Breitbandausbau

Glasfaserausbau: DigiNetz-Gesetz hemmt statt zu fördern

Eigentlich soll das DigiNetz-Gesetz den Breitbandausbau mit Glasfaser rechtlich beschleunigen, allerdings birgt das Gesetz einige Lücken. Daher fordern VATM und BUGLAS eine Anpassung, um den Wettbewerb nicht künstlich zu hemmen.
Von Stefan Kirchner

Breitbandausbau in Deutschland Das Gesetz zum Breitbandausbau braucht dringend eine Überarbeitung
Foto: Telekom, Logos: BMVI/Buglas/vatm, Montage: teltarif.de
Das Thema Breitbandausbau hat in der vergangenen Woche neuen Schwung genommen, nachdem die Deutsche Telekom ihre verstärkten Aktivitäten bei echten Glasfaser­anschlüssen bekannt gab. Auch wenn die Ambitionen und Ausbaupläne der großen Netz­betreiber löblich sind, so gibt es trotzdem noch eine Baustelle: Das Bundesgesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeits­netze, kurz DigiNetz-Gesetz.

Genau dieses Gesetz, welches im Bundes­gesetzblatt Nr. 52, Jahrgang 2016 veröffentlicht wurde, war unter anderem ein Schwerpunkt­thema der gemeinsam vom VATM und BUGLAS durchgeführten Infothek, bei der über 60 Unternehmen und Mitglieder beider Verbände miteinander diskutierten.

Die Geschäftsführer Wolfgang Heer vom BUGLAS und Jürgen Grützner des VATM fanden treffende Worte für das Gesetz: "Unsere ausbauenden Unternehmen brauchen Planungs­sicherheit und kein Investitions-Mikado nach dem Motto 'Wer sich zuerst bewegt, verliert.' "

Gesetzesreform gefordert

Breitbandausbau in Deutschland Das Gesetz zum Breitbandausbau braucht dringend eine Überarbeitung
Foto: Telekom, Logos: BMVI/Buglas/vatm, Montage: teltarif.de
Nach Ansicht der Experten und Verbände fördere das DigiNetz-Gesetz nicht den Ausbau, sondern hemme dieses durch größere Risiken für die zuerst ausbauenden Unternehmen. Nach Ansicht von Grützner fördert das Gesetz die Überbauung von bereits bestehenden Netzen, womit dieses für Betreiber bereits verlegter Breitband­kabel wirtschaftlich nicht mehr rentabel ist. Stattdessen sollten bestehende Netze lieber besser ausgelastet werden, so Grützner - dafür sei aber das Open-Access-Prinzip für alle Wettbewerber gleichermaßen wichtig.

Das aktuell geltende DigiNetz-Gesetz räumt unter anderem keinen nennens­werten Handlungs­spielraum für die Bundes­netzagentur (BNetzA) ein, um einen ökonomisch sinnfreien Überbau von Glasfaser­leitungen zu unterbinden. Als Konsequenz dessen muss der Gesetzes­text überarbeitet und das Bundes­gesetz selbst angepasst werden. VATM und BUGLAS schwebt dabei eine Formulierung vor, mit deren Hilfe ein fairer Interessen­ausgleich möglich ist bei der Mitnutzung und Mitverlegung neuer Glasfaser­kabel bei Ausbau­arbeiten.

So vertreten die Geschäftsführer von VATM und BUGLAS die Meinung: "Mitnutzung und Mitverlegung haben für das zuerst ausbauende Unternehmen aus wirtschaftlicher Sicht die gleichen Konsequenzen und dürfen daher hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Versagungs­gründe nicht länger ungleich behandelt werden. Zudem sollte bei den bei der Bundes­netzagentur anhängigen Verfahren nicht nur hinsichtlich Kosten­teilung beschieden, sondern auch die Auswirkungen gemeinsamer Nutzung auf die Geschäfts­modelle berücksichtigt werden."

Buntes Programm bei der Info-Veranstaltung

Auch wenn das DigiNetz-Gesetz nach der gemeinsam veranstalteten Infothek im Mittelpunkt steht, gab das Rahmen­programm einiges her. Begonnen hatte dabei mit Dr. Mirko Paschke ein Mitarbeiter des Bundes­ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit einer Erläuterung des Gesetzes, den angestrebten Maßnahmen und den Arbeits­gruppen zur Umsetzung - sozusagen die perfekte Diskussions­grundlage für das weitere Tagesprogramm.

Direkt im Anschluss sorgten Dr. Raimund Schütz und Dr. Maike Friedrich der Anwalts­kanzlei Loschelder für den rechtlichen Rahmen der Thematik. Für die Teilnehmer waren der umfangreiche Überblick sowie einige Beispiele aus der Praxis der rechtlichen Anwendung des Gesetzes eine spannende Sache.

Den zweiten Teil der Infothek leiteten Dr. Sebastian Haslinger und Dr. Dirk-Martin Kutzscher, Vertreter der Beschluss­kammer 11 der BNetzA, ein. Sie sprachen über ihre Arbeit der Streit­belegungs­stelle zum DigiNetz-Gesetz und den anhängigen Verfahren rund um das Gesetz.

Den offiziellen Abschluss des Programms bildeten Dr. Gabriele Kulenkampff und Saskja Schäfer des WIK, deren Beitrag sich den gesamt­wirtschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes und der zugehörigen Methoden der Entgelt­ermittlung widmete.

In einem weiteren Beitrag lesen Sie, warum VATM und BUGLAS prinzipiell zufrieden sind mit dem Netzausbau auf Basis von Glasfaser.

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