R-Gespräche: Verbraucherschützer warnen vor Betrugsmasche
R-Gespräche von Unbekannten
sollten nicht angenommen werden
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Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt
vor einer neuen Betrugsmasche, bei der
Verbraucher durch die Annahme von R-Gesprächen um ihr Geld gebracht
werden sollen. Bei sogenannten Reverse-Charge-Telefonaten - kurz: R-Gesprächen - bezahlt nicht der
Anrufer die anfallenden Kosten, sondern der Angerufene. In anderen Ländern wie den USA sind
derartige Dienste seit Jahrzehnten üblich.
Wie die Verbraucherschützer berichten, klingelt bei den Betroffenen das Telefon, als Absender-Rufnummer wird eine Frankfurter Nummer angezeigt. Hebt der Angerufene den Hörer ab, hört er die Ansage: "Guten Tag, wir haben ein R-Gespräch für Sie aus dem Ausland, die Vermittlungsgebühr beträgt 1,69 Euro." Um das Gespräch anzunehmen, solle der Angerufene die Taste 1 drücken.
Verbraucherzentrale: R-Gespräche von Unbekannten niemals entgegennehmen
R-Gespräche von Unbekannten
sollten nicht angenommen werden
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Das solle man indes auf keinen Fall tun, rät die Verbraucherzentrale. Stattdessen solle man sofort auflegen und
auf keinen Fall Ziffern auf dem Tastenfeld drücken. Generell sollten Verbraucher keine R-Gespräche
von Unbekannten anzunehmen. Seien solche Gespräche bereits unwissentlich angenommen worden, solle
man seine Telefonrechnung kontrollieren und gegebenenfalls einen Einspruch prüfen.
In Deutschland kamen R-Gespräche Ende 2002 auf, nachdem der Anbieter R-Talk mit einem entsprechenden Angebot auf den Markt gegangen war. Der Anbieter warb mit dem Slogan "Kostenlos telefonieren" für seine Rückrufgespräche. Kostenlos sind solche Dienste aber - wie geschildert - nur für den Anrufer, die Preise für ein solches Gespräch sind teilweise recht beträchtlich.
Eintrag in R-Gesprächs-Sperrliste möglich
Verbraucher können sich seit 2007 von ihrem Telekommunikationsanbieter in eine Sperrliste eintragen lassen, die von der Bundesnetzagentur zentral verwaltet wird. Anbieter von R-Gesprächs-Diensten müssen die Einträge der Sperrliste täglich abrufen und beachten. Der Eintrag in die R-Gesprächs-Sperrliste ist für Kunden kostenfrei. Für die Austragung aus der Liste können die Unternehmen indes eine Gebühr verlangen.