Gezwitscher

Bund soll Regeln für Weitergabe von Wahl-Prognosen prüfen

Konsequenzen nach Vorab-Veröffentlichung bei Twitter
Von ddp / Marie-Anne Winter

Nach den vorzeitigen Internet-Veröffentlichungen von Prognosen zu den Landtagswahlen am Sonntag werden Forderungen nach möglichen schärferen Regelungen laut. Der Bund müsse überprüfen, ob die jetzigen Regelungen ausreichend seien oder ob man sie verschärfen sollte, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Carl-Christian Dressel (SPD), heute im Deutschlandfunk. Möglich wäre "als letztes Mittel" eine gesetzliche Verpflichtung, dass die Meinungsforschungsinstitute keine Wahltrends vor 18 Uhr an Politiker und Journalisten geben dürften.

Dabei müsse man zunächst jedoch sehen, was die Institute von selbst machten und wozu sie möglicherweise gesetzlich verpflichtet werden sollten. "Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir bei Twitter noch Einzelfälle, und ich hoffe, dass das bei der Bundestagswahl nicht abermals vorkommt", betonte der SPD-Politiker. Er verwies darauf, dass die Veröffentlichung von Wählerbefragungen vor Schließung der Wahllokale nachweislich Einfluss auf das Wählerverhalten habe.

Medienberichten zufolge lagen nach den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und im Saarland am Sonntag eineinhalb Stunden vor Schließung der Wahllokale im Online-Kurznachrichtendienst Twitter detaillierte Prognosen vor.

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