Themenspezial: Verbraucher & Service Abkassiert

PIN2 und PUK2 nur gegen Gebühr - was kann der Kunde tun?

Vertragsunterlagen mit Geheimzahlen gut aufbewahren
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PIN2 und PUK2 nur gegen Gebühr - was kann der Kunde tun? PIN2 und PUK2 nur gegen Gebühr - was kann der Kunde tun?
Foto: teltarif.de
Zum mobilen Telefonieren braucht der Nutzer eine SIM-Karte, die es inzwischen in verschiedenen Größen gibt. Auf dem der Karte beigefügten Begleitschreiben oder einem extra Begleitzettel befinden sich unter einem Sicherheitssiegel, das man freirubbeln oder durch Abziehen entfernen mus, üblicherweise vier streng geheime Zahlen: PIN1, PUK1, sowie PIN2 und PUK2.

Im Zuge der Optimierung sind bei vielen Discount-Anbietern diese Geheimzahlen heute sichtbar auf den SIM-Kartenträgerrahmen aufgedruckt, damit extra Papier oder komplizierte Siegelfolien vermieden werden.

Ein teltarif.de-Leser wunderte sich, warum er für seine SIM-Karte von mobilcom-debitel zu einem Laufzeitvertrag nur die PIN1 und PUK1 erhalten hatte, jedoch nicht die PIN2 und PUK2. Da er auf seinem Handy die Funktion "begrenzte Rufnummernauswahl" nutzen wollte, womit sicher gestellt wird, dass am Handy nur vorher festgelegte Rufnummern (maximal 10 Stück) erreicht werden können, brauchte er die PIN2, denn er wollte das Handy einem Kind mitgeben.

Auf Nachfrage bei der mobilcom-debitel-Hotline wurde ihm geantwortet, dass PIN2 und PUK2 nur gegen eine Service-Gebühr von einmalig 14,95 Euro bekannt gegeben würden. Wir haben bei der Freenet AG, der Muttergesellschaft von mobilcom-debitel nachgefragt und erhielten die offizielle Auskunft: PUK2 und PIN2 werden dem Kunden im Zuge des Vertragsabschlusses kostenlos mitgeteilt. Kosten entstehen nur dann, wenn der Kunde nachträglich anfragt, zum Beispiel wenn er die ursprünglichen Vertragsunterlagen verloren hat. Die Kosten dafür richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Regelung.

Der betroffene Leser behauptet allerdings, diese Unterlagen gar nicht erst erhalten zu haben. Er will sich nun unter Bezug auf die Aussage von Freenet noch einmal an mobilcom-debitel wenden.

Hintergrund zu PIN und PUK: Falscheingabe und Sicherheit

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Foto: teltarif.de
Wer seine PIN dreimal falsch eingegeben hat, braucht zum Entsperren der Karte den PUK (Personal Unblocking Key). Dabei wird für PIN1 der PUK1 benötigt, für die PIN2 der PUK2.

Nach dem Eingeben des richtigen PUK fragt das Telefon zweimal nach einer neuen PIN, die mindestens vier Stellen haben muss und die der Nutzer selbst vergeben kann. Sie muss zur Sicherheit zweimal eingegeben werden. Wenig bekannt ist, dass eine PIN auch mehr als vier Stellen haben darf, bis zu 10 Stellen sind möglich. Solche langen Zahlen sind aber nur sinnvoll, wenn man sie sich wirklich gut merken kann.

Wenn ein Anbieter nur einen PUK liefert, muss die PIN bei Bedarf über den PUK neu erzeugt werden. Manche SIM-Karten werden mit abgeschalteter PIN ausgeliefert (z. B. Xtra Prepaid im Netz der Telekom). Manche Kartenanbieter legen generell die Zahlenfolge "0000" als PIN fest, diese sollte unbedingt geändert werden. In einigen Fällen könnte PUK1 und PUK2 auch identisch sein. Vor Blind-Versuchen sei allerdings gewarnt: Wird eine PUK mehr als 10 Mal falsch eingegeben, wird die Karte endgültig unbrauchbar und muss ausgetauscht werden.

Wenn Sie auf die Schnelle Ihre PIN1 ändern möchten, "wählen" Sie am Telefon folgende Tasten:

* * 04 * alte PIN * neue PIN * neue PIN #

Sobald die Raute-Taste (#) gedrückt wird, ist die PIN geändert, die Hörertaste wird nicht verwendet. Ein Beispiel: Die PIN 0000 soll in 1234 geändert werden. Die Eingabe lautet in diesem Fall:

**04*0000*1234*1234#

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