Themenspezial: Verbraucher & Service Mobiles Bezahlen

Apple/Google Pay: So bezahlen Sie mit Handy & Smartwatch

Kontaktlos bezahlen ist spätes­tens in der Pandemie für viele Routine geworden. Möglich­keiten dafür gibt es viele, etwa per Smart­phone oder auch per Smart­watch. Doch nicht alle Optionen sind gleich gut.
Von dpa /

Ein kurzer Hand­griff, ein Piepsen, fertig. In der Pandemie ist es für viele Menschen zur Routine geworden, kontaktlos zu zahlen, anstatt Bargeld aus dem Porte­mon­naie zu kramen. Das Dran­halten von Bank­karte oder Smart­phone ans Bezahl­ter­minal geht schnell, aber ist es auch sicher?

Und was passiert eigent­lich mit den Daten, die beim Bezahl­vor­gang über­mit­telt werden? Die wich­tigsten Fragen und Antworten.

Welche Möglich­keiten zum kontakt­losen Bezahlen gibt es?

Mobiles Bezahlen mit dem Smartphone am Beispiel von Apple Pay und einem iPhone Mobiles Bezahlen mit dem Smartphone am Beispiel von Apple Pay und einem iPhone
Bild: picture alliance/dpa | Lino Mirgeler
In Frage kommen neben Giro- oder Kredit­karte, die an der Kasse ans Bezahl­ter­minal gehalten werden, auch Smart­phones und Smart­wat­ches. Entweder muss dazu die App eines Bezahl­dienst­leis­ters herun­ter­geladen werden. Oder man nutzt die oft univer­sel­leren Pay-Ange­bote von Apple, Samsung- oder Google: In deren Apps können dann die Karten koope­rie­render Banken hinter­legt werden.

Und auch viele Super­markt­ketten mischen selbst mit. Mit ihren Kunden-Apps kann man etwa Gutscheine einlösen und bezahlen. Der Rabat­triese Payback ist über seine App ebenso beim kontakt­losen Bezahlen dabei wie Bezahl­dienste von Blue­code bis Paypal.

Eigene Bezahl­sys­teme für ihre Sport­uhren bieten etwa Fitbit oder Garmin an. Aber sogar rein analoge Uhren können Geld­beutel-Ersatz werden: Das geht etwa bei bestimmten "unsmarten" Modellen des Herstel­lers Swatch, bei denen allein ein inte­grierter Chip die Trans­aktion ermög­licht.

Was braucht man dafür?

Grund­lage für die meisten kontakt­losen Trans­aktionen ist in Deutsch­land die Nahfeld­kom­muni­kation (NFC) ein Funk-Über­tra­gungs­stan­dard. Für die Abwick­lung müssen Geld­karte, Smart­phone oder Uhr einen NFC-Chip besitzen. Neuere Smart­phone-Modelle sowie Smart­wat­ches tun dies inzwi­schen eigent­lichen durch die Bank.

Für Menschen mit älteren Handys sind etwa Super­markt-Kunden­apps oder andere Bezahl­dienste eine Alter­native, in denen eben­falls eine Bank­ver­bin­dung oder eine Geld­karte hinter­legt wird. Die Zahlung läuft hier über Zahlen-, Strich- oder QR-Codes, die an der Kasse vorge­zeigt oder abge­scannt werden.

Bis auf besagte Swatch-Modelle ist zudem in aller Regel Voraus­set­zung, dass das jewei­lige Gerät noch genug Akku­strom hat und läuft. Glei­ches gilt für eine bestehende Inter­net­ver­bin­dung: Die muss bei manchen Anbie­tern bestehen, bei anderen aber nicht unbe­dingt.

Wie sicher ist das?

Ziem­lich sicher. "Das Auslesen von Daten ist sehr unwahr­schein­lich", sagt Stefan Fischer von der Stif­tung Waren­test. Im Vergleich zur Kredit­karte sei das Bezahlen der App sogar sehr sicher. Das liegt daran, dass bei der Trans­aktion nicht direkt die hinter­legten Karten­daten ausge­lesen werden, sondern eine indi­vidu­elle Zahlen­folge, eine Art Code also.

Auch der Verbrau­cher­zen­trale Nord­rhein-West­falen sind Fälle, in denen "Krimi­nelle die kontakt­lose Bezahl­vari­ante gezielt angreifen", nicht bekannt, sagt Jurist David Riech­mann.

Für Sicher­heits­fana­tiker gibt es zumin­dest für Bank­karten spezi­elle Schutz­hüllen, die die Nahfeld­kom­muni­kation unter­binden. Außerdem muss nach einer gewissen Anzahl von Zahlungen oder bei höheren Beträgen, meist ab 25 Euro, zusätz­lich die PIN einge­geben werden. Beim Smart­phone gibt es noch eine Sicher­heits­stufe mehr: Das Gerät muss für jeden Bezahl­vor­gang erst entsperrt werden.

Wie sieht es mit der Daten­sicher­heit aus?

Nicht ganz so gut. Die Stif­tung Waren­test hat bei mehreren Bezahl-Apps Mängel in den AGB oder beim Daten­sen­dever­halten fest­gestellt. Verbrau­chern muss klar sein, dass ihre Daten nicht nur an den Anbieter, sondern auch an Zahlungs­dienst­leister und mögliche Partner gehen.

Gerade die Kunden­apps der Super­märkte sind sammel­freudig, sie wissen, in welchen Filialen der Kunde einkauft und ob er seine Vorlieben geän­dert hat. "Das anonyme Bezahlen ist tatsäch­lich nur bar möglich. Auch die normale Karten­zah­lung, egal ob mit Karte oder Smart­phone, hinter­lässt Spuren", macht Verbrau­cher­schützer Riech­mann klar.

Was tun bei Verlust?

Wenn Smart­watch, Handy oder Karte verloren gehen, ist eines wichtig: sofort sperren lassen. Das geht über den zentralen Sperr-Notruf 116 116. Höhere Verluste sind unwahr­schein­lich, dafür müssten Krimi­nelle entweder die PIN (bei gestoh­lenen NFC-Karten) oder den Code zum Entsperren des jewei­ligen Gerätes kennen.

Wer biome­tri­sche Daten hinter­legt hat, muss sich noch weniger Sorgen machen. Und sogar wenn bereits uner­laubt einge­kauft wurde: Solange Smart­phone oder Karte entspre­chend geschützt sind, muss nach Auffas­sung der Verbrau­cher­zen­trale die jewei­lige Bank für den Schaden aufkommen.

Ein weiteres Verbrau­cher­thema: Das sollten Sie bei einer Handy-Vertrags­ver­län­gerung beachten.

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