Inkasso

Online-Handel: Schulden können im Ausland eingetrieben werden

Während Schulden im Online-Handel bislang nur im Inland "mühelos" eingetrieben werden konnten, stellten Schuldner im Ausland ein echtes Problem dar. Das soll sich ändern.
Von dpa / Daniel Rottinger

Online-Formulare lassen sich beim Europäischen Justizportal beziehen Online-Formulare lassen sich beim Europäischen
Justizportal beziehen
Bild: e-justice.europa.eu
Ein Kauf im Internet ist oft ein internationales Rechtsgeschäft. Kommt es zu Problemen, kann sich ein Schuldner im Ausland immer noch sicher fühlen. Das soll anders werden.

Sechs Länder kooperieren zum Start

Online-Formulare lassen sich beim Europäischen Justizportal beziehen Online-Formulare lassen sich beim Europäischen
Justizportal beziehen
Bild: e-justice.europa.eu
Forderungen bis 2 000 Euro können in wenigen Wochen in sechs europäischen Ländern grenzüberschreitend digital eingetrieben werden. Das hat der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) heute angekündigt. Die Online-Formulare seien bereits verfügbar. Am Europäischen Justizportal ejustice.eu beteiligen sich neben Deutschland zunächst auch Tschechien, Polen, Frankreich, Österreich und die Niederlande. Bis Ende 2016 sollen sich 24 Staaten an dem Verfahren beteiligen. NRW ist federführend für die Bundesländer am Europäischen Justizportal beteiligt.

Personalausweis mit E-Signatur wird vorausgesetzt

Für das digitale Verfahren ist in Deutschland der neue Personalausweis mit der Funktion der E-Signatur Voraussetzung. Das EU-finanzierte Projekt sieht vor, dass Forderungen wie beim deutschen elektronischen Mahnverfahren nun auch international zeit- und kostensparend geltend gemacht werden können.

Durch den Internethandel sind internationale Zahlungs- und Vollstreckungsprobleme längst bei den Verbrauchern angekommen - oft ohne dass man es merkt, wenn zum Beispiel Handelsplattformen oder Zahlungsabwickler im Ausland sitzen. Das Eintreiben ausstehender Beträge lohnt bei im Ausland sitzenden Schuldnern oft den Aufwand nicht - besonders, wenn die Summen nicht sehr hoch sind.

Auch Falschparker sind betroffen

Im kommenden Jahr soll es - wie allerdings bereits mehrfach angekündigt - auch ausländischen Falschparkern an die Geldbörse gehen. Bislang mussten diese nicht damit rechnen, dass die Geldsummen von im Ausland verursachten "Knöllchen" staatenübergreifend eingetrieben werden. Die Schonfrist gehe nun aber zuende.

Allein aus den Niederlanden seien rund 5 000 Forderungen pro Monat an Bürger in Nordrhein-Westfalen zu erwarten. Umgekehrt könnten die deutschen Kommunen dann auch niederländische Falschparker belangen.

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