Datenschutz

TKG-Änderung: Polizei darf nicht mehr auf Passwörter zugreifen

Zugriffe staatlicher Stellen auf Bestandsdaten eingeschränkt
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Die Bundesregierung zieht die Konsequenzen aus einem Urteil des Verfassungsgerichts. Die Bundesregierung zieht die Konsequenzen aus einem Urteil des Verfassungsgerichts.
Bild: LaCatrina-Fotolia / Montage: teltarif.de
Das Bundeskabinett hat Nachbesserungen beim Internet-Datenschutz auf den Weg gebracht. Die Ministerrunde beschloss heute eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr. Das Bundesverfassungsgericht hatte zu Beginn des Jahres entschieden, dass die gesetzliche Grundlage aus den Zeiten der rot-grünen Koalition für den Zugriff von Ermittlungsbehörden auf Telefon- und Internetdaten teilweise verfassungswidrig ist.

Die Richter gaben der Bundesregierung auf, das Telekommunikationsgesetz bis 30. Juni 2013 nachzubessern. Darin wird nun an einigen Stellen klargestellt, in welchen Fällen welche Zugriffsrechte gelten.

Bundesregierung folgt dem Karlsruher Urteil

Die Bundesregierung zieht die Konsequenzen aus einem Urteil des Verfassungsgerichts. Die Bundesregierung zieht die Konsequenzen aus einem Urteil des Verfassungsgerichts.
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Die Karlsruher Richter hatten unter anderem eine Vorschrift für verfassungswidrig erklärt, die Polizei und Nachrichtendiensten den Zugriff auf Passwörter und PIN-Codes ermöglicht - etwa um ein beschlagnahmtes Mobiltelefon auszulesen oder E-Mail-Konten zu durchsuchen. Als unzulässig werteten sie auch die Abfrage von Auskünften über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse - diese identifiziert jeden Internet-Nutzer, wird aber regelmäßig gewechselt.

Die vom Verfassungsgericht kritisierten Regelungen verstießen gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Der Zugriff auf PIN-Codes und Passwörter sei ein Verstoß gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit.

Diesen Einwänden aus Karlsruhe folgte die Regierung und überarbeitete das Gesetz. Aus dem Bundesinnenministerium hieß es, es gehe nicht um eine Ausweitung der Befugnisse für Polizei und Nachrichtendienste, sondern nur um eine Präzisierung der Rechtslage. Bereits nach der Verkündung des Urteils hatten Beobachter das Urteil dahingehend gedeutet. Sogar die Experten des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sind im Februar zu diesem Ergebnis gekommen. Der Bundesdatenschutzbeauftrage Peter Schaar sagte damals: "Erneut sorgt das Bundesverfassungsgericht für einen verbesserten Grundrechtsschutz."

Bitkom begrüßt Gesetzentwurf

Der Branchenverband Bitkom begrüßte nun den heutigen Gesetzesentwurf "im Grundsatz", forderte allerdings noch Änderungen im Detail. Insbesondere sollte klarer und konkreter geregelt werden, wie und in welcher Form die Unternehmen Bestandsdaten, also insbesondere Name und Anschrift des Nutzers, an die Behörden weitergeben müssen.

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