sie bei entsprechenden Vorfällen zu informieren, um ähnliche Betrugsmaschen mit anderen Rufnummern unterbinden zu können. Hierzu können sich Verbraucher über die Telefonnummer 0291 / 9955-206 (täglich mindestens von 9 bis 16 Uhr erreichbar) oder per E-Mail (rufnummernmissbrauch@bnetza.de) an die Regulierungs­behörde wenden.

Übrigens: Wer gar keine R-Gespräche erhalten möchte, kann sich seit 2007 von seinem Telekom­munikations­anbieter kostenlos in eine Sperrliste eintragen lassen. Diese wird von der BNetzA zentral verwaltet. Unternehmen, die R-Gesprächs-Dienste anbieten, müssen die Einträge der Sperrliste täglich abrufen - und natürlich beachten.

Weitere Artikel zum Thema Telefon- und Online-Betrug