AGB-Änderung bei Penny Mobil und ja!mobil: Die Frist läuft ab
AGB-Änderung bei Penny Mobil & ja!mobil:
Wie sollen sich Kunden verhalten?
Montage: teltarif.de
Der Telekommunikationsanbieter Drillisch hat die Nutzer der
Prepaid-Discount-Marken Penny Mobil und
ja!mobil - wie berichtet - per E-Mail und/oder
SMS über eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
informiert. In der Mitteilung, die Anfang des Monats verschickt wurde, informierte man die Kunden
darüber, dass deren Verträge künftig zur "Mainsee 760. V V GmbH" übertragen werden können.
Gegen diese AGB-Änderung können Betroffene innerhalb von vier Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung Widerspruch einlegen; diese Frist läuft nun in Kürze ab.
Verträge sollen zur "Mainsee 760. V V GmbH" übertragen werden können
AGB-Änderung bei Penny Mobil & ja!mobil:
Wie sollen sich Kunden verhalten?
Montage: teltarif.de
Die ominöse Mainsee 760. V V GmbH hat dabei denselben Unternehmenssitz
(Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5, 63477 Maintal) wie auch der hessische Drillisch-Konzern.
Bislang sahen die AGB von Penny Mobil beziehungsweise ja!mobil vor: "Eine Übertragung der aus diesem
Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten an die Telekom Deutschland GmbH
(Landgrabenweg 151, 53227 Bonn) oder an eine andere Gesellschaft des Konzerns Deutsche Telekom
AG sowie an eine Gesellschaft des Konzerns der Drillisch AG (Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5,
63477 Maintal) ist ohne Zustimmung des Kunden zulässig."
Künftig soll die Klausel indes lauten: "Eine Übertragung der aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten auf die Mainsee 760. V V GmbH (Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5, 63477 Maintal) ist ohne Zustimmung des Kunden zulässig."
Schaffung der neuen Firma als "Übergangsgesellschaft" offenbar notwendig
"Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs wird Ihr Vertrag bezüglich der reklamierten Regelung zu den bisher geltenden Geschäftsbedingungen fortgesetzt", informierte Drillisch die Penny-Mobil- und ja!mobil-Kunden. Viele Kunden standen - und stehen derzeit noch - vor der Frage, wie sie nun reagieren sollen. Hintergrund der Gründung der neuen Gesellschaft ist offenbar eine Einigung im Streit zwischen Deutscher Telekom und Drillisch AG. Nach teltarif-Informationen aus Telekom-Kreisen ist die Schaffung eines Dritt-Unternehmens (Mainsee 760 V V GmbH") als "Übergangsgesellschaft" zur künftigen Abwicklung der beiden Rewe-Tarifangebote offenbar notwendig.
Doch was passiert mit Kunden, die aus Furcht vor einem ungewollten Netzwechsel - wie von Drillisch bereits mehrfach bei anderen Marken praktiziert - bereits widersprochen haben oder dies noch tun wollen? Erhalten diese die (fristgemäße) Kündigung, weil ihr Vertrag in dieser Form nicht mehr fortgesetzt werden kann und Drillisch sich gegen eine direkte Übertragung der Kunden zur Telekom wehrt? Oder wird es für diese Kundengruppe eine andere Lösung geben? Mancher Kunde fragt sich zudem, ob er dem leidigen Thema durch eine Kündigung der Prepaid-Karte samt anschließender Portierung seiner Rufnummer zu einem ähnlichen Angebot im Telekom-Netz (z.B. congstar, debitel light) nicht ein Ende setzen sollte.
Telekom empfiehlt, AGB-Änderung zuzulassen - Drillisch verweigert Stellungnahme
Die Deutsche Telekom hatte unserer Redaktion gegenüber empfohlen, dass Kunden der AGB-Änderung nicht widersprechen sollten, um eine reibungslose Fortführung der Prepaid-Verträge nicht zu gefährden. Drillisch, direkter Vertragspartner der betroffenen Kunden, hüllte sich zunächst wochenlang in Schweigen und teilte nun auf Anfrage von teltarif.de offiziell mit: "Wir können keine Stellungnahme abgeben."
Widerspruch erscheint dieses Mal nicht zielführend
Nach alledem - vor allem aufgrund der Aussagen der Telekom (notwendige Übergangsgesellschaft) - kann Kunden, die das Angebot auf jeden Fall weiternutzen möchten, nur geraten werden, der AGB-Änderung nicht zu widersprechen. Sollte in der Zukunft tatsächlich - was derzeit unwahrscheinlich erscheint (auch deshalb, weil Penny Mobil und ja!mobil nach wie vor in den Lebensmittel-Märkten - nun bereits mit den neuen AGB - verkauft werden) - die Migration in ein anderes Mobilfunk-Netz anstehen, kann der Vertrag immer noch mit kurzer Frist (vier Wochen zum Monatsende) gekündigt und die Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitgenommen werden.
Mit Widerspruch droht möglicherweise die (fristgemäße) Kündigung
Unklar bleibt, was mit Kunden geschieht, die bereits widersprochen haben. Es scheint nicht unrealistisch, dass ihnen eine fristgemäße Kündigung durch den Drillisch ins Haus flattert, weil das Mobilfunkprodukt auf Grundlage der alten AGB künftig nicht mehr realisiert werden kann. In diesem Falle bliebe wohl nur die Portierung der Rufnummer zu einem anderen Anbieter - sei es nun im Mobilfunk-Netz der Telekom oder in einem anderen Netz.