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10 Jahre YouTube: Pannen, Katzen und neue Stars

Dank YouTube kann jeder zum Videostar werden. Aber es gilt dabei einige rechtliche Regeln zu beachten. Welche das sind, haben wir in unserer Meldung zusammengefasst.
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Youtube wird 10 Jahre alt Youtube wird 10 Jahre alt
Bild: Screenshot Bildersuche Youtube-Logos
"Wer will denn so etwas sehen?" fragten sich viele, als YouTube im Februar 2005 an den Start ging. Auf der Videoplattform können Nutzer selbst aufgenommene Videoclips hochladen, die dann per Internet zu sehen sind. Anfangs handelte es sich häufig um Handyvideos von Menschen, denen Missgeschicke passierten oder um Kurzfilmchen mit Haustieren. Inzwischen hat sich die Szene professionalisiert und YouTube erreicht weltweit eine Milliarde Zuschauer. Pro Minute werden derzeit 300 Stunden Videomaterial auf die Plattform hochgeladen. Einzelne Videos erreichen Millionen Abrufe - oft handelt es sich um Musikvideos.

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Bild: Screenshot Bildersuche Youtube-Logos
Aber auch Werbeclips oder Ratgeber können durchaus erfolgreich sein. So geben manche YouTube-Stars Schminktipps, machen Musik, erklären die Welt oder lassen sich beim Zocken über die Schulter schauen. Wer selbst mit Kamera und Internetzugang die Welt erobern will, sollte aber auf einige Fallstricke achten erklärt die Regensburger Rechtsanwältin Sabine Sobola.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Persönlichkeitsrechte anderer achten: Ob Mitschüler, Eltern oder Passanten - Bewegte Bilder von anderen Menschen dürfen nur veröffentlicht werden, wenn diese ihr Einverständnis gegeben haben. "Das geht auch formlos, also einfach mündlich", sagt Sobola. "Wenn man es schriftlich hat, ist das aber natürlich sicherer." Minderjährige können ihr Einverständnis außerdem nicht selbst erklären, das ist Sache der Eltern. Bei etwas Älteren, zum Beispiel 16-Jährigen, kann die sogenannte Einsichtsfähigkeit aber auch so weit entwickelt sein, dass sie das selbst machen können.

  • Fremde Inhalte sind geschützt: Hintergrundmusik aus der Spotify-Playlist mag das eigene YouTube-Video schöner machen. Wer fremde Inhalte verwenden will, braucht dafür aber ein meistens teures Nutzungsrecht, egal ob es sich um Musik oder Filmausschnitte handelt. Ob es sich um ein privates oder geschäftliches Video handelt, ist dabei egal, sagt Sobola: "Das interessiert Juristen erst in zweiter Reihe, verboten ist beides." Bei geschäftlichen Videos, die also zum Beispiel mit Werbung verbunden sind, steigt nur der mögliche finanzielle Schaden einer Abmahnung.

  • Immer respektvoll bleiben: "Auch im Internet braucht das Miteinander einen gewissen würdevollen Rahmen", sagt Sobola. Beleidigungen, Schmähungen und falsche Tatsachenbehauptungen sind in Netz-Videos daher genau so verboten wie anderswo. Und das gilt natürlich auch für die Kommentare unter den Videos anderer Nutzer. Die Juristin rät: Am besten immer so verhalten, als wenn man mit dem Empfänger gerade beim Kaffee sitzt.

  • Nicht überall drauflosfilmen: Auf öffentlich zugänglichen Plätzen darf jeder so filmen, wie er will. "Passanten dürfen dabei aber nicht einzeln erkennbar sein", warnt Sobola. Ansonsten braucht es wieder eine Einwilligung der Abgebildeten. In Geschäften oder Restaurants in Privatbesitz darf nur mit Erlaubnis gefilmt werden. Und auch in eigentlich öffentlichen Gebäuden, etwa Schulen, gibt es in der Regel eine Hausordnung, die Videoaufnahmen verbietet.

  • Auch die eigene Privatsphäre achten: Was jetzt noch cool und lustig ist, kann in einigen Jahren schon wahnsinnig peinlich sein. "Wenn Dinge einmal im Netz sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie dort wieder verschwinden, relativ klein", sagt Sobola. Bevor Nachwuchs-Stars ihr neuestes Video hochladen, sollten sie sich daher einmal kurz vorstellen, wie sie den Inhalt wohl später finden würden - zum Beispiel in zehn Jahren, zum nächsten YouTube-Jubiläum.

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