Vergessen

Wählscheiben-Telefon-Miete immer noch auf Telekom-Rechnungen

Manchmal stehen auf der Telefonrechnung ungeahnte Abrechnungsposten. Etwa für uralte Wählscheiben- und Tastentelefone aus einer längst vergangenen Ära. Die Mietgeräte zu kündigen, wurde häufig einfach vergessen.
Von dpa /

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Sie heißen FeTAp 61(1), Actron B oder Dallas und haben alle eine Sache gemeinsam: Die meisten ihrer Mieter haben diese Uralt-Telefone wohl schon seit Jahren nicht mehr gesehen - geschweige denn benutzt. Trotzdem zahlen manche Telekom-Kunden - wie bereits berichtet - nach wie vor monatlich Miete für die Geräte. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät deswegen dazu, einen genauen Blick auf die Telefonrechnung zu werfen.

Gerade bei älteren Kunden kann sich das finanziell lohnen. Insbesondere bei Telefonanschlüssen, die noch zu Bundespostzeiten beantragt wurden, ist die Chance groß, dass im Vertrag auch Mietgeräte wie ein Wählscheibentelefon oder Zusatzklingeln aufgeführt sind. Auch wenn diese meistens nicht mehr in Betrieb sind, die Kündigung wird - wie schon vor einigen Monaten erwähnt - häufig vergessen. Zwischen zwei und vier Euro monatlich kostet das schlimmstenfalls.

Rechnungsposten sind monatlich kündbar

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Um sich diese Kosten zu sparen, muss der Kunde selbst aktiv werden. Mit Monatsfrist können die Mietgeräte ausgebucht werden, wie die Telekom erklärt. Dazu genügt ein Anruf bei der Hotline oder ein Brief an die in der Rechnung angegebene Adresse. Die Verbraucherschützer raten außerdem, im Folgemonat die Rechnung erneut zu kontrollieren.

Sind die Telefone nicht nur außer Betrieb, sondern auch längst entsorgt oder unauffindbar, empfiehlt die Telekom den Gang zur Geschäftsstelle. Nach Vorlage der Rechnung und einer Schilderung des Falls werden die Mietgeräte in der Regel auch ohne Rückgabe ausgebucht. Dass eines Tages die Telekom vor der Tür stehe und das kieselgraue Wählscheibentelefon FeTap 61(1) mit Zusatzklingel zurückfordere, darüber müsse sich niemand Sorgen machen, so ein Unternehmenssprecher.

Nutzen lassen sich die alten Sprechgeräte ohnehin nur noch mit Einschränkungen. Spätestens wenn der Anschluss auf Voice over IP (VoIP) umgestellt wird, werden sie laut der Verbraucherzentrale nur noch Anrufe entgegennehmen können.

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