Gericht kassiert Strafandrohung für Facebook-Seiten-Betreiber
Thilo Weichert kritisiert den Datenschutz bei Facebook.
Bild: teltarif.de
Das gefällt Facebook: Unternehmen und
öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein dürfen nicht daran
gehindert werden, in dem sozialen Netzwerk Fan-Seiten zu betreiben.
Das entschied das Verwaltungsgericht in Schleswig. Die
Unternehmen seien für den Datenschutz bei Facebook rechtlich nicht
verantwortlich.
Das Gericht entsprach damit den drei Musterklagen von Unternehmen in Schleswig-Holstein gegen Anordnungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD). Behördenchef Thilo Weichert wollte den Firmen untersagen lassen, Dienste von Facebook zu nutzen.
Datenschützer drohen mit 50 000 Euro Bußgeld
Thilo Weichert kritisiert den Datenschutz bei Facebook.
Bild: teltarif.de
Im November 2011 hatte das ULD verfügt, dass die Unternehmen ihre
Fanseiten auf Facebook deaktivieren sollen, damit sie zumindest
öffentlich nicht mehr erreichbar sind. Die ULD unterstrich ihre
Verfügung mit der Androhung eines Bußgeldes von bis zu 50 000 Euro.
Das Gericht ließ eine Berufung gegen das Urteil zu, weil der Fall "in der Tat von grundsätzlicher Bedeutung ist", sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Rosenthal bei der Urteilsverkündung. Die Schleswiger Richter seien bundesweit die ersten, die sich mit dieser Frage beschäftigten. Auch sie sehen eine Datenschutz-Problematik bei Facebook. "Wir wissen schon, dass dort gegen Datenschutz verstoßen wird", sagte Rosenthal. Das Verwaltungsgericht sei aber "kein Ersatz-Gesetzgeber".
Datenschützer Weichert kündigte bereits an, über eine mögliche Berufung beraten zu wollen. "Das ist ärgerlich. Wir werden unsere Aufgabe aber weiter wahrnehmen", sagte er. Er fügte hinzu: "Es kann nicht sein, dass die Nutzer des Internets derart rechtlos gestellt werden." Die Datenschützer seien nun auf ihre irischen Kollegen angewiesen, sagte Weichert. Dort sitzt die europäische Niederlassung von Facebook. Große Chancen sieht er aber nicht: "Wir wissen, dass die irischen Kollegen wenig willig sind, den Datenschutz durchzusetzen."
Datenschützer: Fan-Seiten seien eine "bewusste Entscheidung von Unternehmen"
Die Datenschützer hatten ihr Vorgehen damit begründet, dass Facebook von den Nutzern der Seite für Werbezwecke persönliche Daten erhebe und Nutzungsprofile erstelle, ohne dabei maßgebliche Vorschriften des Datenschutzrechts zu beachten. Dafür seien die Unternehmen mitverantwortlich. Fan-Seiten seien eine "bewusste Entscheidung von Unternehmen, einen datenschutzwidrigen Kanal zu verwenden", sagte Weichert in der rund anderthalbstündigen Verhandlung.
Das ULD hält auch die Einbindung "Gefällt mir"-Knopfes auf den Websites von Unternehmen und öffentlichen Institutionen für rechtswidrig.
Der "Gefällt mir"-Button bleibt umstritten
Die Ablehnung des "Like-Buttons" war aber nicht Gegenstand des Verfahrens. Datenschützer kritisieren, dass unbeabsichtigt Daten an das Netzwerk gesendet werden, wenn eine Webseite diesen Button einbindet. Seither hat sich auf vielen Seiten eingebürgert, den Facebook-Button erst auf besondere Anforderung des Nutzers zu aktivieren. Auch teltarif.de setzt auf dieses datenschutzfreundliche Verfahren.