Zusatzgebühr

Trotz Flatrate: 1&1 berechnet ab Mai bestimmte Festnetznummern

2,9 Cent pro Minute für ausgewählte per Festnetz realisierte Dienste
Von Marc Kessler

Festnetz-Telefonie Telefonieren ins Festnetz kann bei 1&1 ab Mai - trotz Flatrate - möglicherweise teuer werden
Montage: teltarif.de / Foto: Doreen Salcher - Fotolia.com
Der Westerwälder Telekom­munikations­anbieter 1&1 führt ab dem 1. Mai eine Zusatzgebühr für Nutzer einer Festnetz-Flatrate ein, wenn diese bestimmte Dienste nutzen, die über eine normale Festnetz-Rufnummer realisiert werden. Eine entsprechende Information versendet das Unternehmen derzeit an Kunden von Produkten mit inkludierter Festnetz-Flatrate.

Betroffen von der Regelung sind beispielsweise Chat-, Callthrough- oder Konferenzdienste, die insbesondere für Nutzer einer Festnetz-Flatrate interessant sind. Bekannterweise hat 1&1 bislang den Zugang zu solchen Diensten unterbunden, indem die betreffenden Einwahlnummern gesperrt wurden (teltarif.de berichtete). 1&1 hatte seinen Schritt damals damit begründet, dass solche Anbieter "Telefoniedienstleistern, in dem Fall der 1&1 Internet AG bzw. Vorleistungslieferanten, für jeden anrufenden Teilnehmer Incoming-Gebühren" in Rechnung stellen. Damit sei die Nutzung für den Endkunden zwar kostenfrei, nicht aber für das Unternehmen 1&1, "dem es nicht zuzumuten ist, die Gebühren zu tragen."

Statt Sperrung ab Mai Bepreisung bestimmter Festnetz-Rufnummern

Festnetz-Telefonie Telefonieren ins Festnetz kann bei 1&1 ab Mai - trotz Flatrate - möglicherweise teuer werden
Montage: teltarif.de / Foto: Doreen Salcher - Fotolia.com
Nun beschreitet 1&1 einen anderen Weg und bepreist die (Festnetz-) Nummern solcher Dienste künftig. Anrufer sollen für die Nutzung - trotz bestehender Festnetz-Flatrate - 2,9 Cent pro Minute zahlen. Der Anbieter aus Montabaur schreibt seinen Kunden: "Ab dem 1. Mai 2011 berechnen wir bestimmte Telefoniedienste mit 2,9 Cent pro Minute. Hierzu gehören Festnetzrufnummern, die wie Sonder- oder Servicerufnummern genutzt werden, z. B. für Konferenzdienste. Derartige Verbindungen sind kein entgeltfreier Bestandteil Ihrer 1&1 Telefon-Flat und werden deshalb gesondert abgerechnet. Für Sie bedeutet dies: Bei Nutzung dieser Telefoniedienste fallen entsprechende Entgelte an. Die Berechnung erfolgt gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Lesen Sie hierzu insbesondere Kapitel 'II. Telefoniedienstleistungen' ".

In den besagten AGB [Link entfernt] heißt es dann in Ziffer 2.8 der "Besonderen Bedingungen" im Kapitel "Telefondienstleistungen": "Soweit eine Telefon-Flatrate Vertragsinhalt ist, verpflichtet sich der Kunde, keine Verbindungen herzustellen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll, hierunter fallen insbesondere auch Zugänge zu so genannten Werbehotlines. Weiterhin umfasst die Telefon-Flatrate keine Verbindungen zu Rufnummern, die einem anderen Zweck dienen, als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern. Dies sind insbesondere Verbindungen, mittels derer der Kunde Zugang zum Internet erhält, die der Dateneinwahl dienen oder deren Leistungen über die direkte Kommunikationsverbindung per Telefon und/oder Fax zu einem anderen Teilnehmer hinausgehen (z.B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzrufnummer als Einwahlrufnummer). Hierunter fallen insbesondere Services für Chat, Callthrough, Call by Call, Call Back, Konferenzdienste, Internet by Call, u.ä."

Notfalls droht auch die außerordentliche Kündigung

Der Anbieter droht Kunden hierbei sogar das Ende des Vertragsverhältnisses an, zudem wird auch - wie in der aktuelle Kunden-Information genannt - die Bepreisung solcher Anrufe erwähnt: "Erfolgt verbotswidrig eine solche Nutzung, die der Kunde zu vertreten hat, ist 1&1 berechtigt, die Telefon-Flatrate oder den Vertrag insgesamt außerordentlich zu kündigen. Der Kunde ist verpflichtet, für die angefallenen Verbindungen Entgelte gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. Es gelten dabei die regulären Entgelte, ohne Berücksichtigung der sonst üblichen Bepreisung im Rahmen einer Telefon-Flatrate oder einer sonstigen 1&1 Telefonie-Option. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruchs, sowie die Sperre von Rufnummern, die solche Verbindungen herstellen, bleibt 1&1 vorbehalten."

1&1: Nutzung solcher Dienste ist kein gewöhnliches Festnetzgespräch

Die 2,9 Cent pro Minute entsprechen dabei dem Preis, den Nutzer eines reinen Internet-Tarifs bei 1&1 für Festnetzverbindungen zahlen müssen. 1&1-Pressesprecherin Ingrun Senft erklärte gegenüber unserer Redaktion, bei der Nutzung solcher Dienste handele es sich, "wie die Bezeichnung 'Dienst' schon zeigt, nicht um ein gewöhnliches Festnetzgespräch zwischen zwei Teilnehmern, weshalb dies nicht von der Festnetzflat abgedeckt sein kann. Darauf hat 1&1 in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen."

Blacklist soll in Kürze online abrufbar sein

Doch woher weiß der Kunde, welche Dienste beziehungsweise welche konkreten Festnetz-Rufnummern nun 2,9 Cent pro Minute kosten und welche nicht? Eine entsprechende Liste hat das rheinland-pfälzische Unternehmen seinen Kunden weder mit der Mail geliefert noch auf eine solche auf seiner Website hingewiesen. Ingrun Senft kündigt eine solche Veröffentlichung jedoch an und schreibt uns: "Welche Dienste-Rufnummern betroffen sind, kann aktuell bei der 1&1 Hotline abgefragt werden. Eine Liste der betroffenen Dienste-Rufnummern kann in Kürze auch im eigenen Control-Center eingesehen werden."

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