Leserfall

teltarif hilft: Tele-Columbus-Kündigung wird früher wirksam

Der Umzug in ein Pflegeheim steht an - was passiert mit dem Internet-Vertrag? Zu welchem Datum entlässt der Provider den Kunden aus Kulanz? Dass man darüber unterschiedlicher Meinung sein kann, zeigt unser Leserfall.
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Was passiert mit dem Festnetz- oder Kabel-Internet-Vertrag, wenn Senioren in eine Pflegeeinrichtung umziehen müssen und nicht mehr in der eigenen Wohnung wohnen? In der Regel sind Verträge mit einer festen Laufzeit von beiden Seiten bis zum Vertragsende zu erfüllen - bei Härtefällen zeigen sich die Netzbetreiber und Provider aber oft kulant.

Kulanz bedeutet aber, dass meist der Provider entscheidet, inwieweit er dem Kunden entgegenkommen möchte - oder auch nicht. So war es auch in unserem aktuellen Leserfall. Erschwerend kam hinzu, dass der ursprüngliche Vertragsinhaber schon seit vielen Jahren nicht mehr lebte.

Ehepartner verstorben und Kündigung nicht umgesetzt

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Mitte Oktober 2014 kündigte eine Seniorin Ihren Vertrag bei Tele Columbus, weil sie in eine Pflegeeinrichtung umzog. Gleichzeitig bat sie um eine Bestätigung dieser Kündigung. Der Umzug in das Pflegeheim fand Anfang November 2014 statt und seither wurde der Tele-Columbus-Anschluss nicht mehr genutzt. Die Seniorin rechnete aber damit, dass sie aufgrund der dreimonatigen Kündigungsfrist zumindest die Grundgebühr des Vertrags noch bis Ende Januar 2015 bezahlen muss, auch wenn sie den Anschluss nicht mehr nutzt.

Eine Kündigungsbestätigung erhielt die Seniorin von Tele Columbus allerdings nicht und offenbar hat die Kundin über mehrere Monate nicht mehr daran gedacht, den Netzbetreiber an die Bestätigung zu erinnern. Erst im April fiel der Seniorin und ihrem Sohn auf, dass der Vertrag noch unverändert weiterläuft.

Ende April fragten die beiden daher nochmals bei Tele Columbus nach und Anfang Mai meldete sich die Kundenbetreuung: Der Vertrag laufe gar nicht auf den Namen der Seniorin, sondern auf den ihres Ehemannes, hieß es. Dieser war allerdings schon vor zehn Jahren verstorben. Offenbar war es damals versäumt worden, das Vertragsverhältnis auf die Ehefrau zu übertragen. Tele Columbus schrieb:

Unter der von lhnen angegebenen Kundennummer liegt uns der Vertrag von Herrn Helmut P. vor. Ebenfalls ist er als Kontoinhaber hinterlegt. Daher können wir weder den Vertrag beenden noch die Einzugsermächtigung entziehen. Hierfür benötigen wir die Bestätigung von Herrn P. Sollte dies nicht möglich sein, benötigen wir eine entsprechende Information von Ihnen.

Daraufhin sandten die Seniorin, die denselben Nachnamen trägt wie ihr verstorbener Ehemann, und ihr Sohn alle relevanten Unterlagen an den Netzbetreiber. Zum einen war dies eine Kopie der Sterbeurkunde des Familienvaters, zum anderen schickten sie eine Kopie des Vertrags mit dem Pflegeheim mit, um nachzuweisen, dass die Seniorin schon längst nicht mehr in der bisherigen Wohnung wohnt.

Tele Columbus akzeptierte und bestätigte daraufhin die Kündigung, "aus Kulanz" wurden aber keine weiteren drei Grundgebühren bis Ende Juli mehr berechnet, sondern das Vertragsende auf Ende April festgesetzt. Daraufhin wandte sich der Sohn hilfesuchend an teltarif.de mit der Frage, ob diese Auffassung der Kündigungsfrist von Tele Columbus korrekt sei oder ob man sich wehren solle.

teltarif.de kann helfend vermitteln

Der Sohn übermittelte die Vertragsdaten an den Leserservice von teltarif.de, verbunden mit der Einwilligung, diesbezüglich mit Tele Columbus Kontakt aufzunehmen. Zunächst dauerte es etwas, bis Tele Columbus sich mit dem Fall beschäftigen konnte, doch Anfang Oktober kam schließlich folgende Antwort:

Wir lassen jetzt doppelt Kulanz walten: Wir haben den Vertrag nicht zum 30.04.2015 (das war ja schon die erste Kulanzlösung), sondern wie gewünscht zum 31.01.2015 beendet. Die Kundin muss uns dann noch eine Monatsgebühr Januar überweisen und wird durch unseren Kundenservice entsprechend schriftlich informiert. Alle Mahn-/Rücklastschrift-/Inkassokosten etc. haben wir ebenfalls aus Kulanz ausgebucht. Ich hoffe, damit sollte die Kundin zufrieden sein.

Da sich die Seniorin ohnehin auf ein Vertragsende am 31. Januar eingestellt hatte, fragten wir nochmals bei der Familie nach, ob sie mit dieser Lösung zufrieden ist. Daraufhin antwortete der Sohn stellvertretend:

Tele Columbus hat mir vor einer Woche eine schriftliche Bestätigung über die im Schreiben an Sie angekündigte Kulanz zugeschickt. Der Monatsbeitrag wurde bereits von mir überwiesen. Ich möchte mich nochmals auf diesem Weg für Ihre Aktivitäten bedanken.

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