Einigung mit Deutscher Bahn bei Glasfaser-Streckenquerung
Einigung zur Streckenquerung
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Wenn in Deutschland Leitungen verlegt werden,
müssen sie früher oder später die Trassen der Deutschen Bahn
queren. Egal ob Strom, Gas oder Wasser, alle Leitungen
müssen unter den Schienen hindurch und
Straßen über die Schienen hinweg gebaut werden.
Problematisch wurde es in der Vergangenheit, wenn
Anbieter von Glasfaserleitungen die Bahnstrecke
queren wollten, ohne dass weitere Leitungen verlegt wurden.
Die neue Telekommunikationskreuzungsrichtlinie DB 879 soll das
nun ändern.
Die Richtlinie wurde nun vom Eisenbahnbundesamt (EBA) rückwirkend zum 1. Januar freigegeben und unter Mitwirkung der Branchenverbände Breko, VATM und Buglas der Deutschen Telekom, der DB Netz und weiterer Tochterfirmen der Deutschen Bahn erstellt, wie der Breko stellvertretend mitteilte. Sie regelt den Fall, dass ausschließlich Tk-Infrastruktur die Gleise oder ein Gelände der Deutschen Bahn queren soll. Wie der Breko erklärte, werden durch die nun geschlossene Kreuzungsrichtlinie das Antrags- und Bearbeitungsverfahren bei der Deutschen Bahn standardisiert und feste Bearbeitungsfristen gewährleistet. Für die Telekommunikationsunternehmen wird eine Bahntrassenquerung damit zeitlich und finanziell kalkulierbar.
"Zeitraubende Bürokratie und teure Umwege bei der Querung von Bahntrassen im Zuge des Glasfaserausbaus dürften damit schon bald der Vergangenheit angehören", hofft der Breko-Vizepräsident und scheidende Versatel-Chef Johannes Pruchnow. Von der neuen Richtlinie profitieren demnach insbesondere auch große Firmen, die auf ein eigenes Leitungsnetz angewiesen sind, das verschiedene Firmenstandorte miteinander verbindet.
Genehmigung binnen zwölf Wochen
Einigung zur Streckenquerung
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Damit die Anbieter die Gleise queren dürfen, müssen sie
einen Antrag bei der Bahn stellen. Die Deutsche Bahn bestätigt den Eingang des Antrags
dann innerhalb von fünf Werktagen und prüft innerhalb von
drei Wochen dessen Vollständigkeit und Richtigkeit. Liegen
die Unterlagen komplett und fehlerfrei vor, bearbeitet die
Bahn den Antrag dann innerhalb einer Frist von maximal
zwölf Wochen.
Kostenlos ist das nicht: Für die Bearbeitung eines Kreuzungsantrags
fällt ein Entgelt an, das sich an den Vereinbarungen mit anderen
Branchen orientiert. Hinzu kommt ein einmaliger Betrag
für die Nutzung des Bahn-Grundstücks sowie für die
Bereitstellung des Kartenmaterials.
In der Praxis sorgten die unterschiedlichen Interessen zwischen der Bahn und den Anbietern dafür, dass sich die Bereitstellung von schnellen Internetzugängen für die Kunden verzögerte. Über ein Beispiel aus Hessen hatten wir seinerzeit am Beispiel Unitymedia berichtet.