Abgeschaltet

Wegen Missbrauchs: BNetzA schaltet zahlreiche 0900-Nummern ab

Zudem Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot verhängt
Von Marc Kessler

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in dieser Woche erneut Maßnahmen zur Bekämpfung telefonischer Gewinnversprechen ergriffen. Eigenen Angaben zufolge flankiert sie damit eine europaweite Durchsuchungs­aktion der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Kriminalpolizei Offenburg. Im Zuge dieser Maßnahme sei eine Reihe von Personen festgenommen worden, die durch Gewinnversprechen mehr als 7 Millionen Euro erlangt haben sollen.

"Die parallel ergriffenen Maßnahmen der Staatsanwaltschaft und der Bundesnetzagentur stellen einen massiven Schlag gegen die Urheber rechtswidriger telefonischer Gewinnversprechen dar. Wir haben damit erneut nachhaltig zum Schutz der Verbraucher vor derartigen unlauteren Geschäftspraktiken beigetragen. Der Fall zeigt auch, dass engagierte Staatsanwälte den Telefonbetrügern das Handwerk legen können und dass eine Schwerpunkt­staatsanwaltschaft diesen Erfolg noch optimieren könnte", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Insgesamt 26 teure 0900-Nummern wurden abgeschaltet

Matthias Kurth BNetzA-Präsident Matthias Kurth
Foto: BNetzA
Im Einzelnen hat die Bundesnetzagentur die Abschaltung von 26 hochpreisigen 0900-Rufnummern angeordnet. Daneben hat sie für 18 bereits zugeteilte, aber noch nicht geschaltete Rufnummern, präventive Schaltungsverbote verhängt. Dadurch soll verhindert werden, dass diese Rufnummern künftig technisch überhaupt erreichbar sind und missbraucht werden können.

Gleichzeitig hat die BNetzA für Verbindungen zu neun der von der Abschal­tung betrof­fenen Ruf­num­mern jeweils ein Rech­nungs­legungs- und Inkas­sierungs­verbot ausgesprochen. Dabei handelt es sich um die 0900-Rufnummern 3102104, 3102109, 3196704, 3196706, 3210205, 3240205, 5106679, 5779932 sowie 5779931.

Die von der Bundesnetzagentur verhängten Rechnungslegungsverbote bedeuten, dass betroffenen Verbrauchern die über die jeweilige Rufnummer zu Stande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbrauchern bereits Rechnungen zugegangen sind, greift das Verbot der Inkassierung, die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden.

Unternehmen erhalten künftig keine 0900-Nummern mehr zugeteilt

Hintergrund für die Maßnahmen der BNetzA waren erneut Verbraucherbeschwerden zu vorgetäuschten telefonischen Gewinnbenachrichtigungen über unterschiedliche Geldbeträge. Verbraucher berichteten, eine automatisierte Anrufmaschine habe einen realen Gesprächspartner suggeriert und sie aufgefordert, zum Gewinnabruf eine hochpreisige 0900-Sonderrufnummer anzuwählen.

Die Maßnahmen der Bundesnetzagentur richteten sich gegen insgesamt sieben Unternehmen, die bereits zuvor bei der Behörde auffällig geworden waren. Aufgrund der erneuten Verstöße stehen diesen Unternehmen von nun an keine 0900-Nummern mehr zur Verfügung, so die BNetzA.

Weitere Artikel zum Thema "Spam & unerwünschte Werbung"