Online-Handel: Schulden können im Ausland eingetrieben werden
Online-Formulare lassen sich beim Europäischen
Justizportal beziehen
Bild: e-justice.europa.eu
Ein Kauf im Internet ist oft ein internationales Rechtsgeschäft.
Kommt es zu Problemen, kann sich ein Schuldner im Ausland immer noch
sicher fühlen. Das soll anders werden.
Sechs Länder kooperieren zum Start
Online-Formulare lassen sich beim Europäischen
Justizportal beziehen
Bild: e-justice.europa.eu
Forderungen bis 2 000 Euro können in wenigen
Wochen in sechs europäischen Ländern grenzüberschreitend digital
eingetrieben werden. Das hat der nordrhein-westfälische
Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) heute angekündigt. Die
Online-Formulare seien bereits verfügbar. Am Europäischen
Justizportal ejustice.eu beteiligen sich neben Deutschland
zunächst auch Tschechien, Polen, Frankreich, Österreich und die
Niederlande. Bis Ende 2016 sollen sich 24 Staaten an dem Verfahren
beteiligen. NRW ist federführend für die Bundesländer am Europäischen
Justizportal beteiligt.
Personalausweis mit E-Signatur wird vorausgesetzt
Für das digitale Verfahren ist in Deutschland der neue Personalausweis mit der Funktion der E-Signatur Voraussetzung. Das EU-finanzierte Projekt sieht vor, dass Forderungen wie beim deutschen elektronischen Mahnverfahren nun auch international zeit- und kostensparend geltend gemacht werden können.
Durch den Internethandel sind internationale Zahlungs- und Vollstreckungsprobleme längst bei den Verbrauchern angekommen - oft ohne dass man es merkt, wenn zum Beispiel Handelsplattformen oder Zahlungsabwickler im Ausland sitzen. Das Eintreiben ausstehender Beträge lohnt bei im Ausland sitzenden Schuldnern oft den Aufwand nicht - besonders, wenn die Summen nicht sehr hoch sind.
Auch Falschparker sind betroffen
Im kommenden Jahr soll es - wie allerdings bereits mehrfach angekündigt - auch ausländischen Falschparkern an die Geldbörse gehen. Bislang mussten diese nicht damit rechnen, dass die Geldsummen von im Ausland verursachten "Knöllchen" staatenübergreifend eingetrieben werden. Die Schonfrist gehe nun aber zuende.
Allein aus den Niederlanden seien rund 5 000 Forderungen pro Monat an Bürger in Nordrhein-Westfalen zu erwarten. Umgekehrt könnten die deutschen Kommunen dann auch niederländische Falschparker belangen.