Änderungen

Politiker wollen doch weiter offene WLAN-Hotspots

Die Pläne der Bundesregierung könnten das Aus der WLAN-Hotspots bedeuten. Jetzt regt sich jedoch Widerstand bei der Union. Offenbar wurde der Fehler im Gesetzentwurf bemerkt.
Von Thorsten Neuhetzki

Doch weiter echte WLAN-Hotspots möglich Doch weiter echte WLAN-Hotspots möglich
Foto: dpa
CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek gilt als ausgewiesener Netzexperte der Union. Doch in einem lag er vor einigen Wochen falsch: In einem Statement gegenüber den Kollegen von golem.de ging er davon aus, dass große Provider wie Telekom oder Vodafone ihre WLAN-Hotspots nicht verschlüsseln müssen, also quasi eine Ausnahme vom künftigen Gesetz bekommen sollen. Doch die Auskunft, so teilte das Bundeswirtschaftsministerium damals direkt mit, sei falsch, die Regelung unterscheide nicht nach der Größe der Provider. Faktisch würde dies das Aus der WLAN-Hotspots bedeuten, wie es sie heute gibt. Inzwischen hat auch Jarzombeck diesen Kenntnisstand. Man sei nun auf der Suche nach Formulierungen, wie man die Provider-Hotspots weiter so betreiben kann wie heute, teilte er golem.de jetzt mit.

Der Entwurf der Neufassung der Störerhaftung würde bedeuten, dass alle WLAN-Anbieter ihre Hotspots "angemessen" sichern müssen. Das würde eine Verschlüsselung oder aber eine zwangsweise Registrierung aller Nutzer bedeuten. Das Einloggen in einen Hotspot wie heute wäre dadurch nahezu unmöglich. In vielen Einkaufszentren muss der Kunde lediglich die Verbindung zum WLAN herstellen, die AGB bestätigen und kann danach online gehen. Auch die Hotspots von Telekom und Vodafone arbeiten zum Teil nach diesem Prinzip. An dem Entwurf gab es bereits viel Kritik.

Vodafone sieht keinen Sinn in einer Verschlüsselung

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"Es war ganz klar verabredet, dass wir mit dem Gesetz die Nutzung von Hotspots erleichtern. Eine Erschwerung ist mit mir nicht zu machen", sagte Jarzombek gegenüber Golem. Auch der SPD-Netz­experte Lars Klingbeil sieht dem Bericht zufolge an einigen Stellen noch Änderungsbedarf.

Vodafone hatte sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (2. TMGÄndG) dahingehend geäußert, dass eine Verschlüsselung als Zugangskontrolle unvereinbar mit offenen WLAN-Angeboten sei. Betreiber solcher Hotspots müssten bestehende Angebote voraussichtlich einstellen. Durch eine Verschlüsselung werde auch keine Nutzeridentifikation erreicht, die eine Urheberrechtsdurchsetzung erleichtern könnte. Bisher habe das Unternehmen bei seinen frei zugänglichen Hotspots zudem in der Praxis bisher keine Probleme mit Urheberrechtsverletzungen.

Zuletzt hatte sich auch der Deutsche Handelsverband gegen den Entwurf ausgesprochen.

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