1&1-Mobilfunk: Diensteanbieter oder Netzbetreiber!
Der Vertrieb als Diensteanbieter ist spätestens bis Ende des Jahres 2023 einzustellen, hat die Bundesnetzagentur entschieden. Das bedeutet, ab Ende 2023 darf die 1&1 Mobilfunk (inklusive Drillisch und alle Submarken) nur noch Mobilfunkverträge im "eigenen" Netz an Neukunden verkaufen.
Jedwede Geschäftstätigkeit als Diensteanbieter ist spätestens bis Ende des Jahres 2025 einzustellen. Das bedeutet, dass Bestandskunden, die noch einen Vertrag im Netz von Vodafone oder Telefónica (o2) haben, müssen in das "eigene" Netz umgestellt werden oder sie können - möglicherweise ausserordentlich sonst fristgerecht - kündigen und zu einem anderen Netzbetreiber (z.B. Vodafone, Telefónica (o2) Telekom) oder einem anderen Service-Provider (z.B. "Freenet") wechseln.
Wettbewerbliche Unabhängigkeit von Mobilfunknetzbetreibern
Altkunden von 1&1 müssen bis spätestens 2025 auf das eigene Netz umgestellt werden, Neukunden ab 2023.
Bild: 1&1 Telecommunication SE
„Mit der Entscheidung über den Zeitpunkt der Beendigung der Doppelstellung von 1&1 wird die wettbewerbliche Unabhängigkeit dieses Netzbetreibers hergestellt. Dadurch wird der Wettbewerb gefördert“, betont Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Grundsätzlich ist ausgeschlossen, so die Bundesnetzagentur, dass ein Mobilfunknetzbetreiber gleichzeitig Diensteanbieter bei einem anderen Netzbetreiber ist. Das bedeutet beispielweise, die Telekom darf keine Verträge im Netz von Vodafone verkaufen, Telefónica keine von Telekom etc. Und die 1&1 Mobilfunk (einschließlich Drillisch und deren Sub-Marken), die ja jetzt Netzbetreiber ist, darf keine Verträge mehr in den Netzen von Vodafone oder o2 verkaufen. Verträge im Netz von Telekom gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr.
Einige Hintergründe
Der 1&1 Mobilfunk GmbH wurde bei der Frequenzauktion im Jahre 2019 übergangsweise eine Doppelstellung zugestanden, betont die BNetzA. Diese Doppelstellung habe sie in den festgelegten Zeitfenstern aufzugeben. Am 26. November 2018 erließ die Bundesnetzagentur die Entscheidung über die Vergabe- und Auktionsregeln und eröffnete das Zulassungsverfahren zur Auktion von Frequenzen bei 2 GHz und 3,6 GHz. Die 1&1 Mobilfunk GmbH hat in der Auktion im Jahr 2019 Frequenzen erworben, verbunden mit der Verpflichtung, die wettbewerbliche Unabhängigkeit als Mobilfunknetzbetreiber herzustellen. Eine Entscheidung der Bundesnetzagentur bis wann die Doppelstellung aufgegeben sein muss, stand aus.
Bisher sind Unternehmen aus dem Konzernverbund der 1&1 als Diensteanbieter/MVNO ("Service-Provider") tätig. Zur Beendigung der Doppelrolle fanden mehrere Anhörungen der 1&1 sowie der Wettbewerber statt. Die Entscheidung vom 26. November 2018 sowie Dokumente zu laufenden Frequenzbereitstellungsverfahren hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Webseite veröffentlicht.
Was bedeutet das nun für Bestandskunden?
Bis allerspätestens Ende 2025 werden Bestandskunden von 1&1, gmx.de web.de, Drillisch und zahlreicher Untermarken Post von 1&1 bekommen. Im Brief könnte eine neue SIM-Karte liegen, insbesondere, wenn diese Kunden noch im Netz von Vodafone unterwegs sind. Die neue SIM-Karte "enthält" die gewohnte Rufnummer, aber die Kunden funken dann im Netz von "1&1". Dieses Netz ist aber noch lange nicht flächendeckend. Deswegen hat 1&1 ein Roaming-Abkommen mit Telefónica (o2) abgeschlossen, aber nur für 2G und 4G. Die 5G-Versorgung muss 1&1 selbst hinbekommen.
Bestimmte Karten sind umschaltbar
Ab einem gewissen Datum haben 1&1-Kunden spezielle SIM-Karten erhalten, die mehrere Identitäten erhalten. Hier ist es für 1&1 möglich, die Kunden vom o2-Netz direkt ins 1&1-Netz umzuschalten - ohne SIM-Karten-Tausch. Der Kunde muss höchstens sein Handy frisch starten. Das ist bei den für das Vodafone-Netz ausgegebenen SIM-Karten höchstwahrscheinlich nicht der Fall.
Und wenn das "neue" Netz nicht zusagt?
Wer mit der Abdeckung des Vodafone-Netzes zufrieden war und weder vom neuen 1&1-Netz oder dem bisherigen o2-Netz ausreichend "versorgt" wird, könnte sich gezwungen sehen, seinem bisherigen Anbieter 1&1 Lebwohl zu sagen und direkt zu Vodafone zu wechseln. Die Mindestlaufzeit von zwei Jahren dürfte bei diesen Altverträgen bis Ende 2025 in jedem Falle abgelaufen sein, somit ist eine monatliche Kündigung möglich.
Gleiches gilt für 1&1-Mobilfunkkunden, die bisher direkt im o2-Netz aktiv waren. Wollen Sie nicht ins 1&1-Netz umgestellt werden, müssen sie kündigen und aktiv wechseln, die Rufnummer bleibt erhalten.
Neue Vorwahl für Neukunden
Neue Kunden von 1&1-Mobilfunk, die ab 2023 einen Vertrag abschließen, werden eine neue Vorwahl erhalten, die 015566 lautet. Weitere Vorwahlen sind mittelfristig denkbar oder wahrscheinlich. Die bisher verwendeten Vorwahlen im Bereich 01590, 0176 oder 0179 "gehören" zu Telefónica o2, die Vorwahlen 0152x zu Vodafone. Wer seine bereits geschaltete Rufnummer zu 1&1 mitnimmt, kann diese Nummer - wie bisher auch - behalten. Wir werden dann zu gegebener Zeit über aktuelle Details berichten.
Jetzt muss 1&1 beim Netzausbau gewaltig Gas geben.