Rechtskräftig: Bewährungsstrafen für Kino.to-Helfer
Bewährungsstrafen gegen kino.to-Helfer.
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Zwei Helfer des illegalen Film-Streaming-Portals
Kino.to sind vom Amtsgericht Leipzig zu Bewährungsstrafen verurteilt
worden. Die beiden 29 und 32 Jahre alten Angeklagten wurden wegen
gemeinschaftlicher Urheberrechtsverletzung zu jeweils einem Jahr und
neun Monaten verurteilt, wie Amtsrichter Mathias Winderlich mitteilte.
Die Männer hatten gestanden, für Kino.to raubkopierte
Filme und Serien auf einem eigenen Filehoster gespeichert
und verbreitet zu haben.
Der 29-Jährige muss zudem 75 000 Euro Strafe zahlen, der 32-Jährige 1500 Euro. Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Weil sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichten, ist das Urteil rechtskräftig. Ursprünglich sollte der Prozess am heutigen Dienstag weitergehen. Weil die Männer die Taten jedoch umfassend gestanden, sprachen Winderlich und zwei Schöffen schon am Montagnachmittag das Urteil.
50 000 Raubkopien verbreitet
Bewährungsstrafen gegen kino.to-Helfer.
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Allein der 32-Jährige lud auf den eigenen
und auf fremde Filehoster 50 000 Raubkopien hoch. Er gab an, zuerst bei anderen Anbietern die
Filme hochgeladen zu haben und dann auf die Idee mit dem eigenen
Filehoster gekommen zu sein. Der mitangeklagte 29-Jährige vermietete
als Selbstständiger Server an Kunden. Das Ziel: Über die Links bei
Kino.to landeten die Nutzer des illegalen Dienstes beim Filehoster
der Angeklagten und sorgten für Werbeeinnahmen.
Ein Großteil davon sei jedoch für die Kosten der Datenverbindungen und Server draufgegangen, sagte der 29-Jährige. "Im Rückblick war das Projekt für mich ein Minusgeschäft." Auch der 32-Jährige bereute vor Gericht seine illegalen Geschäfte. "Jetzt arbeite ich mich seit drei Jahren bei einer Firma hoch", sagte er. "Hätte ich das früher gemacht, hätte ich auch mehr Geld verdient als mit dem Dienst."
Die Plattform Kino.to war vor vier Jahren aufgeflogen und vom Netz gegangen. Der Leipziger Gründer war schon 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Auch weitere Helfer und Beteiligte erhielten Bewährungs- und Haftstrafen.