Kunden-Recht

Vodafone: Nach Mobilfunk-Störung Anspruch auf Schadensersatz?

Wer im Rahmen der Mobilfunk-Störung bei Vodafone mindestens 24 Stunden lang eine Einschränkung hatte, kann je nach Kundenfall auf eine Entschädigung hoffen. Ein Rechtsanwalt äußert sich gegenüber teltarif.de zu diesem Thema.
Von Marleen Frontzeck-Hornke

Hat der Kunde nach der Mobilfunk-Störung bei Vodafone Anspruch auf Schadensersatz? Hat der Kunde nach der Mobilfunk-Störung bei Vodafone Anspruch auf Schadensersatz?
Bild: Vodafone, Montage: teltarif.de
Etwa 400 000 Kunden sollen laut Vodafone von der großen Störung am vergangenen Mittwoch betroffen gewesen sein. Die Ausfälle dauerten je nach Kundenfall bis zu 24 Stunden an. Grund für die Probleme waren ausgefallene Server am Standort Essen. Die Reparaturen daran haben bis in die späten Abendstunden angedauert. Weitere Details zu den Hintergründen erhalten Sie in einer separaten Meldung. Für die Kunden, die ihren Mobilfunk-Vertrag bei Vodafone beruflich oder privat nutzen, war der langfristige Ausfall ärgerlich.

Nicht bei jedem hat der Ratschlag von Vodafone, das Smartphone oder Tablet aus- und wieder einzuschalten, auf Anhieb funktioniert. Selbst nachdem Vodafone angeblich die Probleme komplett aus dem Weg geschafft hatte, blieben teilweise sehr verärgerte Kunde zurück, die ihren Unmut über die Situation zum Teil im Support-Forum oder die sozialen Netzwerke von Vodafone Luft gemacht haben.

Schadensersatz nach Ausfall bei Vodafone ab 24 Stunden?

Hat der Kunde nach der Mobilfunk-Störung bei Vodafone Anspruch auf Schadensersatz? Hat der Kunde nach der Mobilfunk-Störung bei Vodafone Anspruch auf Schadensersatz?
Bild: Vodafone, Montage: teltarif.de
Wie Vodafone uns bei einer Anfrage über die Hotline mitgeteilt hat, will der Provider nun im Einzelfall überprüfen, inwieweit man den betroffenen Kunden in puncto Kulanz entgegenkommen kann. Dafür muss allerdings dem Vodafone-Mitarbeiter zufolge eine Einschränkung des Mobilfunk-Netzes von über 24 Stunden vorliegen. Wie dieses "Entgegenkommen" nun konkret aussieht, wollte uns der Mitarbeiter auf Nachfrage am Telefon nicht mitteilen, dazu "wären mehr Details zum Fall und die Auswertungen von Vodafone" notwendig.

Wie uns der Rechtsanwalt Matthias Böse von der Kanzlei Husemann & Partner mitgeteilt hat, hat der Mobilfunk-Anbieter Vodafone in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine derartige 24-Stunden-Klausel verankert. Böse betont gegenüber teltarif.de: "Ohne eine solche Regelung bestünde ein Minderungsanspruch schon früher, da grundsätzlich dann uneingeschränkt zu leisten wäre."

Wer also nachweisen kann, dass er für mindestens 24 Stunden keinen oder nur eingeschränkten Empfang per Mobilfunk hatte, der sollte sich an den Kundenservice wenden. Insbesondere, wenn der Mobilfunk-Vertrag geschäftlich genutzt wird. Denn wie ein vergangener Netzausfall bei der Telekom gezeigt hat, hat der Kunde dann unter Umständen ein Recht auf Schadensersatz. Warum der Ausfall bei Vodafone vermutlich größer war als vom Unternehmen kommuniziert, erfahren Sie in unserem Editorial.

Mehr zum Thema Netzausfall