Themenspezial: Verbraucher & Service Verbraucherschutz

Verbraucherzentrale will gegen Vodafones LTE-Werbung gerichtlich vorgehen

Die Verbraucherzentrale Sachsen will gerichtlich gegen die LTE-Zuhause-Werbung von Vodafone vorgehen. Sie verschweige die drastische Drossel und gleiche der einer Flatrate. Vom Düsseldorfer Netzbetreiber heißt es, dass man keinen Grund zur Kritik sehe und deshalb die geforderte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet habe.
Von Kaj-Sören Mossdorf

Überarbeitete Tarifdarstellung auf der Vodafone-Website. Vodafones Überarbeitete Tarifdarstellung
Screenshot: teltarif.de
Bereits im Dezember hatte sich ange­deutet, dass die LTE-Zuhause-Tarife von Voda­fone ins Visier der Ver­braucher­schützer geraten waren. Wie berichtet kritisierte die Ver­braucher­zen­trale Sachsen, dass die Tarife zwar als Fest­netz-Ersatz ver­mar­ktet wurden, dafür aber nicht tauglich wären. Heute nun hat die Ver­braucher­zen­trale angekündigt, dass sie ge­richt­lich gegen Vodafone vorgehen will. Als Grund für die Klage wird unlautere Werbung angeführt.

Überarbeitete Tarifdarstellung auf der Vodafone-Website. Vodafones Überarbeitete Tarifdarstellung
Screenshot: teltarif.de
Kritisiert wird, dass bei der Online-Präsentation der LTE-Zuhause-Tarife die Drosselung der Tarife verschleiert wird. Die Präsentation der Tarife würde eher der einer Flatrate gleichen. Je nach Tarif wird der Kunde ab einem verbrauchten Datenvolumen von 10 GB, 15 GB beziehungsweise 30 GB auf gerade einmal 384 kBit/s im Downstream gedrosselt. Ist das Inklusivvolumen aufgebraucht, muss der Nutzer mehr schnelles Datenvolumen hinzukaufen, wenn er schneller als 384 kBit/s surfen will.

"Die Unterlassungserklärung, die wir in Sachen LTE-Tarife gefordert haben, hat Vodafone nicht abgegeben", erklärt Dr. Katja Henschler von der Ver­braucher­zentrale Sachsen und ergänzt: "Nun werden sich die Gerichte mit den Tarifen befassen müssen." Geprüft werden soll bei dem noch einzuleitenden Gerichtsverfahren auch, ob eine derart drastische Drosse­lung der ursprünglichen Surfgeschwindigkeit überhaupt zulässig ist.

Noch während wir an dem Artikel gearbeitet haben, überarbeitete Vodafone die Darstellung auf der Internetseite. Bisher erforderte das Finden des Drosse­lungshinweises auf der Vertragsseite einige Klick- beziehungsweise Scroll-Aktivität. Zwar gab es an den entsprechenden Stellen einen Hinweis auf eine Fußnote, dieser war jedoch nicht verlinkt, sodass der Nutzer an das Ende der Seite scrollen musste. Dort fand sich dann der Link zu den Fußnoten, die sich letztendlich dann in einem Popup öffnen. Erst dort ist die Drosse­lung auf 384 kBit/s vermerkt. Mittlerweile findet sich der Hinweis auf die Drosse­lung direkt unter der Angabe des Inklusivvolumens. Ob Vodafone mit der Änderung einer Klage entgeht, bleibt abzuwarten. Die Ver­braucher­zentrale bestätigte uns schon zuvor, dass es eher um die extreme Drosse­lung und die Vermarktung der Tarife als Festnetz-Ersatz gehe.

Vodafone sieht keinen Grund zur Kritik

Von Vodafone heißt es: "Die Ver­braucher­zentrale Sachsen hatte jüngst die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie einzelne Werbemittel und Info-Dokumente zu Vodafone LTE Zuhause beanstandet. Vodafone sieht hierfür keinen Grund und hat daher die von der Ver­braucher­zentrale geforderte Unter­lassungs­verpflich­tungser­klärung nicht abgegeben.

Vodafone kommuniziert in seiner Werbung für LTE Zuhause und in dem Vertrag, der mit dem Kunden vereinbart wird, sehr deutlich, dass der Kunde ein bestimmtes Highspeed-Volumen kauft. Dieses ist im Mobilfunk allgemein üblich. LTE Zuhause wird nahezu ausschließlich von Kunden in ländlichen Gebieten mit unzureichender DSL-Versorgung gebucht. Diese Verbraucher sehen sich gezielt nach einem Produkt um, das über Mobilfunk angebunden ist.

Vodafone wird in seiner Kundenkommunikation im Sinne der eigenen Ansprüche an umfassender Transparenz auch weiterhin auf das jeweils enthaltene Highspeed-Volumen deutlich hinweisen. Noch deutlicher wird Vodafone künftig die Datenübertragungsgeschwindigkeit heraus stellen, die für den Rest des Monats zur Verfügung steht, sobald das vom Kunden bezahlte Volumen verbraucht ist."

Telekom gab Unterlassungserklärung in gleicher Sache ab

Die Ver­braucher­zentrale Sachsen hat bereits einige Erfahrung im Umgang mit versteckten Tarifdetails bei LTE-Zuhause-Tarifen. Nach der Diskussion um die Abschaffung der Flatrate im vergangenen Jahr nahmen die Verbraucherschützer auch das Tarif-Angebot Call & Surf via Funk der Deutschen Telekom ins Visier. Damals sage Dr. Katja Henschler "Wir sind der Meinung, dass der Tarif 'Call & Surf Comfort via Funk‘ die Verbraucher unangemessen benachteiligt, weil er eine Geschwin­digkeitsdrosse­lung nach Verbrauch eines bestimmten Surfvolumens vorsieht." Wie im Zitat bereits angedeutet, stand die drastische Drosse­lung nach aufgebrauchtem Inklusivvolumen in der Kritik.

Die Verbraucherzentrale forderte deshalb eine Unter­lassungserklärung der Telekom bis zum 11. Dezember 2013. Kurz danach reagierte die Telekom auf die Forderung. Sie bot der Ver­braucher­zentrale an, dass Nutzer ab 2014 die Möglichkeit haben, dreimal monatlich zehn Gigabyte kostenfrei zum Vertrag dazu zu buchen. Auch die Darstellung des Nutzungsverhaltens in den LTE-Bestandsverträgen soll transparenter gestaltet werden. Ausführliche Details finden Sie in dem Artikel zur Drosse­lung der LTE-Zuhause-Tarife und der Reaktion der Telekom.

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