Markenstreit

"Markenklau"? Juristischer Streit um die E-Plus-Festnetznummer

"Festnetz2Go" versus "Festnetz to go" - Berliner Firma verklagt E-Plus
Von Marc Kessler

Juristischer Streit um E-Plus-Festnetznummer Um die neue Festnetznummern-Option
von E-Plus ist ein juristischer Streit entbrannt
Montage: teltarif.de / Foto: PictureArt - Fotolia.com
Um die Bezeichnung der von E-Plus erst kürzlich eingeführten, bundesweit erreichbaren Festnetznummer, ist ein juristischer Streit entbrannt. E-Plus hatte die neue Option bislang als "Festnetz to go" - sowie auf unternehmenseigenen Webseiten teils auch als "Festnetz 2 Go" - bezeichnet beziehungsweise beworben.

In einer Mitteilung an seine Vertriebspartner informierte der Düsseldorfer Mobilfunk-Netzbetreiber gestern Nachmittag jedoch: "Bitte beachten Sie, dass wir ab sofort dazu aufgefordert sind, unsere neue Mein BASE Option Festnetznummer in der Vermarktung nicht als 'Festnetz to go' oder 'Festnetz 2 go' zu bezeichnen. Bitte entnehmen Sie diese Formulierung an jeglicher Stelle und vernichten von Ihnen erstellte Werbemittel. Andernfalls können hohe Vertragsstrafen fällig werden."

E-Plus: "Keine Stellungnahme"

Juristischer Streit um E-Plus-Festnetznummer Um die neue Festnetznummern-Option
von E-Plus ist ein juristischer Streit entbrannt
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Auch mehrfache Anfragen unserer Redaktion zu den Hintergründen wurden von E-Plus jedoch abschlägig beschieden. "Zu Ihrer Anfrage geben wir allerdings keine Stellungnahme ab", hieß es aus Düsseldorf.

Unternehmen Szenemedia bietet "Festnetz2Go" an

teltarif.de konnte den Gegner von E-Plus schließlich ausfindig machen: Es handelt sich um die Berliner Firma Szenemedia [Link entfernt] GmbH, die den Dienst "Festnetz2Go" seit April dieses Jahres betreibt. Das Produkt funktioniert vom Prinzip dabei sehr ähnlich: Handybesitzer können sich eine Festnetznummer zuteilen und Anrufe darauf (kostenpflichtig) auf ihr Handy weiterleiten lassen. Dem Anbieter zufolge ist zudem eine Flatrate geplant, bei der die bundesweite Weiterleitung zum Pauschalpreis möglich werden soll.

"Festnetz2Go" ist eingetragene Marke - es gab keinen Widerspruch

Eigenen Angaben zufolge hat sich das Unternehmen den Begriff "Festnetz2Go" als eingetragene Wortmarke schützen lassen. Tatsächlich findet sich in der Registerauskunft [Link entfernt] des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eine entsprechende Eintragung: Die Wortmarke "Festnetz2Go" wurde von der Szenemedia GmbH für die "Klasse 38" - "Telekommunikationsdienste; Mobiltelefondienste; Anrufweiterschaltung" beantragt und am 11.04.2011 ins Register eingetragen. Nachdem auch bis Ende August kein Widerspruch bei der Behörde eingegangen war, wurde die Marke final am 29.08.2011 "ohne Widerspruch eingetragen".

"E-Plus hat unsere Marke geklaut!"

"E-Plus hat unsere Marke geklaut!", reklamiert ein Sprecher des Unternehmens und verweist darauf, dass auch der Begriff "Festnetz to go" - allein schon aufgrund der identischen Aussprache - vom Kunden quasi als dasselbe Produkt wahrgenommen werde. Unzählige E-Plus-Kunden hätten seit 1. September im Callcenter von Szenemedia angerufen. "Die haben unser Callcenter lahmgelegt", so der Unternehmenssprecher. "Wir hatten tausende Anfragen, was wir mit BASE zu tun haben."

Knackpunkt "Verwechslungsgefahr"

Eine von Szenemedia beauftragte Anwaltskanzlei hat E-Plus nach Informationen von teltarif.de zwischenzeitlich aufgefordert, eine Unterlassungserklärung in punkto Gebrauch der Begriffe "Festnetz to go" und "Festnetz 2 Go" abzugeben. E-Plus lenkte zwar ein - allerdings nur für die von Szenemedia als Marke eingetragene Variante "Festnetz2Go". Bezüglich "Festnetz to go" weigerte man sich, so dass es Szenemedia zufolge am 6. Oktober zur Verhandlung am Landgericht Hamburg kommen wird.

E-Plus, so schildert uns der Berliner Anbieter, behaupte, es gebe keine Verwechslungsgefahr zwischen "Festnetz2Go" und Festnetz to go". Dies sieht man bei Szenemedia - verständlicherweise - völlig anders. "Die unterschiedliche Schreibweise wird von den Verbrauchern kaum wahrgenommen, insbesondere weil die Bezeichnungen identisch ausgesprochen werden", heißt es in einem Statement. Zudem haben die Berliner schon jetzt angekündigt, auch Schadenersatzansprüche gegen E-Plus geltend zu machen.

E-Plus wirbt nach wie vor mit "Festnetz to go"

Während E-Plus seine Vertriebspartner dazu aufgefordert hat, nicht mehr mit der Bezeichnung "Festnetz to go" zu werben, tut man dies - etwa auf den E-Plus- und BASE-Websites - derzeit nach wie vor. Nun werden wohl die Richter des Hamburger Landgerichts über die Angelegenheit verhandeln - und entscheiden - müssen.

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