Zug-Zwang

Einigung mit Deutscher Bahn bei Glasfaser-Streckenquerung

Glasfaser-Netzbetreiber können künftig leichter die Trassen der Deutschen Bahn queren. Es gibt dazu nun eine neue Richtlinie.
Von Thorsten Neuhetzki

Einigung zur Streckenquerung Einigung zur Streckenquerung
Foto: dpa
Wenn in Deutschland Leitungen verlegt werden, müssen sie früher oder später die Trassen der Deutschen Bahn queren. Egal ob Strom, Gas oder Wasser, alle Leitungen müssen unter den Schienen hindurch und Straßen über die Schienen hinweg gebaut werden. Problematisch wurde es in der Vergangenheit, wenn Anbieter von Glasfaser­leitungen die Bahnstrecke queren wollten, ohne dass weitere Leitungen verlegt wurden. Die neue Tele­kommunikations­kreuzungs­richtlinie DB 879 soll das nun ändern.

Die Richtlinie wurde nun vom Eisenbahnbundesamt (EBA) rückwirkend zum 1. Januar freigegeben und unter Mitwirkung der Branchenverbände Breko, VATM und Buglas der Deutschen Telekom, der DB Netz und weiterer Tochterfirmen der Deutschen Bahn erstellt, wie der Breko stellvertretend mitteilte. Sie regelt den Fall, dass ausschließlich Tk-Infrastruktur die Gleise oder ein Gelände der Deutschen Bahn queren soll. Wie der Breko erklärte, werden durch die nun geschlossene Kreuzungs­richtlinie das Antrags- und Bearbeitungs­verfahren bei der Deutschen Bahn standardisiert und feste Bearbeitungsfristen gewährleistet. Für die Tele­kommunikations­unternehmen wird eine Bahntrassen­querung damit zeitlich und finanziell kalkulierbar.

"Zeitraubende Bürokratie und teure Umwege bei der Querung von Bahntrassen im Zuge des Glasfaser­ausbaus dürften damit schon bald der Vergangenheit angehören", hofft der Breko-Vizepräsident und scheidende Versatel-Chef Johannes Pruchnow. Von der neuen Richtlinie profitieren demnach insbesondere auch große Firmen, die auf ein eigenes Leitungsnetz angewiesen sind, das verschiedene Firmenstandorte miteinander verbindet.

Genehmigung binnen zwölf Wochen

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Damit die Anbieter die Gleise queren dürfen, müssen sie einen Antrag bei der Bahn stellen. Die Deutsche Bahn bestätigt den Eingang des Antrags dann innerhalb von fünf Werktagen und prüft innerhalb von drei Wochen dessen Vollständigkeit und Richtigkeit. Liegen die Unterlagen komplett und fehlerfrei vor, bearbeitet die Bahn den Antrag dann innerhalb einer Frist von maximal zwölf Wochen. Kostenlos ist das nicht: Für die Bearbeitung eines Kreuzungsantrags fällt ein Entgelt an, das sich an den Vereinbarungen mit anderen Branchen orientiert. Hinzu kommt ein einmaliger Betrag für die Nutzung des Bahn-Grundstücks sowie für die Bereitstellung des Kartenmaterials.

In der Praxis sorgten die unterschiedlichen Interessen zwischen der Bahn und den Anbietern dafür, dass sich die Bereitstellung von schnellen Internetzugängen für die Kunden verzögerte. Über ein Beispiel aus Hessen hatten wir seinerzeit am Beispiel Unitymedia berichtet.

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