Kinderzimmer

Gefahr: EU-Parlament will mehr Spielzeug-Sicherheit

Vernetzte Puppen, die Kinder aus der Ferne abhören und Gespräche der Kinder per Sprach­erken­nung analy­sieren: Damit soll nach dem Willen des EU-Parla­ments in Europa Schluss sein.
Von dpa /

EU-Parlament will Spielzeug sicherer machen EU-Parlament will Spielzeug sicherer machen
picture alliance/dpa
Das EU-Parla­ment hat einen besseren Schutz von Kindern vor gefähr­lichem Spiel­zeug gefor­dert.

Es brauche stren­gere Grenz­werte für gesund­heits­schäd­liche Chemi­kalien sowie verschärfte Sicher­heits­vor­keh­rungen für vernetztes Spiel­zeug, heißt es in einer recht­lich nicht bindenden Entschlie­ßung, die die Abge­ord­neten in Straß­burg gestern mit großer Mehr­heit annahmen. Darin fordern sie eine Über­arbei­tung derzeit geltender EU-Regeln.

Kinder werden über vernetztes Spiel­zeug abge­hört

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Denn trotz schon bestehender Vorschriften sind nach Angaben des Euro­papar­laments viele Spiel­zeuge auf dem EU-Markt noch immer nicht sicher. Laut dem euro­päi­schen Verbrau­cher­ver­band BEUC sind die häufigsten Risiken gefähr­liche Chemi­kalien, Verschlu­cken oder Ersti­cken. Die bestehenden Grenz­werte für Gift­stoffe seien zudem veraltet.

Vernetzte Geräte bergen daneben ganz neue Gefahren, wie BEUC unter Verweis auf norwe­gische Verbrau­cher­schützer erklärte. Diese stellten schon 2016 fest, dass Dritte per Handy die Kontrolle über Spiel­zeug über­nehmen und etwa Kinder abhören könnten. Teils würden Infor­mationen, die Kinder zum Beispiel ihrer Puppe anver­trauten, mit einer auf Sprach­erken­nung spezia­lisierten US-Firma geteilt.

Das EU-Parla­ment forderte nun, dass die EU-Kommis­sion diese Risiken bei der Über­arbei­tung der Regeln angehen müsse und dass Hersteller schon von vorn­herein Sicher­heits­mecha­nismen vorsehen sollten. Außerdem verlangten die Abge­ord­neten einen besseren Schutz vor krebs­erre­genden, erbgut­ver­ändernden oder fort­pflan­zungs­gefähr­denden Chemi­kalien in Spiel­zeugen und zeigen sich besorgt über abwei­chende Maßstäbe bei Spiel­zeugen je nach Alters­ziel­gruppe. Dies eröffne Schlupf­löcher: Hersteller könnten eindeutig für Klein­kinder gedachte Produkte als für ältere Kinder dekla­rieren und so stren­gere Grenz­werte umgehen. Die Mitglied­staaten müssten zudem ihre Markt­über­wachung verbes­sern, damit unsi­chere Produkte schnell vom Markt genommen werden könnten.

Noch immer wird der deut­sche Markt mit Millionen von Elek­tronik­arti­keln geflutet, die unzu­läs­siger­weise auf verbo­tenen Frequenzen arbeiten, denen die CE-Kenn­zeich­nung fehlt oder die unsi­cher sind. Die BNetzA griff wieder durch.

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