Gesetzesentwurf

Spam-Mails sollen stärker bekämpft werden

Versendern droht Bußgeld von bis zu 50 000 Euro
Von ddp / Björn Brodersen

Die Versendung so genannter Spam-Mails soll künftig stärker als bisher bekämpft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den der Bundestag heute in Berlin mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP-Fraktion verabschiedete. Danach droht bei Verletzung bestimmter Informationspflichten bei der E-Mail-Werbung ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. So darf in der Kopf- und Betreffzeile weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden.

Mit dem Gesetz sollen die bisher im Bundes- und Landesrecht geregelten wirtschaftsbezogenen Vorschriften für Tele- und Mediendienste zusammengeführt werden. Der Bundesrat wird sich Mitte Februar mit der Vorlage befassen. Das Gesetz bedarf allerdings nicht der Zustimmung der Länderkammer.

In der Debatte betonte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Dagmar Wöhrl (CSU), Kernstück der Vorlage sei das neue Telemediengesetz, das gemeinsam mit dem neuen Staatsvertrag der Länder für Rundfunk und Telemedien zum 1. März dieses Jahres in Kraft treten. Ein großer Teil der Spam-Absender könne allerdings nicht mit nationalen Regelungen erreicht werden, weil die meisten im außereuropäischen Ausland säßen. Deshalb machten Oppositionsforderungen nach weitergehenden Regelungen keinen Sinn, weil sie nicht durchgesetzt werden könnten.

Weitere Artikel zum Thema Spam