Radio-Regulierung

Sendernetzbetreiber Divicon Media sieht unfairen UKW-Preismarkt

Die BNetzA hat neue Preise für die Mitbenutzung bestehender UKW-Antennen von Media Broadcast veröffentlicht. Divicon Media sieht darin eine ausgelassene Chance, tatsächlich Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb zu schaffen.
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Der Stuttgarter Fernsehturm strahlt unter anderem auch UKW aus Der Stuttgarter Fernsehturm strahlt unter anderem auch UKW aus
Bild: dpa
Obwohl die Marktakteure derzeit heftig um eine digitale Zukunft mit DAB+ ringen, ist die analoge Technik UKW beim Hörfunk in Deutschland noch das Maß aller Dinge. Hier gibt es nun zwar Wettbewerb beim Sendernetzbetrieb, aber auch viele Streitereien: Ebenso wie die Deutsche Telekom beim Telefon-Festnetz, ist der langjährige Monopolist Media Broadcast, der ebenfalls aus der Telekom hervorging, von der Bundesnetzagentur (BNetzA) per Regulierungsverfügung dazu verpflichtet worden, Wettbewerber auf seine UKW-Antennen zu lassen. Da Media Broadcast hier bei vielen Standorten bereits in finanzielle Vorleistung gegangen ist, müssen Wettbewerber diese Kosten übernehmen. Die anfallenden Gebühren für jeden einzelnen Sendestandort legt die BNetzA fest.

In den am 21. Dezember 2016 veröffentlichten neuen Preisen für die Mitbenutzung bestehender Sendeantennen sieht einer der Media Broadcast-Mitbewerber, das Leipziger Unternehmen Divicon Media, eine ausgelassene Chance, tatsächlich Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb im UKW-Sendernetzbetrieb zu schaffen. Zwar habe die Bundesnetzagentur richtig erkannt, dass die Mitbenutzungspreise nur auf Grundlage der Restbuchwerte vorhandener Anlagen festgelegt werden können, ließe aber gleichzeitig viel zu viel Spielraum für weitere Kostenelemente.

Kritik an Abschreibungszeiträumen und Rückbaukosten

Der Stuttgarter Fernsehturm strahlt unter anderem auch UKW aus Der Stuttgarter Fernsehturm strahlt unter anderem auch UKW aus
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Zum einen sei laut den Leipzigern unklar, warum Anlagen nicht mehr über fünfzehn, sondern über zwölf Jahre abgeschrieben werden können und warum Rückbaukosten überhaupt Teil der Berechnung sind, da diese letztlich schon mit der Investition abgegolten wurden. Zusätzlich lasse die Bundesnetzagentur jährlich drei Millionen Euro Ersatzinvestitionen des laut ihrer Sicht bislang monopolistisch agierenden Dienstleisters Media Broadcast in die Preisgestaltung einfließen.

Dabei bleibe völlig offen, wofür diese Investitionen eingesetzt werden und ob die Höhe im richtigen Verhältnis zu Investitionen in den vergangenen Jahren steht. Wettbewerber äußerten bereits den Verdacht, dass Media Broadcast die Gelder auch für den Aufbau anderer Infrastrukturprojekte wie das digital-terrestrische Radio DAB+ oder das Antennenfernsehen DVB-T2 verwenden könnten.

Media Broadcast bekomme mit dem nun von der BNetzA vorgeschlagenen Preisniveau weiterhin garantierte Monopolgewinne. Damit würden auch künftig Wettbewerber benachteiligt, so Divicon Media. Die Leipziger äußern die Befürchtung, dass Media Broadcast im Vergleich zu Wettbewerbern bei anderen Diensten durch eine Dumpingstrategie diese aus dem Markt drücken oder den Markt verzerren könnten.

"Das ist kein gutes Signal an die Radiobranche in Deutschland", erklärt Mike Lehmann, Geschäftsführer des Leipziger Unternehmens. Die neuen Preise ließen "einen wirklichen Markt im Sendernetzbetrieb einfach nicht zu. Auch wenn die Bemühungen der Bundesnetzagentur deutlich sichtbar sind, bleibt die Regulierung ein schlechter Kompromiss. Die Mitbenutzungspreise liegen trotz einer leichten Senkung immer noch deutlich über den realen Kosten der Media Broadcast". Er äußerte erhebliche Zweifel an den veranschlagten Kosten für Ersatzinvestitionen: "Im Sinne der Radioveranstalter begrüßen wir jede Investition in die technische Infrastruktur, nur müssen diese eindeutig benannt, konkret geplant und durchgeführt worden sein."

Keine Modernisierung beim Hörfunk möglich

Das Leipziger Unternehmen hatte im Zuge des Regulierungsprozesses vorgerechnet, dass sogar ein kompletter Neubau des Antennennetzes in Deutschland weit unter den bisher regulierten Preisen möglich wäre – und auch weit unter den nun vorgelegten Preisen. Ein Neubau sei jedoch nicht möglich, da die Antennenstandorte für die UKW-Frequenzen nicht duplizierbar seien.

Zumeist reicht auf den Sendetürmen, die in der Regel der Telekom-Tochter DFMG Deutsche Funkturm GmbH gehören, der Platz für neue Antennen nicht aus, und für neue Sendetürme an gleicher Stelle gibt es keine Baugenehmigung. Laut Divicon Media verhindere die Entscheidung der BNetzA auch eine Modernisierung der Radioverbreitung mit neuen, innovativen Ideen, Konzepten und Lösungen wie einen Einstieg ins Digitalradio DAB+.

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