Themenspezial: Verbraucher & Service Netzausfall

Telekom-Störung: Dann gibt es Schadenersatz

Wer seinen Telekom-Anschluss geschäftlich nutzt, kann nach dem Netzausfall vom Freitag unter Umständen Schadensersatz verlangen. Die Verbraucherzentrale emfiehlt, entstandene Schäden sorgfältig zu dokumentieren.
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Nach dem Telekom-Ausfall können Kunden unter Umständen Schadensersatz verlangen Nach dem Telekom-Ausfall können Kunden unter Umständen Schadensersatz verlangen
Bild: Telekom
Bei einem Ausfall von Telefon- oder Internetanschluss haben Verbraucher Anspruch auf Schadenersatz. Allerdings gilt das nur unter gewissen Bedingungen, erklärt Miriam Rusch von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: "Schadenersatz setzt immer ein Verschulden voraus." Ob es tatsächlich Geld gibt, hängt daher von den genauen Umständen des Ausfalls ab.

Wie berichtet konnten viele Kunden der Deutschen Telekom gestern stundenlang nicht ins Netz gehen und auch keine Internet-Telefonie oder TV-Dienste nutzen. Betroffen waren verschiedene Regionen und Städte in ganz Deutschland. In einigen Regionen waren auch die Störungs-Hotlines nicht mehr erreichbar. Grund war der Ausfall eines RADIUS-Servers, der für die Authentifizierung für den Internetzugang zuständig ist. Die Ursache für diesen Ausfall ist laut Telekom aber "noch nicht abschließend geklärt".

Der Blick ins Kleingedruckte

Nach dem Telekom-Ausfall können Kunden unter Umständen Schadensersatz verlangen Nach dem Telekom-Ausfall können Kunden unter Umständen Schadensersatz verlangen
Bild: Telekom
"Wir raten in solchen Fällen grundsätzlich, die Schäden zu dokumentieren", sagt Rusch - auch wenn der Erfolg ungewiss ist. Denn die meisten Telefon- und Internetprovider garantieren in ihren Geschäftsbedingungen keine hundertprozentige Verfügbarkeit oder sofortige Reparatur von Schäden. Die Provider halten sich in solchen Fällen entsprechende Möglichkeiten offen. Welche Regelung genau gilt, ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich also auf jeden Fall.

Die Höhe der Entschädigung hängt vor allem davon ab, wie der Anschluss genutzt wird. Privatverbraucher bekommen vermutlich nur das im jeweiligen Zeitraum gezahlte Geld zurück, bei kulanten Providern auch etwas mehr. Wenn es gut läuft, gibt es dann vielleicht fünf oder zehn Euro Gutschrift. Wer seinen Anschluss beruflich nutzt, hat dagegen womöglich größere Schäden, weil ihm zum Beispiel Einkünfte fehlen, weil der Geschäftsanschluss nicht erreichbar war. In solchen Fällen kann es zur Durchsetzung evenueller Ansprüche hilfreich sein, sich an einen Anwalt zu wenden.

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