Amtsschimmel

Streit um 40 cm: Telekom-Mast kann nicht senden

In Meck­len­burg-Vorpom­mern gibt es viele Funk­löcher, die gestopft werden sollen. Doch bei 250 m Glas­faser­lei­tung haben sich Land­kreis und Telekom verhakt und streiten vor Gericht. Schnelle Abhilfe ist nicht erlaubt.
Von

Stolpe auf Usedom hat ein wunderschönes Schloss, aber kein Netz, weil sich die Telekom mit dem Landkreis um 40cm streitet. Stolpe auf Usedom hat ein wunderschönes Schloss, aber kein Netz, weil sich die Telekom mit dem Landkreis um 40cm streitet.
Foto: Picture Alliance / dpa
Der Mobil­funk-Netz­ausbau sollte im Lande möglichst schnell vonstatten gehen, speziell in nicht versorgten Regionen. Die meisten Netz­betreiber geben Gas und bauen perma­nent neue Sende­sta­tionen auf. Doch ob diese Stationen dann auch gleich in Betrieb gehen können, ist nicht gesagt, beson­ders wenn zwischen­durch der Amts­schimmel wiehert.

Stolpe auf Usedom muss im Funk­loch warten

Stolpe auf Usedom hat ein wunderschönes Schloss, aber kein Netz, weil sich die Telekom mit dem Landkreis um 40cm streitet. Stolpe auf Usedom hat ein wunderschönes Schloss, aber kein Netz, weil sich die Telekom mit dem Landkreis um 40cm streitet.
Foto: Picture Alliance / dpa
Es gibt einen Ort mit dem schönen Namen Stolpe, der liegt im Bundes­land Meck­len­burg-Vorpom­mern auf der Insel Usedom. Dieser Ort hat "ein wunder­schönes Schloss", berichtet uns ein teltarif.de-Leser, der schon dort war. Der Ort liegt direkt am Bodden (ein flaches bucht­artiges Küsten­gewässer) und zieht daher in normalen Zeiten viele Touristen an.

Wenn die Touristen nicht da sind, leben 355 Einwohner in dem Ort. Hier gibt es bei allen Mobil­funk-Anbie­tern kein schnelles Internet und selbst GSM funk­tio­niert nur ziem­lich wacklig, falls über­haupt.

2017 erst­malig Mastbau ange­kün­digt

2017 kündigte die Deut­sche Telekom daher den Bau eines Mastes südlich der Gemeinde an, Bürger­meister Falko Beitz (SPD) freute sich auf Face­book.

Bei einer Versamm­lung hatten die Einwohner darüber abge­stimmt, wo der Mast hinge­stellt werden sollte. Die Gemeinde verpach­tete die Mast­grund­fläche an die Deut­sche Funk­turm (DFMG), welche die kompletten Baukosten über­nahm und den Mast auch betreiben wird. Für die Gemeinde könnten die Pacht­ein­nahmen ein Beitrag zu zünf­tigen Dorf­festen leisten, wenn (hoffent­lich bald) die Corona-Krise über­standen ist.

Mast­bau­firma insol­vent

Doch dann passierte zunächst nichts, 2018 wartete man weiter. In der Geschichte war der Wurm drin. Die von der DFMG beauf­tragte Mast­bau­firma "Euro­poles" baute nichts, sondern ging in Insol­venz.

Schließ­lich wurde im Früh­jahr 2020 endlich das Funda­ment gegossen, der 40 Meter hohe Mast aufge­stellt und im Juni 2020 die Elek­tronik ange­schlossen, wie man auf der Home­page der Gemeinde nach­lesen kann. Auch die Telekom kündigte den Standort an - teltarif.de berich­tete.

Mast steht, aber Glas­faser fehlt

Bis dahin schien (endlich) alles in bester Ordnung, doch dann kam die dicke Über­raschung: Der Mast kann nicht senden, weil die Signal­zufüh­rung per Glas­faser fehlt. Diese Leitung kann aber nicht gezogen werden, weil sich der zustän­dige Land­kreis und die Telekom um die Verle­gung des Kabels streiten, die Geschichte ging inzwi­schen sogar vor Gericht. Die Einwohner, allen voran ihr Bürger­meister, sind stink­sauer.

Streit nach TKG Para­graph 68, Artikel 2

Der Land­kreis Vorpom­mern-Greifs­wald als Stra­ßen­bau­last­träger fordert eine Verle­getiefe des Kabels von 100 Zenti­metern, während die Telekom dasselbe aus Kosten­gründen nur in 60 Zenti­meter Tiefe verlegen will und eine tiefere Verle­gung nach den Vorgaben des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes Para­graph 68 Artikel 2 auch gar nicht erfor­der­lich ist. Das Gesetz gibt der Telekom durchaus eine Rechts­grund­lage:

Tele­kom­muni­kati­ons­linien sind so zu errichten und zu unter­halten, dass sie den Anfor­derungen der öffent­lichen Sicher­heit und Ordnung sowie den aner­kannten Regeln der Technik genügen. Beim Träger der Stra­ßen­bau­last kann bean­tragt werden, Glas­faser­lei­tungen oder Leer­rohr­sys­teme, die der Aufnahme von Glas­faser­lei­tungen dienen, in Abwei­chung der Allge­meinen Tech­nischen Bestim­mungen für die Benut­zung von Straßen durch Leitungen und Tele­kom­muni­kati­ons­linien (ATB) in gerin­gerer Verle­getiefe, wie im Wege des Micro- oder Mini­tren­ching, zu verlegen. Dem Antrag ist statt­zugeben, wenn 1.die Verrin­gerung der Verle­getiefe nicht zu einer wesent­lichen Beein­träch­tigung des Schutz­niveaus (kommt) (...) (die folgenden Sätze 2 und 3 gelten bei Glas­fasern nicht).

250 Meter in 60 oder 100 cm Tiefe?

Konkret soll es an der Kreis­straße 44 um einem etwa 250 Meter langen Abschnitt gehen, wofür zwei Monta­gegruben und zwei Stra­ßen­pres­sungen (das Kabel wird unter der Straße hindurch geschoben) notwendig wären. Dafür wollte der Land­kreis 100 cm Tiefe haben, der Bauan­trag der Telekom mit 60 cm wurde abge­lehnt. Basta.

Gemeinde bietet Unter­stüt­zung an – Telekom muss ablehnen

Um Schwung in die Geschichte zu bekommen, hatte der Bürger­meister der Telekom sogar ange­boten, dass die Gemeinde die zusätz­lichen Tief­bau­kosten infolge der notwen­digen größeren Verle­getiefe von 60 auf 100 Zenti­meter über­nehmen würde. Beitz schreibt an die Telekom: „Es gibt inzwi­schen genug verzwei­felte Bürge­rinnen und Bürger, die sich mir gegen­über zu einer finan­ziellen Betei­ligung bereit erklärt haben“.

Doch dieses gut gemeinte Angebot darf die Telekom nicht annehmen. Schuld ist das "euro­päi­sche Beihil­ferecht": „Sobald ein Euro oder auch eine Dienst­leis­tung der öffent­lichen Hand fließt, ist dies als Beihilfe zu betrachten. Das löst ein vorge­schrie­benes Verfahren (Markt­erkun­dung, Ausschrei­bung etc.) aus, damit alle in Frage kommenden Unter­nehmen die gleiche Chance haben, unter Inan­spruch­nahme der Beihilfe die gefragte Leis­tung zu erbringen“, erläu­tert ein Telekom-Spre­cher das Problem. Und das könnte länger dauern.

Mit Schreiben vom 27. November 2020 erfuhr die Gemeinde, dass die Klage gegen den Land­kreis noch laufe und die Telekom-Rechts­abtei­lung zum "größten Bedauern" den Ausgang des Verfah­rens abwartet müsse.

Daseins­vor­sorge schei­tert an Büro­kraten

Man kann ob soviel Amts­schimmel nur noch den Kopf schüt­teln. In Zeichen der Pandemie ist eine vernünf­tige Inter­net­anbin­dung per Mobil­funk über­lebens­wichtig, aber hier streitet man sich um 40 cm auf 250 Metern.

Und da wundern wir uns, warum der Netz­ausbau im Land so unend­lich langsam vorwärts geht.

Mehr zum Thema Netzausbau