Warnung

R-Gespräche: Verbraucherschützer warnen vor Betrugsmasche

Bei R-Gesprächen zahlt nicht der Anrufer, sondern der Angerufene
Von Marc Kessler

R-Gespräche R-Gespräche von Unbekannten
sollten nicht angenommen werden
Foto: Doreen Salcher - Fotolia.com
Die Verbraucher­zentrale Sachsen-Anhalt warnt vor einer neuen Betrugsmasche, bei der Verbraucher durch die Annahme von R-Gesprächen um ihr Geld gebracht werden sollen. Bei sogenannten Reverse-Charge-Telefonaten - kurz: R-Gesprächen - bezahlt nicht der Anrufer die anfallenden Kosten, sondern der Angerufene. In anderen Ländern wie den USA sind derartige Dienste seit Jahrzehnten üblich.

Wie die Verbraucher­schützer berichten, klingelt bei den Betroffenen das Telefon, als Absender-Rufnummer wird eine Frankfurter Nummer angezeigt. Hebt der Angerufene den Hörer ab, hört er die Ansage: "Guten Tag, wir haben ein R-Gespräch für Sie aus dem Ausland, die Vermittlungsgebühr beträgt 1,69 Euro." Um das Gespräch anzunehmen, solle der Angerufene die Taste 1 drücken.

Verbraucherzentrale: R-Gespräche von Unbekannten niemals entgegennehmen

R-Gespräche R-Gespräche von Unbekannten
sollten nicht angenommen werden
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Das solle man indes auf keinen Fall tun, rät die Verbraucherzentrale. Stattdessen solle man sofort auflegen und auf keinen Fall Ziffern auf dem Tastenfeld drücken. Generell sollten Verbraucher keine R-Gespräche von Unbekannten anzunehmen. Seien solche Gespräche bereits unwissentlich angenommen worden, solle man seine Telefonrechnung kontrollieren und gegebenenfalls einen Einspruch prüfen.

In Deutschland kamen R-Gespräche Ende 2002 auf, nachdem der Anbieter R-Talk mit einem entsprechenden Angebot auf den Markt gegangen war. Der Anbieter warb mit dem Slogan "Kostenlos telefonieren" für seine Rückrufgespräche. Kostenlos sind solche Dienste aber - wie geschildert - nur für den Anrufer, die Preise für ein solches Gespräch sind teilweise recht beträchtlich.

Eintrag in R-Gesprächs-Sperrliste möglich

Verbraucher können sich seit 2007 von ihrem Telekom­munikations­anbieter in eine Sperrliste eintragen lassen, die von der Bundesnetzagentur zentral verwaltet wird. Anbieter von R-Gesprächs-Diensten müssen die Einträge der Sperrliste täglich abrufen und beachten. Der Eintrag in die R-Gesprächs-Sperrliste ist für Kunden kostenfrei. Für die Austragung aus der Liste können die Unternehmen indes eine Gebühr verlangen.

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