Gegen Schummelei

Schummel-Prävention: Handy-Melder an Schulen verboten

Schule wurde die Verwendung der Detektoren untersagt
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

Handy-Melder als Schummel-Prävention an Schulen verboten Handy-Melder an Schulen verboten
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Schulen in Schleswig-Holstein dürfen keine Handy-Detektoren verwenden, um elektro­nische Schummelei bei Klassen­arbeiten zu unter­binden. Es gebe keine Rechts­grund­lage dafür, heißt es in der Antwort des Bildungs­minis­terium auf eine Kleine Anfrage des Landtags­abge­ordneten Sven Krumbeck (Piraten). Das Preetzer Gymnasium, das zwei Detektoren eingesetzt hatte, sei aufge­fordert worden, die Geräte nicht mehr zu verwenden. Er gehe davon aus, dass sich die Schule daran halte, sagte Minis­teriums­sprecher Thomas Schunk heute. Die "Kieler Nachrichten" hatten über die Minis­teriums­entschei­dung berichtet.

Handy-Melder als Schummel-Prävention an Schulen verboten Handy-Melder an Schulen verboten
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"Wir haben die Detektoren ohnehin nur bei Abitur­prüfungen und den Klausuren zum Vorabitur eingesetzt", sagte Schulleiterin Anja Grabowsky. "In Zukunft werden wir mehr Aufsichts­lehrer einsetzen, die die Einhaltung des Handy­verbots überwachen. Mehr können wir im Augen­blick nicht tun", sagte sie. Schüler müssen, wie an anderen Schulen auch, bei Klausuren ihre Mobil­telefone ausschalten und auf einem Sammel­tisch ablegen.

Handy-Detektoren als Grund für die Kleine Anfrage

Anlass der Kleinen Anfrage waren vor einer Woche laut gewordene Berichte über den angeblichen Einsatz von Handy-Peilsendern am Friedrich-Schiller-Gymnasium in Preetz, mit denen der Klausur­raum und der zugehörige Toiletten­trakt während Prüfungen überwacht würden. Aus der Antwort der Landes­regierung geht hervor, dass es sich nicht um Peilsender, sondern um Detektoren gehandelt hat.

Das an der Waldorfschule Uhlandshöhe in Stuttgart entwickelte Gerät mit dem Namen Paul zeige lediglich an, dass im Raum ein Handy aktiv sei. Beim Erkennen eines Mobilfunk­signals gebe dieses einen grellen Piepton ab. Eine Ortung von bestimmten Geräten solle allerdings nicht möglich sein und Besitzer durch die Überwachung nicht identifiziert werden können, heißt es in der Antwort. Nach der Bekanntgabe des Einsatzes der Detektoren an der Schule wurden Bedenken laut, dass Schüler womöglich anhand ihres eingeschalteten Handys geortet werden könnten.

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