Abgeschmettert

Telekom-Börsengang: Kleinanleger verlieren erneut vor Gericht

Börsenprospekt soll seinerzeit nicht fehlerhaft gewesen sein
Von dpa /

Telekom-Börsengang: Kleinanleger verlieren erneut vor Gericht Telekom-Börsengang: Kleinanleger verlieren erneut vor Gericht
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Erneut sind enttäuschte Klein­an­leger mit ihren Klagen gegen einen Börsen­gang der Deut­schen Telekom AG vor­läufig geschei­tert. Wie bereits in dem weit größeren Vor­läufer­pro­zess hat das Ober­landes­ge­richt Frank­furt heute auch die Muster­klage gegen den zweiten Börsen­gang des früheren Staats­unter­nehmens im Jahr 1999 abge­schmet­tert [Link entfernt] . Der 23. Zivil­senat konnte in dem Börsen­prospekt keine Fehler entde­cken.

Auch die umstrit­tene teil­weise Gruppen-Bewer­tung der rund 12 000 Telekom-Immo­bilien in der Eröff­nungs­bilanz bezeich­neten die Richter als recht­mäßig. Die Immo­bilien waren später deut­lich nied­riger bewertet worden. Das OLG geht von einem Schätz­fehler von etwa zwölf Prozent aus, was absolut im legalen Rahmen für Gutachten liege.

Heftige Kurs­ver­luste führten zur Klage der Klein­anleger

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Die rund 150 Kläger hatten sich 1999 mit T-Aktien einge­deckt und später heftige Kurs­ver­luste erlitten. Sie verlangen rund zehn Millionen Euro Scha­dens­ersatz, weil sie sich vom Börsen­pro­spekt getäuscht fühlten. In dem Vorläu­fer­pro­zess um den dritten Börsen­gang aus dem Jahr 2000 geht es sogar um 80 Millionen Euro Schaden.

Kläger­anwalt Andreas Tilp kriti­sierte die Entschei­dung von Mitt­woch als über­flüssig. Das OLG hätte in aller Ruhe die Entschei­dung des Bundes­gerichts­hofs zum dritten Börsen­gang abwarten können, die voraus­sicht­lich im ersten Halb­jahr 2014 falle. Schließ­lich habe es im aktu­ellen Fall keine einzige Rechts­frage gegeben, die nicht bereits in dem vorher­gehenden Groß­ver­fahren enthalten gewesen sei.

Die Deut­sche Telekom AG sowie ihr Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz zeigten sich hingegen zufrieden mit der OLG-Entschei­dung. Das Gericht habe erneut fest­gestellt, dass es keine Prospekt­fehler gegeben habe, stellten sie fest.

Tilp kriti­sierte erneut die Rolle des in beiden Verfahren mitbe­klagten Bundes. Er habe mehr­fach zu Ungunsten der Aktio­näre inter­veniert, indem er die Heraus­gabe eines Rech­nungs­hof­gut­ach­tens zu den Immo­bilien verhin­dert habe und gegen die Heraus­gabe von US-Justiz­akten inter­veniert habe.

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