Datenschutz

Hamburg könnte Google-Street-View-Aufnahmen verbieten

Für weitere Aufnahmen müssen Datenschutzauflagen garantiert werden
Von ddp / Phong Nguyen

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat dem Internetdienst Google Street View ein Ultimatum zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen gestellt. Er habe sowohl die Google Germany GmbH als auch die Google Inc. mit Sitz in den USA in einem Schreiben aufgefordert, bis kommenden Mittwoch den Datenschutz schriftlich zu garantieren, teilte Caspar heute mit. Sollte dies nicht geschehen, dürfe Google das Projekt Street View in Hamburg nicht mehr fortsetzen.

Neben genauen Landkarten bei Google-Maps sollen Verbraucher sich bei Google Street View künftig auch einzelne Straßenzüge in Bildform ansehen können. Erste Aufnahmen wurden bereits in deutschen Großstädten gemacht. Dabei fahren Autos mit Kameras durch die Stadt, um jedes einzelne Haus und jede Straße zu erfassen und anschließend ins Internet zu stellen.

Street View war laut Caspar von Anfang an die Einhaltung der Rahmenbedingungen für den Schutz persönlicher Daten geknüpft. Das betreffe insbesondere eine wirksame Unkenntlichmachung der Gesichter der Passanten bereits in den aufgenommenen Rohdaten. Ferner sei die Löschung von Häuseransichten nach Widerspruch - auch in den Rohdaten - erforderlich.

"Bis heute liegen zu diesen und weiteren Fragen keine verbindlichen Zusagen durch Google vor. Google hat es in der Hand, schriftlich zu garantieren, dass die von uns geforderten Voraussetzungen eingehalten werden", betonte Hamburgs Datenschutzbeauftragter. Sollte es keine schriftliche Zusage geben, sei die Fortführung der Kamerafahrten datenschutzrechtlich nicht mehr zu vertreten.

Noch vor knapp einem Jahr konnte Google diese Garantien nicht geben. Die verwendete Software ließ etliche Gesichter erkennbar.

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