Rüffel

BNetzA: Telekom missbraucht Marktmacht im Festnetz

Die Telekom muss gewisse Vorleis­tungs­pro­dukte anbieten, auch wenn die für die Telekom nicht mehr inter­essant sind. Der Umstiegs­zwang auf andere (teurere) Ange­bote kann ein wett­bewerbs­schä­digender Miss­brauch sein.
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Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass die Telekom bei Vorleistungsprodukten ihre Marktmacht missbraucht habe. Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass die Telekom bei Vorleistungsprodukten ihre Marktmacht missbraucht habe.
Foto/Montage: teltarif.de, Grafik: Image licensed by Ingram Image
"Es ist weiterhin schwierig mit der Telekom und der Regu­lierer bleibt gefor­dert", das ist der Tenor einer aktu­ellen Pres­semit­tei­lung des Verbandes der Anbieter von Tele­kom­muni­kations- und Mehr­wert­diensten (VATM).

Beschluss­kammer fällt ein Urteil

Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass die Telekom bei Vorleistungsprodukten ihre Marktmacht missbraucht habe. Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass die Telekom bei Vorleistungsprodukten ihre Marktmacht missbraucht habe.
Foto/Montage: teltarif.de, Grafik: Image licensed by Ingram Image
Unter dem Akten­zei­chen "BK2b-20/024" hatte die Beschluss­kammer 2 der Bundes­netz­agentur (BNetzA) fest­gestellt, dass die Telekom Deutsch­land (TDG) "erneut ihre markt­beherr­schende Stel­lung bei wich­tigen Vorpro­dukten für den Geschäfts­kun­den­markt miss­braucht". Sie behin­dere damit ihre Konkur­renten und beein­träch­tige deren Wett­bewerbs­mög­lich­keiten. Die Telekom muss daher bereits ausge­spro­chene Kündi­gungen für 2022 und 2023 gegen­über den Wett­bewer­bern bei bestimmten "Vorleis­tungs­pro­dukten" zurück­nehmen und diese so lange weiter anbieten, bis sie eine Alter­native zur Verfü­gung stellt, die für die deut­sche Wirt­schaft gleich gut nutzbar ist.

Kein SDH-Angebot mehr?

Bei diesen Vorleis­tungs­pro­dukten handelt es ich um SDH-basierte Über­tra­gungs­wege für Breit­band­anschlüsse zwischen 2 und 155 MBit/s, wie sie seit etli­chen Jahren zur Versor­gung von beson­ders anspruchs­vollen Endkunden aus Indus­trie und Wirt­schaft genutzt werden, beispiels­weise Banken, Behörden und Fabriken, die etwas mehr Band­breiten benö­tigen.

Mit Schreiben vom 14.10.2020 hat die TDG der Beschluss­kammer 2 der Netz­agentur geant­wortet, dass sie ihren "Nach­fra­gern auf der Vorleis­tungs­ebene" (sprich alter­nativen Tele­kom­muni­kations-Anbie­tern) die Einzel­leis­tungen von Über­tra­gungs­wegen auf der Basis ihrer SDH-Platt­form zum 30.09.2022 bzw. zum 31.03.2023 kündige. Die entspre­chenden Leis­tungen beträfen auch Über­tra­gungs­wege, die der sektor­spe­zifi­schen Regu­lie­rung unter­liegen und zu deren Leis­tung die TDG nach der geltenden Regu­lie­rungs­ver­fügung sowie aufgrund entspre­chender Vorgaben (in Stan­dard­ange­boten) gegen­über den Wett­bewer­bern verpflichtet sei.

Die Telekom würde wohl gerne auf moder­nere Tech­nolo­gien umstellen, aber die sind wohl deut­lich teurer, und das gefiel den Anbie­tern beim VATM verständ­licher­weise nicht. Und die Netz­agentur pflich­tete dem bei: Es gebe keine Recht­fer­tigung, die Verpflich­tung zur Bereit­stel­lung von diesen SDH-basierten Miet­lei­tungen zu begrenzen, so der Spruch aus Bonn und Mainz.

Was ist SDH?

SDH steht für "Synchrone Digi­tale Hier­archie". Mithilfe von SDH lassen sich viele einzelne Daten­ströme zu hoch­bitra­tigen Daten­strömen zusam­men­fassen. Dabei arbeitet das SDH-Netz synchron mit einem gemein­samen Takt. Im Vergleich zu den früheren PDH-Netzen (Plesio­syn­chrone digi­tale Hier­archie) erlaubt SDH deut­lich bessere Fehler­kor­rek­turen. SDH-Netze, so die Experten, sind auf höchste Dienst­güte und -verfüg­bar­keit ausge­legt.

Aber: SDH ist nicht mehr die aller­neu­este Technik. SDH-Netze werden zuneh­mend durch DWDM (Dense Wavelength Divi­sion Multi­plex)-Technik verdrängt, die über Glas­faser läuft und noch mehr Band­breiten, mehrere Verbin­dungen durch Einsatz verschie­dener Wellen­längen (= Licht­farben) erlaubt.

Gigabit-Netz nicht flächen­deckend

Doch fette Glas­faser­lei­tungen gibts noch nicht immer und überall. „Solange es noch keine bundes­weiten alter­nativen Gigabit-Netze gibt – und das wird noch zehn Jahre dauern –, sind die Wett­bewer­ber­unter­nehmen bei der Reali­sie­rung von Ange­boten in ganz Deutsch­land auf das Kupfer­netz der Telekom und deren Vorpro­dukte ange­wiesen“, betont der VATM-Geschäfts­führer Jürgen Grützner.

Aufgrund des Vorstoßes der Telekom bat der VATM schon Ende 2020 die BNetzA um Hilfe. Diese leitete erneut ein soge­nanntes "Miss­brauchs­ver­fahren" ein. Schon im September 2020 hatte die Aufsichts­behörde wegen der schlechten Termin­treue der Telekom bei der Bereit­stel­lung von Zugangs­pro­dukten nach einer Inter­ven­tion durch den VATM eingreifen müssen.

VATM freut sich über Entschei­dung

Die Entschei­dung der Beschluss­kammer freut den VATM, der die "klare Posi­tio­nie­rung der Bundes­netz­agentur" begrüßt: „Die Entschei­dung wird wesent­lich dazu beitragen, dass die Telekom stärker auf die Einhal­tung der vertrag­lichen Zusagen achten muss und den aufgrund ihrer Markt­macht aufer­legten Regu­lie­rungs­ver­pflich­tungen nach­kommt. Die Entschei­dung ist zudem gene­rell eine gute und wich­tige Grund­lage für unsere weiteren Verhand­lungen mit der Telekom. Denn wir wollen auch in Zukunft, wo immer möglich, die Eini­gung im Markt. Wir sind bereit, dem markt­mäch­tigen Unter­nehmen eine faire Chance zu geben, sich markt­kon­form zu verhalten und auf das Ausspielen seiner Markt­macht zu verzichten. Dabei muss der Regu­lierer aber weiter sehr wachsam bleiben, da Markt­macht extrem leicht zu Miss­brauch und Wett­bewerbs­ver­drän­gung genutzt werden kann.“

Gerade vor wenigen Tagen erst hatte der Euro­päi­sche Gerichtshof (EuGH) hohe, von der EU-Kommis­sion verhängte Bußgelder gegen die Deut­sche Telekom bestä­tigt, weil deren eben­falls markt­mäch­tiges Toch­ter­unter­nehmen im EU-Staat Slowakei ihren Wett­bewer­bern den Zugang zu Teil­neh­mer­anschlüssen unter "unfairen Bedin­gungen" ange­boten hatte.

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