Online-Handel

Wie lange muss man auf eine Online-Bestellung warten?

Online-Bestel­lungen sind bequem. Doch manchmal dauert es, bis die Sachen ankommen. Wie lange muss ich warten? Sechs Wochen? Acht Wochen? Auch dann, wenn die Ware schon bezahlt ist?
Von dpa /

Der Online-Handel erlebt während der Corona-Pandemie einen Höhenflug Der
Online-Handel erlebt während der Corona-Pandemie einen Höhenflug
Bild: picture alliance/dpa | Christin Klose
Die Läden sind zu, wir kaufen trotzdem ein. Der Online-Handel erlebt während der Corona-Pandemie einen Höhen­flug. Doch wenn alle im Internet einkaufen, wird manche Ware rar. Nicht immer kann eine Bestel­lung sofort ausge­führt werden.

Doch ewig warten muss ein Kunde nicht, erklärt Parsya Baschiri von der Verbrau­cher­zen­trale Bremen im Inter­view mit dem dpa-Themen­dienst.

Muss ich meine Bestel­lung bezahlen, bevor die Ware ankommt?

Der Online-Handel erlebt während der Corona-Pandemie einen Höhenflug Der
Online-Handel erlebt während der Corona-Pandemie einen Höhenflug
Bild: picture alliance/dpa | Christin Klose
Parsya Baschiri: Gene­rell muss man bestellte Waren erst bezahlen, wenn man sie bekommen hat. Oder wie es im Gesetz so schön heißt: Der Vertrag muss Zug um Zug erfüllt werden. Das heißt, dass beide Vertrags­partner ihre Leis­tung gleich­zeitig erbringen müssen. Kauf auf Vorkasse müssen Kunden also nicht akzep­tieren. Wird das als einzige Zahlungs­methode ange­boten, ist das oft ein Hinweis auf einen soge­nannten Fake­shop.

Aller­dings kann es auch passieren, dass bei bestimmten Zahlungs­methoden der Betrag auto­matisch, zum Beispiel nach einem gewissen Zeit­raum einge­zogen wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Kunden die Abwick­lung über einen Zahlungs­dienst­leister wählen.

Wie lange muss ich auf eine Bestel­lung warten?

Baschiri: Es kommt darauf an, was beim Kauf verein­bart wurde. Hat der Händler ein konkretes Datum ange­geben, muss er auch zu diesem Zeit­punkt liefern. Macht er das nicht, kann man ihm eine Nach­frist setzen, zum Beispiel von 14 Tagen. Wurde nur ein unge­fährer Liefer­termin genannt, kann man dem Händler eben­falls eine ange­mes­sene Nach­frist zur Liefe­rung setzen.

Was kann ich tun, wenn die Bestel­lung gar nicht ankommt?

Baschiri: Wenn der Händler die gesetzten Fristen verstrei­chen lässt, kann man vom Vertrag zurück­treten. In jedem Fall gilt: Wurde der Kauf­preis schon bezahlt, muss der Händler diesen zurück­erstatten. Gebühren sind dafür nicht zulässig.

Ansprech­partner ist hier übri­gens grund­sätz­lich der Händler. Das gilt auch, wenn die Zahlung über einen Zahlungs­dienst­leister abge­wickelt wurde. Unter bestimmten Voraus­set­zungen könnte hier auch der Käufer­schutz greifen. Daher unser Rat: Zahlungs­dienst­leister kontak­tieren und erklären, aus welchem Grund Sie Ihr Geld zurück­for­dern.

In einem Ratgeber stellen wir Ihnen gängige Online-Bezahl­dienste vor.

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