Wettbewerb

Missbrauch von Marktmacht: Google im Visier der EU-Kommission

Google äußert sich zur Internet-Suche und AdWords
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Joaquín Almunia sieht Google in der Pflicht, bestimmte Geschäftspraktiken zu ändern. Joaquín Almunia sieht Google in der Pflicht, bestimmte Geschäftspraktiken zu ändern.
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Google bietet im Streit um die Gewichtung seiner Online-Suchergebnisse der EU-Kommission Zugeständnisse an. Ein entsprechendes Schreiben sei eingegangen, bestätigte der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Montag in Brüssel. Details wollte er nicht nennen.

Das Unternehmen geht nach eigenen Angaben auf Kritikpunkte der Brüsseler Wettbewerbshüter ein. "Wir haben einen Vorschlag gemacht, um auf die vier Bereiche einzugehen, die die EU-Kommission als möglichen [Anlass für] Bedenken beschrieben hat." Der Kommissionssprecher sagte, das Angebot werde nun geprüft. Eine Entscheidung solle aber erst in einigen Monaten fallen.

Die EU-Kommission wünscht sich, dass Wettbewerbsverfahren schneller erledigt werden - gerade in Marktsegmenten, die sich schnell verändern. Können Verfahren aus dem Jahr 2010 im Jahr 2012 noch echte Veränderungen für Verbraucher bringen? Wettbewerbsverfahren müssten laut Joaquín Almunia in einem frühen Stadium gelöst werden, da nur dann die Nutzer einen tatsächlichen Nutzen aus einem solchen Verfahren ziehen können. Leider sei es in Wettbewerbsverfahren nicht immer möglich, zu schnellen Lösungen zu kommen.

Zwei Themenfelder: Hat Google seine Marktmacht missbraucht?

Joaquín Almunia sieht Google in der Pflicht, bestimmte Geschäftspraktiken zu ändern. Joaquín Almunia sieht Google in der Pflicht, bestimmte Geschäftspraktiken zu ändern.
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Die EU-Kommission hat zwei Themenfelder identifiziert, in denen Google verdächtigt wird, mit seinen Geschäftspraktiken die vorhandene Markmacht zu missbrauchen. Die EU-Kommission habe zu diesen Themen - unterteilt in je zwei spezielle Vorgehensweisen - eine Stellungnahme angefordert.

Die EU-Kommission wirft dem Unternehmen unter anderem vor, eigene Dienste wie Preisvergleiche in den Suchergebnissen besser platziert zu haben - dabei geht es um Themenfelder wie Reisen oder Restaurants. Die EU-Kommission befürchtet, dass Google dieses Vorgehen nutzt, seine eigenen Spezialsuchmaschinen gegenüber der Konkurrenz zu bevorzugen. Auch die Art und Weise, wie Google Inhalte von diesen Konkurrenten in seinen Ergebnislisten anzeigt, könnte ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht sein. Die EU-Kommission sieht die Gefahr, dass Konkurrenten weniger Anreiz haben könnte, in eigene Inhalte zu investieren.

Auch die Online-Werbeplattform AdWords ist ins Visier der EU-Kommission geraten. Google nutzt AdWords, um Werbeplätze in den Suchergebnissen zu versteigern. Google verhindere, dass andere Anbieter in den Suchergebnissen Werbung schalten können. Google versuche also, mit seiner Marktmacht im Bereich der Internet-Suche auch Profite im Segment der Online-Werbung zu erzielen. Google verhindere dabei auch, dass Werbekampagnen neben AdWords auch auf anderen Werbeplattformen geschaltet werden könnten. Die EU-Kommission kritisiert, dass es Entwicklern erschwert werden, Tools zu entwickeln, die Werbekampagnen auf mehreren Plattformen platzieren.

Sollten die - derzeit nicht öffentlichen - Äußerungen Googles der Kommission nicht weitreichend genug sein, soll das Verfahren weiter gehen. Auch die Konkurrenz werde zu den Vorgängen Stellungnahmen abgeben können, bevor eine rechtlich bindende Entscheidung fällt.

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