Neues WLAN-Gesetz verhindert offene Funknetze
Neues WLAN-Gesetz verhindert offene Funknetze
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Das geplante WLAN-Gesetz der schwarz-roten
Regierungskoalition, mit dem eigentlich die Verbreitung von
öffentlichen Hotspots gefördert werden soll, wird nach Einschätzung
von Netzaktivisten genau das Gegenteil erreichen. "Der
Kabinettsentwurf zur WLAN-Störerhaftung verspielt digitale Chancen
zugunsten einer kruden Sicherheitsesoterik", kritisierte Volker
Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft, heute in Berlin.
Die vorgesehenen Bedingungen für die Haftungsfreistellung verstießen gegen das Europarecht und verhinderten faktisch den Betrieb offener Funknetze. "Hier muss das Parlament dringend nachbessern, damit wir endlich Anschluss an den international längst üblichen Standard finden."
Regelungen schaden offenen Netzen
Neues WLAN-Gesetz verhindert offene Funknetze
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Der Kabinettsentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes wird am
späten Donnerstagabend im Bundestag in erster Lesung beraten. In dem
Gesetzesentwurf werden die Betreiber von Drahtlosnetzen, die ihr WLAN
für die Öffentlichkeit anbieten möchten, verpflichtet, ihre Netze
gegen unberechtigte Zugriffe zu sichern. Außerdem müssen die Nutzer
eine Erklärung abgeben, dass sie den Hotspot nicht für Rechtsverstöße
nutzen. Die Hotspot-Betreiber laufen sonst Gefahr, für
Rechtsverletzungen der Anwender zu haften. Mit diesen Einschränkungen
möchte die Bundesregierung verhindern, dass offene WLAN-Netze zu
Einfallstoren für anonyme Kriminalität und Urheberrechtsverletzungen
im Internet werden.
Zuvor hatte bereits der Bundesrat verlangt, dass die Hotspot-Betreiber ein weiterreichendes Haftungsprivileg erhalten, ähnlich wie Internet-Service-Provider, die auch nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung werde nicht dafür sorgen, dass in Deutschland deutlich mehr öffentliche WLAN-Hotspots eingerichtet werden, meinte die Länderkammer.
Die Digitale Gesellschaft betonte, es sei nicht nachvollziehbar, wie etwa das Abklicken einer Rechtstreueerklärung irgendjemanden davon abhalten sollte, im Internet Rechtsverletzungen zu begehen. Gleiches gelte für die Sicherung eines Funknetzes mit Verschlüsselung und Passwort. "Zudem sind diese Vorgaben mit offenen Internetzugängen, wie sie in vielen anderen Ländern bereits seit Jahren üblich sind, schlichtweg unvereinbar."