Illegal

Vodafone: Muss der Provider kinox.to sperren?

Laut der Filmfirma Constantin könne Vodafone als Störer für die Urheberrechtsverstöße haftbar gemacht werden, wenn der Internet-Provider den Zugang zu der Streaming-Webseite "kinox.to" ermögliche. Die Seite müsse gesperrt werden.
Von dpa /

Im Rechtsstreit zwischen Vodafone und Constantin-Film geht es um den (illegalen) Streamingdienst "kinox.to". Im Rechtsstreit zwischen Vodafone und Constantin-Film geht es um den (illegalen) Streamingdienst "kinox.to".
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Muss der Internet-Provider Vodafone ein komplettes Webangebot sperren, weil dort Filme illegal zum Streamen angeboten werden? Das Oberlandesgericht München (OLG) sieht den Internetkonzern in der Pflicht. Die Richter sahen heute in einer ersten Einschätzung wenig Erfolg für die Berufung gegen eine entsprechende einstweilige Verfügung. Der Constantin-Filmverleih hatte die Sperrung beantragt, die vom Landgericht München für zulässig erklärt worden war. Die endgültige Entscheidung will das OLG heute Nachmittag verkünden.

Streit zwischen Vodafone und Constantin-Film

Im Rechtsstreit zwischen Vodafone und Constantin-Film geht es um den (illegalen) Streamingdienst "kinox.to". Im Rechtsstreit zwischen Vodafone und Constantin-Film geht es um den (illegalen) Streamingdienst "kinox.to".
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Im Streit zwischen Constantin und Vodafone geht es um die Störerhaftung. Der Film "Fack Ju Göhte 3" wird auf der Internetseite "kinox.to" illegal zum Streamen angeboten. Auf der Webseite können Nutzer Filme und Serien kostenlos anschauen. Fast alle Angebote dort sind nach Einschätzung des OLG illegal. Die Rechtsverletzungen hielten bis heute an, sagte der Richter.

Um die einstweilige Verfügung umzusetzen, hat Vodafone eine DNS-Umleitung eingerichtet. Die führt dazu, dass Kunden auf die Sperrseite des Unternehmens umgeleitet werden, wenn sie "kinox.to" in die Adresszeile ihres Browsers eingeben. Eine derartige Netzsperre ist allerdings vergleichsweise leicht zu umgehen.

Die Firma Constantin hatte zuvor als Inhaber der Filmrechte vergeblich versucht, die Betreiber der populären Webseite zu kontaktieren. Vodafone ermögliche den Zugang zu der Webseite und sei so als Störer für die Urheberrechtsverstöße haftbar zu machen, argumentierte Constantin-Film. Der Filmverleih fordert deswegen, dass Vodafone den Zugang zu kinox.to sperren soll. Das sei verhältnismäßig, weil die Anbieter der Webseite nicht zur Verantwortung gezogen werden könnten, so das OLG.

Mittlerweile ist nun das Urteil des OLG München gegen Vodafone gefällt worden.

Warum bei Vodafone eine Flatrate nicht zwingend eine Flatrate ist, lesen Sie in einer weiteren Meldung.

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