Einigung

EU: Strengerer Verbraucherschutz bei Online-Käufen

Online-Händler und andere Unter­nehmen in der Liefer­kette sollen künftig mehr Verant­wor­tung für die von ihnen verkauften Produkte tragen.
Von dpa /

Unter­händler des Euro­papar­laments und der EU-Staaten haben sich auf stren­gere Regeln zum Schutz von Verbrau­che­rinnen und Verbrau­chern bei Käufen im Internet geei­nigt. So sollen Online-Händler und andere Unter­nehmen in der Liefer­kette künftig mehr Verant­wor­tung für die von ihnen verkauften Produkte tragen, wie aus einem in der Nacht zu Dienstag verein­barten Kompro­miss hervor­geht.

Darum geht es

Es geht zum Beispiel um Produkte aus einem Nicht-EU-Land, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen Es geht zum Beispiel um Produkte aus einem Nicht-EU-Land, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen
Bild: picture alliance/Jens Büttner/dpa
Ziel ist unter anderem, dass gefähr­liche Produkte zügig vom Markt zurück­gerufen werden. Dabei geht es zum Beispiel um Waren, die online - etwa bei Amazon - gekauft und aus einem Nicht-EU-Land ange­lie­fert werden. "Dadurch landen im Binnen­markt Produkte, die nicht unseren Sicher­heits­stan­dards entspre­chen", betonte die Vorsit­zende des Binnen­markt­aus­schusses im EU-Parla­ment, Anna Cavazzini (Grüne). Sie sprach von einer über­fäl­ligen Anpas­sung an die Anfor­derungen des Online-Shop­pings.

Künftig muss eine soge­nannte verant­wort­liche Person über­prüfen, ob Herstel­ler­infos zu EU-Sicher­heits­stan­dards korrekt ange­geben sind und diese auch erfüllt werden. Unter gewissen Umständen müsste diese Person dann auch für Schäden durch mangel­hafte Produkte haften, sagte der SPD-Euro­paab­geord­nete René Repasi. Damit sollen verant­wort­liche Unter­nehmen dazu gebracht werden, ihre Kunden etwa bei Rück­rufen besser und schneller zu infor­mieren.

Für Käufer ist zudem ein verlän­gerter Garan­tie­zeit­raum vorge­sehen, in dem sie Anspruch darauf haben, sich gefähr­liche Produkte ersetzen, repa­rieren oder den Kauf­preis erstatten zu lassen.

Über­gangs­frist von 18 Monaten

Mithilfe der neuen Vorschriften dürften Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher in der EU nach Darstel­lung des Euro­papar­laments im ersten Jahr rund eine Milli­arde Euro und in den nächsten zehn Jahren etwa 5,5 Milli­arden Euro einsparen.

Der Kompro­miss muss noch formell von den EU-Staaten und dem Euro­papar­lament ange­nommen werden. Die neuen Regeln sollen nach einer Über­gangs­frist von 18 Monaten in Kraft treten.

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