EU mag Geoblocking bei Pay-TV gar nicht
EU mag Geoblocking bei Pay-TV gar nicht
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Die EU-Kommission geht gegen sechs große
Hollywood-Filmstudios sowie den britischen Bezahlsender Sky vor, weil
sie angeblich gemeinsam Verbraucher in Europa unrechtmäßig von ihrem
Angebot fernhalten. Zuschauer außerhalb von Irland und Großbritannien
könnten teils weder über Satellit noch über Internet auf
zahlungspflichtige Angebote von Sky UK zugreifen, monierte die
Kommission in Brüssel heute. Grund seien möglicherweise
unzulässige Vereinbarungen zwischen dem Sender und den sechs großen
US-amerikanischen Filmstudios Disney, NBCUniversal, Paramount
Pictures, Sony, Twentieth Century Fox und Warner Bros.
"Wir glauben, dass das gegen EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen könnte", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Die Studios und Sky UK haben nun Gelegenheit, zu unseren Vorwürfen Stellung zu nehmen". Sollte sich die Kommission mit ihrer Auffassung durchsetzen, könnte dies weitreichende Auswirkungen auf den europäischen TV-Markt haben. Auch Fernsehsender in Deutschland untersagen zum Teil, dass bestimmte Sendungen oder das komplette Programm außerhalb des Landes frei empfangen oder abonniert werden darf.
EU-Kommission will mehr legalen Zugriff auf ausländische Inhalte
EU mag Geoblocking bei Pay-TV gar nicht
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US-Filmstudios vergeben Lizenzen für die Ausstrahlung etwa von Filmen
an Pay-TV-Sender und zwar jeweils für ein Land oder eine
Sprachregion. Die EU-Kommission bezweifelt unter anderem die
Rechtmäßigkeit bestimmter Klauseln, die Sky UK verpflichten, den
Zugang zu Filmen seines Bezahl-Angebots außerhalb von Großbritannien
und Irland zu blockieren.
Solche Einschränkungen stellen nach vorläufiger Einschätzung der EU-Kommission einen schweren Verstoß gegen EU-Wettbewerbsvorschriften dar. Sky UK und die Sender können sich nun zu den Vorwürfen äußern. Es gibt keine festen Fristen in dem Verfahren.
Die EU-Kommission will mehr legalen Zugriff auf ausländische Inhalte ermöglichen. Dabei betont sie aber, der audiovisuelle Sektor stütze sich für seine Finanzierung auf Gebietsbeschränkungen, dies stelle somit kein ungerechtfertigte Geo-Blockade dar.