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Ausschweifende Handy-Ortung ist ein Datenschutzproblem

Ein Handy reicht aus, um überall geortet zu werden
Von Anja Zimmermann

Ein übliches Handy mit Ortungssoftware reicht aus, damit man dessen Besitzer überall kann. Mit dem Global Positioning System, kurz GPS, kann jeder Aufenthaltsort der Welt ermittelt werden. Die GPS-Überwachung von Mitarbeitern zum Beispiel ist längst keine Seltenheit mehr. In den USA überprüft bereits jede zehnte Firma die Wege ihrer Dienstfahrzeuge mittels Ortungssystem - um Arbeitszeiten, Aktivitäten und Standorte zu kontrollieren. Kommen Vorgesetzte jemandem auf die Schliche, folgt nicht selten eine Kündigung. Wie etwa in einem Betrieb in Hannover, wo Außendienstler ihre Tagesberichte frisiert und täglich drei Stunden mehr aufgeschrieben hatten.

Darüber hinaus lässt sich die Technologie einsetzen, um Lebenspartner zu überwachen, deren Treue in Frage gestellt wird: Handy anzapfen und den Liebsten geografisch ortbar machen. Ein Internetanbieter wirbt scheinheilig, Partner sollten einander eine "Ortungsgenehmigung" erteilen, dann habe "Eifersucht keine Chance". Es geht aber auch so: Man packt dem Verdächtigen einen Mini-Sender in die Armbanduhr und verknüpft die Daten mit Google Maps.

Das beste Mittel gegen derartige Verfolgungstricks sei, "dass deren Einsatz unter anständigen Leuten verpönt ist, und eine gute Datenschutzkultur", betont Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein in der aktuellen Ausgabe des Magazins Wunderwelt Wissen. Eine GPS-Ortung von Bediensteten sei außerdem nur unter engen Voraussetzungen zulässig. "Werden Lokalisierungsdienste vom Chef rechtswidrig genutzt, dürfen darauf keine Abmahnungen oder gar Kündigungen gestützt werden."

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