Einfacher

Vertrags-Kündigungen sollen einfacher werden

Schonmal aus Versehen einen Vertrag abge­schlossen oder nicht recht­zeitig wieder heraus­gekommen? Kündigen wird Verbrau­chern viel zu schwer gemacht, meinen Kritiker. Es gibt mehrere Ideen, wie es besser ginge.
Von dpa /

Einen Vertrag zu schließen ist meist leicht - die Kündigung allerdings nicht Einen Vertrag zu schließen ist meist leicht - die Kündigung allerdings nicht
Bild: buchachon - fotolia.com
Ein Klick - und der Vertrag ist geschlossen. Egal ob Musik-Abon­nement, Handy­vertrag oder Strom­anbieter: Kündigen ist oft viel schwie­riger als im Internet etwas zu kaufen. Vor allem aus Verträgen, die sich auto­matisch verlän­gern, kommen viele Verbrau­cher erst viel später raus, als ihnen lieb wäre. Verbrau­cher­schützer und Poli­tiker fordern deshalb jetzt: Macht Kündigen einfa­cher.

"Zu oft kostet es die Verbrau­cherinnen und Verbrau­cher unnö­tige Zeit und Mühe, Verträge zu kündigen", sagte die netz­poli­tische Spre­cherin der Grünen-Frak­tion, Tabea Rößner, der Deut­schen Presse-Agentur. "Jeder, der online schon mal einen Vertrag geschlossen hat und diesen wieder kündigen will, hat es schon erlebt: Es geht nicht so einfach."

Während beim Online-Kauf seit 2012 die soge­nannte Button-Lösung gilt - ein vorge­schrie­bener Knopf wie "Jetzt zahlungs­pflichtig bestellen" - habe die Bundes­regie­rung die Verbrau­cher beim Kündigen viel zu lange vernach­lässigt. "Klick rein in den Vertrag geht schnell, klick raus dagegen nicht." Die Ideen, um das zu verän­dern:

Verträge mit auto­mati­scher Verlän­gerung

Einen Vertrag zu schließen ist meist leicht - die Kündigung allerdings nicht Einen Vertrag zu schließen ist meist leicht - die Kündigung allerdings nicht
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Strom­anbieter, Fitness­studio, Zeitungsabo, Bahn­card - viele Verträge verlän­gern sich auto­matisch um ein Jahr, wenn man sie nicht recht­zeitig beendet. "Ich muss alle drei Monate kündigen können", fordert der Chef der Verbrau­cher­zentralen, Klaus Müller. Zu häufig passiere es derzeit, dass man den Kündi­gungs­zeit­punkt verpasse und dann erneut für ein Jahr gebunden sei. Doch wer sein Fitness­studio schon lange nicht mehr von innen gesehen habe, dürfe auch nicht mehr dafür zahlen müssen.

Der Kündi­gungs­button

Die Grünen fordern, dass die Online-Kündi­gung genauso einfach wird wie der Online-Vertrags­abschluss. Kein mühsames Suchen nach einer E-Mail-Adresse im Impressum, keine Faxe, statt­dessen Kündi­gung per Maus­klick auf einen gut sicht­baren Kündi­gungs­button. "Wer sich unkom­pliziert in einen Vertrag rein­klicken kann, muss sich auch unkom­pliziert wieder raus­klicken können", sagt Rößner. Unter­nehmen sollten ihre Kunden durch gute Leis­tung von der Fort­setzung ihrer Vertrags­bezie­hung über­zeugen - nicht durch umständ­liche Kündi­gungs­wege.

Bestä­tigung per Mail

Derzeit können Verbrau­cher oft nicht sicher sein, ob sie eine Kündi­gung per E-Mail nicht ins Leere geschickt haben. Empfangs­bestä­tigungen gibt es selten, das einfache Abschi­cken gilt juris­tisch nicht als Beweis und rechts­sichere System wie De-Mail oder E-Post­brief nur wenig verbreitet. Deshalb fordern die Grünen verpflich­tende Empfangs­bestä­tigungen, die auch den Inhalt der ursprüng­lichen Mail wieder­geben. Damit man zeigen kann: Ich habe recht­zeitig gekün­digt. "Es kann nicht sein, dass es einer Post­kutsche bedarf, damit Rechts­sicher­heit bezüg­lich des Empfangs eines Schrei­bens besteht", meint Rößner. Beim Vertrags­abschluss sei eine Bestä­tigung schon vorge­schrieben, das müsse für die Kündi­gung auch gelten.

Die Pläne der Bundes­regie­rung

Verbrau­cher­minis­terin Chris­tine Lambrecht (SPD) hat sich Kosten­fallen vor allem im Internet vorge­nommen. Ihr Entwurf, in dem etwa Vertrags­lauf­zeiten auf ein Jahr begrenzt werden, hängt aller­dings in der Abstim­mung der Minis­terien fest, weil das Wirt­schafts­ressort Bedenken ange­meldet hat. Mit dem Gesetz will Lambrecht auch regeln, dass sich Verträge auto­matisch nur um maximal drei Monate verlän­gern dürfen.

Die Verbrau­cher­schützer sehen die Initia­tive positiv. "Es ist sicher­lich so, dass es sehr verein­zelt auch attrak­tive Ange­bote gibt, wenn ich zum Beispiel ein Handy mit einem Mobil­funk­vertrag über 24 Monate kombi­niere", sagt Müller. Das gelte aber nicht immer. "Es ist eben kein Natur­gesetz, dass ein langer Vertrag auto­matisch ein güns­tiger Vertrag ist." In anderen euro­päischen Ländern hätten kürzere Vertrags­lauf­zeiten sogar zu sinkenden Mobil­funk­preisen geführt. Deutsch­land habe dagegen mit die teuersten Preise und die schlech­teste Qualität.

Auch gegen am Telefon aufge­schwatzte Strom­verträge will das Verbrau­cher­schutz­minis­terium vorgehen. Für die Verbrau­cher­zentralen ein längst über­fälliger Schritt: Menschen, die viel zu Hause seien, würden teils mehr­fach am Tag mit uner­laubter Tele­fonwer­bung trak­tiert, sagt Müller. "Das ist nicht nur unan­genehm, sondern auch teuer." Zu leicht gehe man aus so einem Tele­fonat mit einem neuen Handy­vertrag oder einer Versi­cherung heraus, die man gar nicht wollte. "Solche Verträge müssen eigent­lich schrift­lich bestä­tigt werden, damit ich noch mal die Chance habe inne­zuhalten", fordert Müller. Das Minis­terium sieht das bisher nur bei Strom­verträgen vor. Nötig sei das aber bei allen länger­fris­tigen Verträgen.

Eine Handy-Vertrags­verlän­gerung kann sich lohnen - wenn Sie alles richtig machen. Was es bei einer erneuten Vertrags­bindung zu beachten gilt und ob sich alter­nativ eine Kündi­gung lohnt, zeigen wir Ihnen in unserem Ratgeber.

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