Bayern entbürokratisiert Mobilfunkausbau
Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hatte die Netzabdeckung in Bayern nachmessen lassen und heftige Kritik am mangelhaften Ausbau geübt.
Zeitgleich senkt Bayern die Hürden für die Aufstellung neuer Mobilfunkmasten.
Mindestabstand außerorts entfällt
Bayerns Staatsregierung entbürokratisiert das Baurecht für Mobilfunkantennen. Ministerpräsident Markus Söder (rechts) und sein Stellvertreter Hubert Aiwanger (links). Aiwanger erneuerte seine Kritik.
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Außerhalb von Ortschaften sollen die bisherigen Mindestabstandsregelungen entfallen. Zudem sollen künftig mehr Sendemasten ohne Baugenehmigung errichtet werden können: Außerhalb von Ortschaften bis zu einer Höhe von 20 Metern (bisher waren 15 Meter zulässig), im Innenbereich bis zu einer Höhe von 15 Metern (bisher 10 Meter). Das teilte Bayerns Bauminister Christian Bernreiter (CSU) heute nach einem Kabinettsbeschluss mit. Mit dieser Änderung der Bauordnung setzt die bayerische Staatsregierung eine Ankündigung aus dem Herbst um. Endgültig müssen die neuen Regeln noch vom Landtag gebilligt werden.
Mobilfunkausbau beschleunigen und vereinfachen
"Wir sind uns einig: Der Ausbau des Mobilfunknetzes in Bayern muss beschleunigt und vereinfacht werden", sagte Bernreiter. "Wir brauchen einen flächendeckenden und beschleunigten Ausbau des Mobilfunks." Dass der Mobilfunk überall im Freistaat einwandfrei funktioniere, sei für den Wirtschaftsstandort Bayern und für die Sicherheit und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar.
Temporäre Masten ohne Baugenehmigung
Eine Baugenehmigung ist künftig grundsätzlich nicht mehr für temporäre Masten nötig, wenn diese für maximal zwei Jahre aufgestellt werden. "Damit wollen wir erreichen, dass bestehende Versorgungslücken im Mobilfunknetz schnell und unbürokratisch geschlossen werden", sagte Bernreiter. Für Masten, für die es auch weiter eine Baugenehmigung braucht, wird nach seinen Worten eine "Genehmigungsfiktion" eingeführt: "Das heißt, dass ein Mast automatisch sechs Monate nach Einreichung der Unterlagen als genehmigt gilt, wenn bis dahin keine Genehmigung erteilt ist." Ohnehin sollten alle Baugenehmigungsverfahren beschleunigt werden.
Keine Abstriche bei der Sicherheit
"Die Änderungen dienen der Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens", fügte Bernreiter hinzu. "Abstriche bei der Sicherheit gibt es allerdings nicht, darauf bestehen wir." Auch bei genehmigungsfreien Masten seien die Betreiber verantwortlich dafür, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten würden, betonte der Minister. Als Beispiele nannte er den Brandschutz und die Standsicherheit.
Aiwanger wiederholt Kritik
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) warf den Netzbetreibern - wie schon zuvor - eine lückenhafte Versorgung vor. Sie erfüllten im Freistaat die Auflagen der Bundesnetzagentur nicht. Die Behörde - die selbst zu lange "Schönrechnerei" betrieben habe - müsse deshalb jetzt Strafzahlungen prüfen, forderte er.
Eine Einschätzung (von Henning Gajek)
Wenn der Entwurf des bayerischen Kabinetts in Gesetze gegossen wird, hat die Politik verstanden, auf was es ankommt. Eine maximale Entbürokratisierung: Die Genehmigungsfiktion, die Masten automatisch genehmigt, wenn vom Amt nicht binnen 6 Monaten widersprochen wird.
Die Netzbetreiber müssen nun bauen, was irgendmöglich ist, um dem Fern-Ziel "Flächendeckung" näher zu kommen. Ob 20 m Bauhöhe für einen Mast immer reichen werden, ist noch die Frage. Die Netzbetreiber bauen gerne wenige höhere Masten, um Kosten zu sparen. Um eine bessere Signalqualität zu erreichen, müssten die Antennen aber näher zu den Nutzern und wären dann auch nicht so auffällig.
Jede Woche geben wir einen Überblick über den Netzausbau.