Missverständnis

Handy-Nummer portieren: Darum geht es bei derselben Firma nicht

Die Rufnummernportierung soll jedem wechselwilligen Handy-Kunden die Mitnahme der Rufnummer ermöglichen. Der Gesetzgeber hat aber offenbar einen Fall übersehen, in dem die Provider die Nummer nicht portieren müssen. Das wissen viele Kunden nicht.
Von

Glücklicherweise kommt es nach teltarif.de-Informationen in der Praxis recht selten vor, dass eine Portierung mit Verweis auf dasselbe Unternehmen abgelehnt wird. Obwohl die Unternehmen nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, führen sie trotzdem viele Portierungsanfragen zwischen zwei Mobilfunkmarken aus, auch wenn sie zur selben Firma gehören. Im vergangenen Jahr schrieb uns allerdings ein Leser: Tipps: Wenn die interne Portierung abgelehnt wird Tipps: Wenn die interne Portierung abgelehnt wird
Bild: teltarif.de

Ich habe bei Drillisch eine krumme Sache entdeckt: Bei den Drillisch-Marken (z.B. simply, WinSIM, DeutschlandSIM etc.) wird derzeit zwar ein Wechselguthaben gewährt, aber dieses gilt nur, wenn man vorher nicht bei einer Drillisch-Marke war. Aber die Portierungsgebühr fällt natürlich trotzdem an. Das heißt, wenn es um das Wechselguthaben geht, wird man nicht als Neukunde behandelt, obwohl man mit einer anderen Firma einen Vertrag schließen möchte. Wenn es um die Portierungsgebühren für die Rufnummer geht, fallen die üblichen Kosten an. Ist diese Rosinenpickerei seitens Drillisch rechtens?

Auf der einen Seite hat der Leser hier übersehen, dass die Drillisch-Marken alle zum selben Unternehmen gehören. Andererseits gibt es für Drillisch keinen Grund, dem Leser mit der einen Marke die Portierungsgebühr zu berechnen und bei der anderen Marke die Gutschrift für Neukunden zu verwehren. Ein zweiter Leser erlebte ebenfalls diese Praxis:

Ich habe eine Frage zur Rufnummermitnahme und hoffe, Sie können mir vielleicht weiterhelfen. Ist es rechtens, dass ein Mobilfunkanbieter für einen Wechsel von einer zu einer anderen Marke innerhalb desselben Unternehmens Kosten für eine "Rufnummermitnahme abgehend" in Rechnung stellt? Konkret geht es um eine Rufnummermitnahme innerhalb der Drillisch Telekom von DeutschlandSIM zu smartmobil, die DeutschlandSIM mit 25 Euro berechnet. Ich frage mich, ob es sich hier wirklich um eine "Rufnummermitnahme abgehend" handelt, da die Nummer doch bei Drillisch bleibt. Ich nehme also keine Nummer von Drillisch z. B. zu congstar mit. Wissen Sie, ob Drillisch dann überhaupt Kosten für eine "Rufnummermitnahme abgehend" berechnen dürfte?

In diesen Fällen haben wir den Lesern empfohlen, sich schriftlich an den Drillisch-Kundenservice zu wenden und Drillisch zu einer klaren Entscheidung aufzufordern: Entweder muss Drillisch die Sache wirklich wie eine offizielle Portierung behandeln, dem Kunden bei der alten Marke 25 Euro berechnen und ihm als Neukunde bei der neuen Marke wieder 25 Euro gutschreiben. Oder Drillisch spart sich den ganzen Aufwand und überträgt einfach intern die Rufnummer kostenfrei zur Schwestermarke. Denn warum sollte der Kunde dafür zur Kasse gebeten werden, wenn sich die Drillisch-Marken intern Konkurrenz untereinander machen und der Kunde dies zum Anlass für einen Wechsel nimmt?

Was tun, wenn die Portierung abgelehnt wird?

Wenn der Anbieter die interne Portierung ablehnt oder dafür Gebühren verlangt, sollte der Kunde sich also zuerst einmal mit dem Kundenservice in Verbindung setzen und klarstellen, dass man mit einem vielleicht jahrelangen Bestandskunden anders umgehen sollte. Ist der Kunde zufrieden, kann er dies in dem Schreiben auch zum Ausdruck bringen und erwähnen, dass er zwar alternative Angebote geprüft hat, aber trotzdem gerne beim selben Unternehmen bleiben möchte - nur eben bei einer anderen Marke, die ein passgenaueres Tarifmodell bietet.

Lehnt der Provider die Portierung weiterhin ab, sollte man als Kunde ganz konkret androhen, dass man den Anbieter verlässt und zu einem anderen Unternehmen wechselt. In diesem Schreiben kann man den Provider zum Beispiel mit Hilfe des Tarifrechners von teltarif.de darauf hinweisen, dass seine Tarifgestaltung alles andere als zeitgemäß ist und bei anderen Providern längst mehr fürs Geld geboten wird. Es gibt manchmal vielleicht Anbieter, die fest davon überzeugt sind, ein attraktives Angebot zu bieten - die Konkurrenz haben sie aber zwischenzeitlich aus den Augen verloren.

Geht der Provider auch darauf nicht ein, sollte man die Drohung tatsächlich wahr machen, den Vertrag oder die Prepaidkarte kündigen und die Nummer zu einem anderen Anbieter portieren. Hierzu bietet sich eine der zahlreichen Freikarten an, die es beispielsweise von Vodafone, o2, otelo, netzclub und anderen Anbietern gibt. Grundsätzlich ist dazu aber jede Prepaidkarte geeignet.

Ist die Portierung der Nummer zu dieser Freikarte abgeschlossen, kann man die Nummer übrigens jederzeit wieder zur gewünschten Marke des alten Providers zurückportieren, wird dort dann sicherlich als Neukunde betrachtet und erhält den Bonus für das Mitbringen der Rufnummer.

Weitere wichtige Informationen erhalten Sie darüber hinaus auf unserer umfangreichen Ratgeberseite zur Rufnummernportierung.

Mehr zum Thema Rufnummern-Portierung