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Wahlleiter will energisch gegen Twitter-Prognosen vorgehen

Geldbuße von bis zu 50 000 Euro droht
Von dpa / Ralf Trautmann

Bundeswahlleiter Roderich Egeler hat ein energisches Vorgehen gegen mögliche Vorabveröffentlichungen von Prognosezahlen im Internet bei der Bundestagswahl angekündigt. "Egal, ob über Twitter oder über andere Informationswege, die Rechtslage ist eindeutig: Vor Schließung der Wahllokale dürfen keine Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmenabgabe veröffentlicht werden", sagte Egeler heute in Wiesbaden. Er reagierte damit auf die Vorabveröffentlichung von Zahlen zu den Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und dem Saarland gestern auf der Kurznachrichten-Plattform Twitter. Die Zahlen stammen möglicherweise aus Nachwahlbefragungen (Exit polls), auf deren Basis die 18-Uhr-Prognosen erstellt werden.

Mit Blick auf die aktuellen Fälle stehe der Bundeswahlleiter in engem Kontakt mit den zuständigen Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleitern, hieß es. In jedem Einzelfall sei zu prüfen, ob die vorab veröffentlichten Zahlen tatsächlich auf Ergebnissen der Nachwahlbefragungen basieren. WDR-Chefredakteur Jörg Schönenborn, verantwortlich für die Wahlberichterstattung der ARD, hatte dies für die ARD bestritten: "Die Behauptung, Daten unserer Wahlforscher seien heute vorab ins Netz gegangen, ist falsch." Auch ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender sagte: "Die Forschungsgruppe Wahlen hat keinen Dritten die Daten aus den Wahltagsumfragen mitgeteilt."

Vorabveröffentlichung ist Ordnungswidrigkeit

Egeler betonte: "Ich fordere die Wahlforschungsinstitute, die Exit polls durchführen, auf, mit den Ergebnissen der Nachwahlbefragungen äußerst restriktiv umzugehen." Er wolle dies den Instituten in einem Gespräch vor der Bundestagswahl noch einmal klarmachen.

Die Vorabveröffentlichung der Ergebnisse von Exit polls stelle in den drei Ländern wie auch auf Bundesebene eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden könne. Wenn bei der Bundestagswahl Ergebnisse von Exit polls vorab veröffentlicht werden sollten, werde der Bundeswahlleiter als zuständige Behörde ein entsprechendes Verfahren durchführen, hieß es.

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