Nach StreamOn-Urteil: So geht es mit Vodafone Pass weiter
Der vzbv hatte vor Gericht bereits einen Teilerfolg gegen Vodafone
Foto: Vodafone, Logo: vzbv, Montage: teltarif.de
Wie berichtet muss die Deutsche Telekom ihre StreamOn-Option nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster entweder gemäß den Vorgaben, die die Bundesnetzagentur gemacht hat, anpassen oder aber die Angebote einstellen. Mit dem Vodafone Pass bietet auch der Düsseldorfer Mobilfunk-Netzbetreiber mit StreamOn vergleichbare Zero-Rating-Optionen an. Wie geht es nach dem Urteil gegen die Telekom mit dem Vodafone Pass weiter?
Direkt betroffen ist Vodafone nicht. Allerdings befindet sich der Telekom-Konkurrent ebenfalls im Rechtsstreit mit der Bundesnetzagentur. Zudem klagt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Optionen, bei denen der Datenverbrauch für Dienste, die vom jeweiligen Vodafone Pass abgedeckt sind, nicht berechnet wird.
Fehlendes EU-Roaming in der Kritik
Der vzbv hatte vor Gericht bereits einen Teilerfolg gegen Vodafone
Foto: Vodafone, Logo: vzbv, Montage: teltarif.de
Wie berichtet folgte das Landgericht Düsseldorf der Auffassung der Verbraucherschützer, dass ein Mobilfunktarif für die Internet-Nutzung im EU-Roaming keinen höheren Preis als innerhalb Deutschlands vorsehen darf. Sprich: Der Vodafone Pass muss auch im EU-Roaming gelten, wenn er weiterhin angeboten wird.
Auf eine solche Regelung hatte sich Vodafone schon Ende 2017 vorbereitet. Im "Kleingedruckten" hatte der Netzbetreiber eine Fair-use-Regelung für Zero Rating im EU-Roaming vorgesehen, diese aber bis heute nicht umgesetzt. Die Einführung dieser Lösung könnte dafür sorgen, dass der Regulierer den Vodafone Pass durchwinkt.
Vodafone drosselt keine Streams
Vom zweiten Kritikpunkt der Bundesnetzagentur an den StreamOn-Optionen der Telekom ist Vodafone indes nicht betroffen: Anders als die Telekom drosselt Vodafone Videostreams nicht, sondern reicht diese auch bei gebuchter Pass-Option in der Original-Qualität an den Endkunden weiter. Vodafone hatte zwar ebenfalls eine Klausel vorgesehen, die eine Drosselung auf 480p vorsah. Diese wurde aber nie umgesetzt.
Gescheitert ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit der Forderung, der Vodafone Pass müsse auch über Tethering nutzbar sein. Der Netzbetreiber beschränkt das Zero Rating auf das Gerät, in dem sich die jeweilige SIM-Karte befindet. Hintergrund dürfte allerdings vor allem eine rechtliche Absicherung für den Fall sein, dass der über die Tethering-Verbindung anfallende Datenverkehr nicht korrekt erkannt wird, sodass eine Berechnung möglicherweise auch unbeabsichtigt erfolgt.
Da das Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen den Vodafone Pass nicht rechtskräftig ist, kann das Angebot bis auf weiteres unverändert fortgeführt werden. Perspektivisch ist damit zu rechnen, dass die Bundesnetzagentur - wie bei der Telekom - die Anordnung durchsetzen kann, das Zero Rating auch im EU-Roaming anzubieten.
Wie bereits berichtet will die Telekom StreamOn weiterhin anbieten, obwohl sie im Eilverfahren gegen die Bundesnetzagentur verloren hat.