Verurteilt

Rechtskräftig: Bewährungsstrafen für Kino.to-Helfer

Zwei Helfer des illegalen - mittlerweile abgeschalteten - Streaming-Portals kino.to wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Zusätzlich wurden Geldstrafen verhängt.
Von dpa / Hans-Georg Kluge

Bewährungsstrafen gegen kino.to-Helfer. Bewährungsstrafen gegen kino.to-Helfer.
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Zwei Helfer des illegalen Film-Streaming-Portals Kino.to sind vom Amtsgericht Leipzig zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die beiden 29 und 32 Jahre alten Angeklagten wurden wegen gemeinschaftlicher Urheberrechtsverletzung zu jeweils einem Jahr und neun Monaten verurteilt, wie Amtsrichter Mathias Winderlich mitteilte. Die Männer hatten gestanden, für Kino.to raubkopierte Filme und Serien auf einem eigenen Filehoster gespeichert und verbreitet zu haben.

Der 29-Jährige muss zudem 75 000 Euro Strafe zahlen, der 32-Jährige 1500 Euro. Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Weil sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichten, ist das Urteil rechtskräftig. Ursprünglich sollte der Prozess am heutigen Dienstag weitergehen. Weil die Männer die Taten jedoch umfassend gestanden, sprachen Winderlich und zwei Schöffen schon am Montagnachmittag das Urteil.

50 000 Raubkopien verbreitet

Bewährungsstrafen gegen kino.to-Helfer. Bewährungsstrafen gegen kino.to-Helfer.
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Allein der 32-Jährige lud auf den eigenen und auf fremde Filehoster 50 000 Raubkopien hoch. Er gab an, zuerst bei anderen Anbietern die Filme hochgeladen zu haben und dann auf die Idee mit dem eigenen Filehoster gekommen zu sein. Der mitangeklagte 29-Jährige vermietete als Selbstständiger Server an Kunden. Das Ziel: Über die Links bei Kino.to landeten die Nutzer des illegalen Dienstes beim Filehoster der Angeklagten und sorgten für Werbeeinnahmen.

Ein Großteil davon sei jedoch für die Kosten der Datenverbindungen und Server draufgegangen, sagte der 29-Jährige. "Im Rückblick war das Projekt für mich ein Minusgeschäft." Auch der 32-Jährige bereute vor Gericht seine illegalen Geschäfte. "Jetzt arbeite ich mich seit drei Jahren bei einer Firma hoch", sagte er. "Hätte ich das früher gemacht, hätte ich auch mehr Geld verdient als mit dem Dienst."

Die Plattform Kino.to war vor vier Jahren aufgeflogen und vom Netz gegangen. Der Leipziger Gründer war schon 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Auch weitere Helfer und Beteiligte erhielten Bewährungs- und Haftstrafen.

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