Nach Preiserhöhung

teltarif hilft: 1&1 schiebt 24-Monatsvertrag unter

Mit der Preis­erhö­hung gewährt 1&1 einigen Kunden gleich­zeitig ein DSL-Speed-Upgrade. Doch oft beginnt damit ein neuer 24-Monats-Vertrag. teltarif.de musste einem Kunden helfen, der das nicht wollte.
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Missverständnis bei Mindestvertragslaufzeit nach Preiserhöhung bei DSL Missverständnis bei Mindestvertragslaufzeit nach Preiserhöhung bei DSL
Bild: 1und1
Preis­erhö­hungen stehen bei einigen Internet-Anbie­tern momentan auf der Tages­ord­nung. Auch Kunden von 1&1 sind davon betroffen. Wie bereits berichtet gibt es dabei aller­dings zwei Beson­der­heiten: Zum einen finden die Preis­erhö­hungen teil­weise während der 24-mona­tigen Mindest­ver­trags­lauf­zeit statt, zum anderen bietet 1&1 einigen Kunden im Gegenzug auch eine schnel­lere DSL-Surf­geschwin­dig­keit an.

Hierfür ist es aller­dings erfor­der­lich, dass der Kunde sich unter der ange­gebenen Tele­fon­nummer beim Kunden­ser­vice meldet. Dass es bei derar­tigen Tele­fonaten dann aller­dings auch zu Miss­ver­ständ­nissen kommen kann, zeigt unser heutiger Fall, in dem durch das Eingreifen von teltarif.de schnell Klar­heit geschaffen werden konnte.

1&1 schiebt 24-Monats­ver­trag unter - Leser prüft nicht

Vor wenigen Tagen berich­tete uns ein teltarif.de-Leser, am 23. Mai habe er die E-Mail von 1&1 erhalten, in der er über die Preis­erhö­hung um 5 Euro monat­lich infor­miert wurde. Für die 5 Euro bot man ihm ein Upgrade von seinem bishe­rigen DSL100 Flex auf DSL250 an. Laut dem Leser wurde in dem Tele­fonat kein Zwei­jah­res­ver­trag als Bedin­gung erwähnt. Im Anschluss an das Tele­fonat erhielt der Leser die gesetz­lich vorge­schrie­bene Vertrags­zusam­men­fas­sung per E-Mail.

Missverständnis bei Mindestvertragslaufzeit nach Preiserhöhung bei DSL Missverständnis bei Mindestvertragslaufzeit nach Preiserhöhung bei DSL
Bild: 1und1
Nun machte aller­dings der Leser den ersten Fehler: Er ging davon aus, dass der in Text­form zuge­sandte Vertrag exakt mit den am Telefon bespro­chenen Bedin­gungen über­ein­stimmt und bestä­tigte den Vertrag in Text­form, ohne diesen komplett gelesen zu haben. Nach eigenen Angaben ahnte er nicht, dass 1&1 ihm mit dem schrift­lichen Vertrag eine erneute Mindest­ver­trags­lauf­zeit von 24 Monaten zur Vertrags­bedin­gung gemacht hatte. Die flexible monat­liche Künd­bar­keit war dem Leser aber sehr wichtig.

1&1 verwei­gert den Widerruf

Erst nach der Schal­tung am 8. Juni habe sich der Kunde abends in das Control-Center einge­loggt und dort bemerkt, dass ihm kein Flex-Vertrag mit einmo­natiger Kündi­gungs­frist geschaltet worden war. Das rekla­mierte er dann sofort per E-Mail. Aller­dings war die 14-tägige Wider­rufs­frist zu diesem Zeit­punkt bereits abge­laufen. Der zweite Fehler des Kunden bestand also darin, nicht inner­halb von 14 Tagen alle Vertrags­details noch­mals über­prüft und gege­benen­falls rekla­miert zu haben.

Der Leser beteu­erte aller­dings uns und 1&1 gegen­über, dass bei dem Tele­fon­gespräch, das aufge­nommen worden war, keine Rede von einem Zwei­jah­res­ver­trag gewesen sei, sondern nur von einem Upgrade auf 250 MBits/s. 1&1 stellte sich ihm gegen­über aller­dings quer und verwies ledig­lich auf den vom Leser bestä­tigten schrift­lichen Vertrag mit der 24-mona­tigen Mindest­ver­trags­lauf­zeit.

Bei unserer ersten Kontakt­auf­nahme mit dem Leser wiesen wir ihn darauf hin, dass er gene­rell niemals schrift­lich einem Vertrag zustimmen sollte, den er nicht zuvor gelesen hat. Denn maßge­bend ist immer das, was in den Doku­menten steht, nicht das, was am Telefon erwähnt oder eben verschwiegen wurde. Und als Zweites rieten wir ihm drin­gend, in einem derar­tigen Fall dann auch nach der Bestä­tigung sofort inner­halb von 14 Tagen von seinem Wider­rufs­recht Gebrauch zu machen. Gleich­zeitig verspra­chen wir aber, uns in der Sache an 1&1 zu wenden.

1&1 lenkt ein

Nachdem wir 1&1 klar gemacht hatten, dass der schrift­liche Vertrag nicht mit dem über­ein­stimmt, was mit dem Kunden am Telefon bespro­chen worden war, dauerte es nur eine kurze Zeit, bis der Leser einen Anruf vom Kunden­ser­vice erhielt. Eine Kunden­ser­vice-Mitar­bei­terin entschul­digte sich bei ihm und bot ihm an, den DSL250-Tarif auf eine Mindest­ver­trags­lauf­zeit von drei Monaten mit anschlie­ßender monat­licher Künd­bar­keit umzu­stellen.

Das akzep­tierte der Leser am Telefon. Nach einigen Stunden kam dann die Bestä­tigung per E-Mail, in der sich ein Kunden­ser­vice-Mitar­beiter noch­mals für das Miss­ver­ständnis entschul­digte und die Flex-Vari­ante für den Vertrag bestä­tigte. Einen Tag später erhielten wir von 1&1 folgende abschlie­ßende Nach­richt:

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben das Anliegen Ihres Lesers geprüft und bestehende Miss­ver­ständ­nisse ausräumen können. Wir haben entspre­chend Herrn [...] umge­hend kontak­tiert und den Vertrag wie gewünscht im Sinne des Kunden ange­passt. Er surft nun mit dem Anschluss 1&1 DSL 250 ohne Mindest­ver­trags­lauf­zeit und der Möglich­keit, monat­lich zu kündigen. Ich freue mich, wenn Ihnen diese Infor­mationen weiter­helfen, und wünsche Ihnen einen ange­nehmen Tag.
Gene­rell gilt also, dass es immer drin­gend erfor­der­lich ist, alle schrift­lich über­sandten Vertrags­zusam­men­fas­sungen daraufhin zu über­prüfen, ob sie mit den am Telefon bespro­chenen Kondi­tionen über­ein­stimmen. Und selbst wenn man vorschnell den Vertrag bestä­tigt hat, kann und sollte man immer von seinem 14-tägigen Wider­rufs­recht Gebrauch machen, falls nach­träg­lich noch Unstim­mig­keiten auffallen sollten.

Ein Inter­essent bestellt DSL - doch es liegt gar keine Fest­netz-Leitung in der Wohnung. Muss er dann wirk­lich 129 Euro Storno-Gebühr bezahlen? teltarif.de musste einem anderen Kunden von 1&1 helfen.

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