teltarif hilft: 1&1 schiebt 24-Monatsvertrag unter
Missverständnis bei Mindestvertragslaufzeit nach Preiserhöhung bei DSL
Bild: 1und1
Preiserhöhungen stehen bei einigen Internet-Anbietern momentan auf der Tagesordnung. Auch Kunden von 1&1 sind davon betroffen. Wie bereits berichtet gibt es dabei allerdings zwei Besonderheiten: Zum einen finden die Preiserhöhungen teilweise während der 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit statt, zum anderen bietet 1&1 einigen Kunden im Gegenzug auch eine schnellere DSL-Surfgeschwindigkeit an.
Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass der Kunde sich unter der angegebenen Telefonnummer beim Kundenservice meldet. Dass es bei derartigen Telefonaten dann allerdings auch zu Missverständnissen kommen kann, zeigt unser heutiger Fall, in dem durch das Eingreifen von teltarif.de schnell Klarheit geschaffen werden konnte.
1&1 schiebt 24-Monatsvertrag unter - Leser prüft nicht
Vor wenigen Tagen berichtete uns ein teltarif.de-Leser, am 23. Mai habe er die E-Mail von 1&1 erhalten, in der er über die Preiserhöhung um 5 Euro monatlich informiert wurde. Für die 5 Euro bot man ihm ein Upgrade von seinem bisherigen DSL100 Flex auf DSL250 an. Laut dem Leser wurde in dem Telefonat kein Zweijahresvertrag als Bedingung erwähnt. Im Anschluss an das Telefonat erhielt der Leser die gesetzlich vorgeschriebene Vertragszusammenfassung per E-Mail.
Missverständnis bei Mindestvertragslaufzeit nach Preiserhöhung bei DSL
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Nun machte allerdings der Leser den ersten Fehler: Er ging davon aus, dass der in Textform zugesandte Vertrag exakt mit den am Telefon besprochenen Bedingungen übereinstimmt und bestätigte den Vertrag in Textform, ohne diesen komplett gelesen zu haben. Nach eigenen Angaben ahnte er nicht, dass 1&1 ihm mit dem schriftlichen Vertrag eine erneute Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten zur Vertragsbedingung gemacht hatte. Die flexible monatliche Kündbarkeit war dem Leser aber sehr wichtig.
1&1 verweigert den Widerruf
Erst nach der Schaltung am 8. Juni habe sich der Kunde abends in das Control-Center eingeloggt und dort bemerkt, dass ihm kein Flex-Vertrag mit einmonatiger Kündigungsfrist geschaltet worden war. Das reklamierte er dann sofort per E-Mail. Allerdings war die 14-tägige Widerrufsfrist zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen. Der zweite Fehler des Kunden bestand also darin, nicht innerhalb von 14 Tagen alle Vertragsdetails nochmals überprüft und gegebenenfalls reklamiert zu haben.
Der Leser beteuerte allerdings uns und 1&1 gegenüber, dass bei dem Telefongespräch, das aufgenommen worden war, keine Rede von einem Zweijahresvertrag gewesen sei, sondern nur von einem Upgrade auf 250 MBits/s. 1&1 stellte sich ihm gegenüber allerdings quer und verwies lediglich auf den vom Leser bestätigten schriftlichen Vertrag mit der 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit.
Bei unserer ersten Kontaktaufnahme mit dem Leser wiesen wir ihn darauf hin, dass er generell niemals schriftlich einem Vertrag zustimmen sollte, den er nicht zuvor gelesen hat. Denn maßgebend ist immer das, was in den Dokumenten steht, nicht das, was am Telefon erwähnt oder eben verschwiegen wurde. Und als Zweites rieten wir ihm dringend, in einem derartigen Fall dann auch nach der Bestätigung sofort innerhalb von 14 Tagen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Gleichzeitig versprachen wir aber, uns in der Sache an 1&1 zu wenden.
1&1 lenkt ein
Nachdem wir 1&1 klar gemacht hatten, dass der schriftliche Vertrag nicht mit dem übereinstimmt, was mit dem Kunden am Telefon besprochen worden war, dauerte es nur eine kurze Zeit, bis der Leser einen Anruf vom Kundenservice erhielt. Eine Kundenservice-Mitarbeiterin entschuldigte sich bei ihm und bot ihm an, den DSL250-Tarif auf eine Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten mit anschließender monatlicher Kündbarkeit umzustellen.
Das akzeptierte der Leser am Telefon. Nach einigen Stunden kam dann die Bestätigung per E-Mail, in der sich ein Kundenservice-Mitarbeiter nochmals für das Missverständnis entschuldigte und die Flex-Variante für den Vertrag bestätigte. Einen Tag später erhielten wir von 1&1 folgende abschließende Nachricht:
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben das Anliegen Ihres Lesers geprüft und bestehende Missverständnisse ausräumen können. Wir haben entsprechend Herrn [...] umgehend kontaktiert und den Vertrag wie gewünscht im Sinne des Kunden angepasst. Er surft nun mit dem Anschluss 1&1 DSL 250 ohne Mindestvertragslaufzeit und der Möglichkeit, monatlich zu kündigen. Ich freue mich, wenn Ihnen diese Informationen weiterhelfen, und wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.Generell gilt also, dass es immer dringend erforderlich ist, alle schriftlich übersandten Vertragszusammenfassungen daraufhin zu überprüfen, ob sie mit den am Telefon besprochenen Konditionen übereinstimmen. Und selbst wenn man vorschnell den Vertrag bestätigt hat, kann und sollte man immer von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen, falls nachträglich noch Unstimmigkeiten auffallen sollten.
Ein Interessent bestellt DSL - doch es liegt gar keine Festnetz-Leitung in der Wohnung. Muss er dann wirklich 129 Euro Storno-Gebühr bezahlen? teltarif.de musste einem anderen Kunden von 1&1 helfen.