Schultrojaner

Schul-Trojaner schnüffelt für Schulbuch-Lobby auf Lehrer-PCs

Deutsche Kultusministerien erlauben PC-Ausspähung in ein Prozent der Schulen
Von

Schul-Trojaner: Schulbuch-Lobby darf Lehrer-PCs ausspionieren Schul-Trojaner: Schulbuch-Lobby darf Lehrer-PCs ausspionieren
Tomasz Trojanowski - Fotolia.com
Im Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen findet sich ein Passus, nachdem zukünftig ein Prozent aller Schulrechner mit Hilfe einer Schnüffelsoftware auf illegale Kopien digitaler Schulbücher untersucht werden soll. Abgeschlossen wurde der Vertrag zwischen der Schulbuch-Lobby und den deutschen Kultusministerien.

Schulbuch-Verlage statten Schulrechner mit Schnüffelsoftware aus

Schul-Trojaner: Schulbuch-Lobby darf Lehrer-PCs ausspionieren Schul-Trojaner: Schulbuch-Lobby darf Lehrer-PCs ausspionieren
Tomasz Trojanowski - Fotolia.com
Seit gestern sorgt eine Veröffentlichung des Blogs netzpolitik.org für Verwirrung: Der bereits im Dezember 2010 beschlossene "Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG" zwischen der Schulbuch-Lobby und den deutschen Kultusministerien findet sich ein Paragraf, mit dem die Schulbuch-Lobby die Einhaltung des Urheber- und Verwertungsrechts von Schulbüchern in Schulen durchsetzen soll. Der betreffende Absatz lautet wörtlich:

"Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Die Länder wirken – die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt – darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt. Der Modus der Auswahl der Schulen erfolgt – aufgeschlüsselt nach Ländern und Schularten – in Absprache mit den Verlagen auf Basis eines anerkannten statistischen Verfahrens. Die Überprüfungen erfolgen ab Bereitstellung der Software, frühestens jedoch im 2. Schulhalbjahr 2011/2012."
Die pauschale Vergütung für das Kopieren von Lehrmaterial ist ein üblicher Vorgang, mit dem beispielsweise Papierkopien einzelner Artikel aus Schulbüchern in Klassenstärke abgegolten werden - dies ist auch der Hauptzweck des Vertrages. Neu ist jedoch die Verpflichtung der Bildungsträger, die Einhaltung des Urheberrechts für digitale Schulbücher mit einem von der Lobby bezahlten Trojaner stichprobenartig zu überwachen.

Mehr Fragen als Antworten zum Schultrojaner

Rechtsexperten kritisieren die Naivität, mit der die deutschen Kultusministerien diesem Passus zugestimmt haben - die erst vor kurzem aufgetauchten Details zum Bundestrojaner hat die Öffentlichkeit noch nicht vergessen. Fraglich ist beispielsweise, wer den verfassungsgemäßen Einsatz der Schnüffelsoftware garantiert. An vielen Schulen gibt es PCs, die von Schülern und Lehrern mit unterschiedlichen Benutzerrechten gemeinsam benutzt werden. Hier müsste sichergestellt sein, dass sowohl die persönlichen Daten der Lehrer als auch der Schüler geschützt sind

Ebenfalls keine Informationen enthält der Vertrag über die Art, wie der Trojaner die gegebenenfalls gefundenen Kopien meldet: Nimmt die Software - ähnlich wie der Bundestrojaner - übers Internet mit einer (welcher?) Gegenstelle Kontakt auf, um den Urheberrechtsverstoß zu melden? Und wer stellt sicher, dass dabei nicht auch noch andere Daten vom System übertragen werden? Und wenn der Trojaner auf dem entsprechenden Rechner eine Nachricht hinterlässt: kann nicht der Lehrer oder ein Schüler diese Meldung einfach verschwinden lassen?

Auch arbeitsrechtlich ist der Einsatz einer solchen Software durchaus bedenklich: Ohne Mitbestimmung der entsprechenden Beamtenverbände dürfte eine solche Aktion nicht durchführbar sein. Und dann stellt sich immer noch die Frage: Wer wählt die Schulen und PCs aus, die überwacht werden sollen?

Papier ist geduldig: Sinnhaftigkeit von digitalen Schulbuchkopien

Ganz abgesehen von den rechtlichen Problemen wirft der Vorfall grundsätzlich die Frage auf, an wie vielen deutschen Schulen momentan überhaupt digitale Schulbücher verwendet werden. Der Lehrer, der in der Pause um einen Platz am Kopierer kämpft, um zu Beginn der Stunde mit einem Stapel Papier in der Klasse zu erscheinen, dürfte wohl häufiger anzutreffen sein. Und genau hier stellt sich die Sinnfrage für digitale Schulbuchkopien: Von einem legal erworbenen digitalen Schulbuch kann der Lehrer nämlich beliebig viele Papierkopien ausdrucken, die mit dem Vertrag abgegolten sind, ohne dass man jemals eine Kopie des digitalen Buches anfertigen müsste.

Technische Umsetzung des Trojaner wohl schwierig

Dadurch dass nur ein Prozent der Schulen überwacht werden soll, ist die Wahrscheinlichkeit gering, überhaupt mit der Schnüffelsoftware in Berührung zu kommen. Und selbst wenn ein Einsatz droht, ist davon auszugehen, dass die Software zuerst einmal nur auf aktuellen Windows-Versionen (ab XP) einsatzfähig ist. Schulen, die ihre PCs auf Linux oder Apple migriert haben, dürften erst einmal verschont bleiben. Und ein Kommentator auf netzpolitik.org, der von sich behauptet, Zugang zu Berliner Grundschulen zu haben, geht davon aus, das viele Rechner dort noch unter Windows 98 laufen. teltarif.de hat mittlerweile eine Stellungnahme der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Einsatz des Trojaners in Schulen der Bundeshauptstadt angefordert.

Update 03.11.2011: Mittlerweile liegen uns die Stellungnahmen der genannten Berliner Einrichtungen vor, siehe unseren Artikel Berlin: Einsatz des Schultrojaners nur nach "eingehender Prüfung".

Mehr zum Thema Schule