Verbraucherzentrale will gegen Vodafones LTE-Werbung gerichtlich vorgehen
Vodafones Überarbeitete Tarifdarstellung
Screenshot: teltarif.de
Bereits im Dezember hatte sich angedeutet, dass die LTE-Zuhause-Tarife von Vodafone ins Visier der Verbraucherschützer geraten waren. Wie berichtet kritisierte die Verbraucherzentrale Sachsen, dass die Tarife zwar als Festnetz-Ersatz vermarktet wurden, dafür aber nicht tauglich wären. Heute nun hat die Verbraucherzentrale angekündigt, dass sie gerichtlich gegen Vodafone vorgehen will. Als Grund für die Klage wird unlautere Werbung angeführt.
Vodafones Überarbeitete Tarifdarstellung
Screenshot: teltarif.de
Kritisiert wird, dass bei der Online-Präsentation der LTE-Zuhause-Tarife die Drosselung der Tarife verschleiert wird. Die Präsentation der Tarife würde eher der einer Flatrate gleichen. Je nach Tarif wird der Kunde ab einem verbrauchten Datenvolumen von 10 GB, 15 GB beziehungsweise 30 GB auf gerade einmal 384 kBit/s im Downstream gedrosselt. Ist das Inklusivvolumen aufgebraucht, muss der Nutzer mehr schnelles Datenvolumen hinzukaufen, wenn er schneller als 384 kBit/s surfen will.
"Die Unterlassungserklärung, die wir in Sachen LTE-Tarife gefordert haben, hat Vodafone nicht abgegeben", erklärt Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen und ergänzt: "Nun werden sich die Gerichte mit den Tarifen befassen müssen." Geprüft werden soll bei dem noch einzuleitenden Gerichtsverfahren auch, ob eine derart drastische Drosselung der ursprünglichen Surfgeschwindigkeit überhaupt zulässig ist.
Noch während wir an dem Artikel gearbeitet haben, überarbeitete Vodafone die Darstellung auf der Internetseite. Bisher erforderte das Finden des Drosselungshinweises auf der Vertragsseite einige Klick- beziehungsweise Scroll-Aktivität. Zwar gab es an den entsprechenden Stellen einen Hinweis auf eine Fußnote, dieser war jedoch nicht verlinkt, sodass der Nutzer an das Ende der Seite scrollen musste. Dort fand sich dann der Link zu den Fußnoten, die sich letztendlich dann in einem Popup öffnen. Erst dort ist die Drosselung auf 384 kBit/s vermerkt. Mittlerweile findet sich der Hinweis auf die Drosselung direkt unter der Angabe des Inklusivvolumens. Ob Vodafone mit der Änderung einer Klage entgeht, bleibt abzuwarten. Die Verbraucherzentrale bestätigte uns schon zuvor, dass es eher um die extreme Drosselung und die Vermarktung der Tarife als Festnetz-Ersatz gehe.
Vodafone sieht keinen Grund zur Kritik
Von Vodafone heißt es: "Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte jüngst die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie einzelne Werbemittel und Info-Dokumente zu Vodafone LTE Zuhause beanstandet. Vodafone sieht hierfür keinen Grund und hat daher die von der Verbraucherzentrale geforderte Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht abgegeben.
Vodafone kommuniziert in seiner Werbung für LTE Zuhause und in dem Vertrag, der mit dem Kunden vereinbart wird, sehr deutlich, dass der Kunde ein bestimmtes Highspeed-Volumen kauft. Dieses ist im Mobilfunk allgemein üblich. LTE Zuhause wird nahezu ausschließlich von Kunden in ländlichen Gebieten mit unzureichender DSL-Versorgung gebucht. Diese Verbraucher sehen sich gezielt nach einem Produkt um, das über Mobilfunk angebunden ist.
Vodafone wird in seiner Kundenkommunikation im Sinne der eigenen Ansprüche an umfassender Transparenz auch weiterhin auf das jeweils enthaltene Highspeed-Volumen deutlich hinweisen. Noch deutlicher wird Vodafone künftig die Datenübertragungsgeschwindigkeit heraus stellen, die für den Rest des Monats zur Verfügung steht, sobald das vom Kunden bezahlte Volumen verbraucht ist."
Telekom gab Unterlassungserklärung in gleicher Sache ab
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat bereits einige Erfahrung im Umgang mit versteckten Tarifdetails bei LTE-Zuhause-Tarifen. Nach der Diskussion um die Abschaffung der Flatrate im vergangenen Jahr nahmen die Verbraucherschützer auch das Tarif-Angebot Call & Surf via Funk der Deutschen Telekom ins Visier. Damals sage Dr. Katja Henschler "Wir sind der Meinung, dass der Tarif 'Call & Surf Comfort via Funk‘ die Verbraucher unangemessen benachteiligt, weil er eine Geschwindigkeitsdrosselung nach Verbrauch eines bestimmten Surfvolumens vorsieht." Wie im Zitat bereits angedeutet, stand die drastische Drosselung nach aufgebrauchtem Inklusivvolumen in der Kritik.
Die Verbraucherzentrale forderte deshalb eine Unterlassungserklärung der Telekom bis zum 11. Dezember 2013. Kurz danach reagierte die Telekom auf die Forderung. Sie bot der Verbraucherzentrale an, dass Nutzer ab 2014 die Möglichkeit haben, dreimal monatlich zehn Gigabyte kostenfrei zum Vertrag dazu zu buchen. Auch die Darstellung des Nutzungsverhaltens in den LTE-Bestandsverträgen soll transparenter gestaltet werden. Ausführliche Details finden Sie in dem Artikel zur Drosselung der LTE-Zuhause-Tarife und der Reaktion der Telekom.