Jugendschutz

Schul-Suspendierung bei Gewaltvideo-Tausch möglich

Experten sprechen sich für generelles Mobiltelefon-Verbot an Schulen aus
Von dpa / Ralf Trautmann

Ob Gewaltfilme oder pornografische Darstellungen - immer häufiger tauschen Jugendliche bedenkliche Bilder per Handy aus. Eltern und Lehrer sind in der Regel ahnungslos. "Das sind keine Einzelfälle mehr", sagt Sebastian Gutknecht, Jurist bei der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen (AJS) in Köln. Mütter und Väter sollten daher stärker kontrollieren, welche Inhalte ihre Kinder über das Handy verschicken - und auch die Lehrer müssten öfter eingreifen.

Gestern hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden, dass die Verbreitung von Porno- und Gewaltvideos in der Schule zu einer vorübergehenden Suspendierung vom Unterricht führen kann. Eine 14-jährige und weitere Schüler waren für fünf Tage vom Unterricht ausgeschlossen worden, weil sie entsprechende Szenen an Mitschüler verschickt hatten. Um den Tausch von Gewaltbildern auf dem Schulhof zu unterbinden, müssten die Schulen klare Grenzen festlegen und diese auch durchsetzen, sagt Gutknecht. Dazu gehöre, dass ein Lehrer bei Verdacht ein Mobiltelefon kontrolliert oder sogar einzieht.

Sinnvoll sei ein generelles Handy-Verbot an Schulen, sagt Prof. Reinhold Jäger, Leiter des Zentrums für empirische pädagogische Forschung (zepf [Link entfernt] ) an der Universität Koblenz-Landau und Mitarbeiter des Projekts Gewalt in der Schule. "Es gibt keinen Grund, dort ein Handy zu benutzen." Auf diese Weise könne der Verbreitung von Gewaltvideos vorgebeugt werden.

Elterninitiative ist gefordert

Doch auch die Eltern sind gefordert. "Erwachsene sind nicht hilflos, sie müssen hinschauen und eingreifen", sagt Jäger. Dazu gehöre, sich die gespeicherten Inhalte auf dem Handy des Kindes anzusehen. Eine hohe Handyrechnung könne ein Anhaltspunkt dafür sein, dass das Kind viele Filme und Videos verschickt. "Dann sollten Eltern das kontrollieren und eventuell das Taschengeld kürzen oder die Handykosten nicht mehr tragen."

Bisher gibt es beim Mobiltelefon keine technischen Möglichkeiten, bestimmte Inhalte zu filtern oder gar zu sperren, erläutert Jugendschützer Gutknecht. Ein Schutz sei aber, dem Kind ein Einsteiger-Handy zu kaufen. "Ein Zwölfjähriger braucht kein onlinefähiges Gerät."

Die Verbreitung von pornografischen und gewaltverherrlichenden Inhalten ist eine Straftat. In schweren Fällen können die Jugendlichen nach dem Jugendstrafrecht belangt werden. Auf dem Schulhof gelte die Verbreitung jedoch häufig als dummer Scherz oder Mutprobe, sagt Gutknecht. "Die meisten Jugendlichen haben überhaupt kein Unrechtsbewusstsein." Es sei Aufgabe der Eltern und der Schule, dies zu ändern.

Weitere Meldungen zum Thema