Milliarden-Strafe: Google kassiert Schlappe vor EU-Gericht
Die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe
Vestager
Bild: picture alliance/Kay Nietfeld/dpa
Das Gericht der EU hat eine Wettbewerbsstrafe der
EU-Kommission in Höhe von 2,42 Milliarden Euro zulasten von Google
bestätigt. Das teilten die Richter in Luxemburg heute mit.
Das Gericht habe festgestellt, dass Google seinen eigenen Shopping-Vergleichsdienst gegenüber konkurrierenden Diensten bevorzugt hat.
Unrechtmäßiger Vorteil für Google Shopping
Die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe
Vestager
Bild: picture alliance/Kay Nietfeld/dpa
Konkret wirft die Kommission Google vor, seinem Preisvergleichsdienst
Google Shopping einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft zu haben. Der
Konzern habe "seine marktbeherrschende Stellung als
Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinen eigenen
Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert
und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft hat", sagte die
auch heute noch für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe
Vestager 2017. Aus Sicht von Google war die Entscheidung aus Brüssel
hingegen "rechtlich, faktisch und wirtschaftlich" falsch.
Es ist das erste Urteil in einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen der für Wettbewerb in der Europäischen Union zuständigen EU-Kommission und dem US-Konzern. Seit 2017 hat die Brüsseler Behörde gegen Google mehrere Strafen in teils historischem Ausmaß verhängt. Bislang summieren sich die drei EU-Wettbewerbsstrafen für Google auf mehr als acht Milliarden Euro.
So wurde etwa wegen der Wettbewerbslage beim meistverwendeten Smartphone-System der Welt - Android - 2018 die Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro fällig. Acht Monate später kamen 1,49 Milliarden Euro hinzu, weil Google aus Sicht der Kommission bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst "AdSense for Search" andere Anbieter unzulässigerweise behindert habe. Auch gegen die anderen beiden Strafen geht Google rechtlich vor.
Einspruch ist noch möglich
Gegen die Entscheidung des Gerichts der EU kann beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch Einspruch eingelegt werden.
Die Obergrenze der Strafen kann sich auch auf den Umsatz der Unternehmensgruppe beziehen, zu der das betreffende Unternehmen gehört, teilte die EU-Kommission mit. Dafür müsse das Mutterunternehmen dieser Gruppe in der Zeit der Verstöße einen "bestimmenden Einfluss" auf die Geschäftspolitik der Tochter ausgeübt haben. Im Fall von Google bedeutet das, dass auch der Mutterkonzern Alphabet mit einem Jahresumsatz von rund 182,5 Milliarden Doller (rund 157,5 Milliarden Euro) im vergangenen Jahr Teil des Rechtsstreits ist. Im vergangenen Quartal machte Alphabet einen Umsatz von 56,1 Milliarden Euro und einen Gewinn von mehr als 16 Milliarden Euro.
Für den Europäischen Verbraucherschutzorganisation Beuc könnte das Urteil "ein Wendepunkt für die Wahlfreiheit der Verbraucher im Internet sein". Google habe die Verbraucher daran gehindert, auf potenziell günstigere Angebote zuzugreifen, indem es die Konkurrenten praktisch unsichtbar gemacht habe. Die Entscheidung der EU-Kommission sei ein wichtiger erster Schritt gewesen, teilte Agustin Reyna, Beuc-Direktor für rechtliche und wirtschaftliche Angelegenheiten, mit.
Kritiker werfen Apple und Google vor, in ihren App-Plattformen zu viel Geld von Entwicklern zu kassieren. Über die Jahre senkten sie bereits zum Teil die Abgaben. Jetzt macht Google den nächsten Schritt. Ob Apple folgt, ist bisher unklar.