Minister in BW: "Nationales Roaming schließt Funklöcher"
Kürzlich hatten wir über den SPD-Politiker Jonas Hoffmann aus Lörrach in Baden Württemberg berichtet, der sich für nationales Roaming ausgesprochen hatte. Nun zieht der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU) nach und macht sich ebenfalls für die Einführung von verpflichtendem Roaming innerhalb Deutschlands stark.
70 Prozent der Probleme lösbar?
Die Idee klingt bestechend: Alle können gegenseitig roamen. So stellt sich 1&1 das vor. Doch die Tücken liegen im Detail.
Foto: Telefónica, Logos: Anbieter, Montage: teltarif.de
"Wir könnten 70 Prozent der Probleme lösen, wenn nationales Roaming verpflichtend wäre", sagte Hauk heute in Stuttgart im Landtag. Das Thema werde auch in der Konferenz der Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern behandelt, die sich am Freitag in Konstanz treffen.
Den Begriff Roaming kennen selbst wenig erfahrene Anwender vor allem aus dem Urlaub. Im Ausland können deutsche Nutzer auch Mobilfunknetze benutzen, die nicht zu ihrem eigenen Anbieter gehören. Gäbe es hierzulande National Roaming würden auch in Deutschland die Netze im Inland untereinander geöffnet. Kunden könnten sich dann manuell in die Netze anderer Anbieter, um zu telefonieren oder zu surfen, wenn ihr eigener Anbieter im entsprechenden Bereich keine eigene Antenne in Betrieb hat. Solange aber zwischen den deutschen Netzen keine Handovers eingerichtet würden, würde so ein Netzwechsel nur stattfinden, wenn das Heimatnetz längere Zeit fehlen sollte. Sollte das Heimatnetz sehr schwach zu empfangen sein, wird das Gerät solange nicht in ein anderes Netz wechseln, selbst wenn das wesentlich stärker vor Ort empfangbar wäre.
Keine Zeit für technische Details
Diese Details spielen für den Minister keine Rolle. National Roaming sei technisch möglich, findet er (was technisch gesehen stimmt, wenn die Netzbetreiber dem zustimmen) und auch abrechnungstechnisch möglich, so der Verbraucherminister . "Also sollte dies den Verbrauchern, insbesondere den Menschen im ländlichen Raum, wo wir die größten Versorgungsprobleme haben, auch nutzbar sein."
Wie schon erwähnt, hatte auch die SPD im Landtag hatte jüngst die Einführung von nationalem Roaming gefordert. Das für Digitalisierung zuständige Innenministerium hatte damals betont, auf freiwillige Kooperationen zu setzen. "In der Vergangenheit konnten durch diese Kooperationen auf freiwilliger Basis zahlreiche weiße und graue Flecken geschlossen werden." Als weiße Flecken werden Bereiche bezeichnet, in denen es überhaupt keinen Mobilfunkempfang gibt. In grauen Flecken gibt es nur einen einzigen Anbieter.
Eine Einschätzung (von Henning Gajek)
Was die Politik sich erhofft, dass die Handys jederzeit das Netz wechseln, wenn der eigene Anbieter fehlt oder schwach ist, wird technisch gesehen so einfach nicht funktionieren, sondern erfordert die aktive Mitwirkung aller Anbieter, z.B. beim Einrichten von "Handover". Die aktuell drei oder vier Netze würden dann zum Einheitsnetz. Die Kunden würden natürlich bei dem Anbieter unterschreiben, der ihnen den günstigsten Preis macht. Die Folge wären sinkende Einnamen und eine geringe "Lust" aller Anbieter, die weißen Flächen weiter auszubauen.
Könnte man nationales Roaming für Billig-Tarif-Kunden nur gegen Aufpreis anbieten?
Aktuell gibt es schon heute nationales Roaming: Beim Wählen der Notrufnummer 112 kann sich ein Handy auch "fremde" Netze einbuchen. Bitte beachten, dass solche Handys von der Notrufzentrale nicht zurückgerufen werden können.
Auf Gegenseitigkeit erlauben sich Netzbetreiber die gegenseitige Nutzung von Stationen an Orten, an denen ein Netz gut versorgt, das andere aber nicht, das Verfahren nennt sich MOCN. Dabei fängt eine Station vom Netzbetreiber A auch Signale von Kunden des Netzbetreibers B auf und transportiert sie ins Netz von A weiter.
Und wo es gar kein Netz gibt? Da hilft auch nationales Roaming nicht.
Zum Thema National Roaming" haben wir eine eigene Info-Seite.